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Thüringer Finanzämter öffnen ab dem 5. Juli wieder für den Besucherverkehr. Persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 5. Juli können Bürgerinnen und Bürger wieder persönlich in ihrem Finanzamt vorsprechen, um dringende steuerliche Anliegen zu klären.

Ausgenommen von der Regelung ist die Servicestelle des Finanzamts Erfurt am Fischmarkt – diese bleibt weiter geschlossen.Persönliche Gespräche sind allerdings nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins und mit qualifizierter Gesichtsmaske möglich.

„Auch wenn das pandemische Geschehen rückläufig ist, haben der Schutz und die Erhaltung der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern höchste Priorität. Deshalb ist es nötig vorab einen Termin zu vereinbaren“, sagt Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Eine Vorsprache im Finanzamt soll nur dann erfolgen, wenn das Anliegen des Steuerpflichtigen nicht anderweitig geklärt werden kann. Die während der Pandemie eingerichteten Servicenummern der Finanzämter bleiben deshalb bestehen. „Wir haben während des Lockdowns sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und Zeit ersparen“, so Taubert.

Die Telefone sind für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen frei geschaltet. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern während den ursprünglichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die geltenden Corona-Hygieneregeln (AHA-Regeln) sind bei der Vorsprache im Finanzamt auch weiterhin einzuhalten. Mit Symptomen einer Corona-Infektion darf das Finanzamt nicht betreten werden. Für die notwendige Erfassung der Kontaktdaten kann das Onlineformular auf den Internetseiten der Finanzämter genutzt werden (Link zum Formular).

Die Servicestellen der Thüringer Finanzämter waren aufgrund der Pandemielage seit dem 26. Oktober 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotzdem konnten die Thüringerinnen und Thüringer ihre steuerlichen Angelegenheiten zu den gewohnten Öffnungszeiten insbesondere per Telefon klären.

Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Anliegen daher auch zukünftig bevorzugt kontaktlos klären. Sie können sich zum Beispiel über das Onlineportal „MeinElster“ informieren, oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

 

Hinweis

Für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen wurden für die Finanzämter Telefonnummern mit der Endung -900 wie folgt eingerichtet:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter öffnen ab dem 5. Juli wieder für den Besucherverkehr. Persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 5. Juli können Bürgerinnen und Bürger wieder persönlich in ihrem Finanzamt vorsprechen, um dringende steuerliche Anliegen zu klären.

Ausgenommen von der Regelung ist die Servicestelle des Finanzamts Erfurt am Fischmarkt – diese bleibt weiter geschlossen.Persönliche Gespräche sind allerdings nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins und mit qualifizierter Gesichtsmaske möglich.

„Auch wenn das pandemische Geschehen rückläufig ist, haben der Schutz und die Erhaltung der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern höchste Priorität. Deshalb ist es nötig vorab einen Termin zu vereinbaren“, sagt Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Eine Vorsprache im Finanzamt soll nur dann erfolgen, wenn das Anliegen des Steuerpflichtigen nicht anderweitig geklärt werden kann. Die während der Pandemie eingerichteten Servicenummern der Finanzämter bleiben deshalb bestehen. „Wir haben während des Lockdowns sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und Zeit ersparen“, so Taubert.

Die Telefone sind für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen frei geschaltet. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern während den ursprünglichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die geltenden Corona-Hygieneregeln (AHA-Regeln) sind bei der Vorsprache im Finanzamt auch weiterhin einzuhalten. Mit Symptomen einer Corona-Infektion darf das Finanzamt nicht betreten werden. Für die notwendige Erfassung der Kontaktdaten kann das Onlineformular auf den Internetseiten der Finanzämter genutzt werden (Link zum Formular).

Die Servicestellen der Thüringer Finanzämter waren aufgrund der Pandemielage seit dem 26. Oktober 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotzdem konnten die Thüringerinnen und Thüringer ihre steuerlichen Angelegenheiten zu den gewohnten Öffnungszeiten insbesondere per Telefon klären.

Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Anliegen daher auch zukünftig bevorzugt kontaktlos klären. Sie können sich zum Beispiel über das Onlineportal „MeinElster“ informieren, oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

 

Hinweis

Für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen wurden für die Finanzämter Telefonnummern mit der Endung -900 wie folgt eingerichtet:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter öffnen ab dem 5. Juli wieder für den Besucherverkehr. Persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 5. Juli können Bürgerinnen und Bürger wieder persönlich in ihrem Finanzamt vorsprechen, um dringende steuerliche Anliegen zu klären.

Ausgenommen von der Regelung ist die Servicestelle des Finanzamts Erfurt am Fischmarkt – diese bleibt weiter geschlossen.Persönliche Gespräche sind allerdings nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins und mit qualifizierter Gesichtsmaske möglich.

„Auch wenn das pandemische Geschehen rückläufig ist, haben der Schutz und die Erhaltung der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern höchste Priorität. Deshalb ist es nötig vorab einen Termin zu vereinbaren“, sagt Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Eine Vorsprache im Finanzamt soll nur dann erfolgen, wenn das Anliegen des Steuerpflichtigen nicht anderweitig geklärt werden kann. Die während der Pandemie eingerichteten Servicenummern der Finanzämter bleiben deshalb bestehen. „Wir haben während des Lockdowns sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und Zeit ersparen“, so Taubert.

Die Telefone sind für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen frei geschaltet. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern während den ursprünglichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die geltenden Corona-Hygieneregeln (AHA-Regeln) sind bei der Vorsprache im Finanzamt auch weiterhin einzuhalten. Mit Symptomen einer Corona-Infektion darf das Finanzamt nicht betreten werden. Für die notwendige Erfassung der Kontaktdaten kann das Onlineformular auf den Internetseiten der Finanzämter genutzt werden (Link zum Formular).

Die Servicestellen der Thüringer Finanzämter waren aufgrund der Pandemielage seit dem 26. Oktober 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotzdem konnten die Thüringerinnen und Thüringer ihre steuerlichen Angelegenheiten zu den gewohnten Öffnungszeiten insbesondere per Telefon klären.

Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Anliegen daher auch zukünftig bevorzugt kontaktlos klären. Sie können sich zum Beispiel über das Onlineportal „MeinElster“ informieren, oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

 

Hinweis

Für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen wurden für die Finanzämter Telefonnummern mit der Endung -900 wie folgt eingerichtet:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

Test

Timeline

Thüringer Finanzämter öffnen ab dem 5. Juli wieder für den Besucherverkehr. Persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 5. Juli können Bürgerinnen und Bürger wieder persönlich in ihrem Finanzamt vorsprechen, um dringende steuerliche Anliegen zu klären.

Ausgenommen von der Regelung ist die Servicestelle des Finanzamts Erfurt am Fischmarkt – diese bleibt weiter geschlossen.Persönliche Gespräche sind allerdings nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins und mit qualifizierter Gesichtsmaske möglich.

„Auch wenn das pandemische Geschehen rückläufig ist, haben der Schutz und die Erhaltung der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern höchste Priorität. Deshalb ist es nötig vorab einen Termin zu vereinbaren“, sagt Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Eine Vorsprache im Finanzamt soll nur dann erfolgen, wenn das Anliegen des Steuerpflichtigen nicht anderweitig geklärt werden kann. Die während der Pandemie eingerichteten Servicenummern der Finanzämter bleiben deshalb bestehen. „Wir haben während des Lockdowns sehr gute Erfahrungen mit den Servicenummern gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und die meisten Anliegen konnten telefonisch geklärt werden. Dadurch konnten sich viele Menschen den Weg zum Amt und Zeit ersparen“, so Taubert.

Die Telefone sind für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen frei geschaltet. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern während den ursprünglichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die geltenden Corona-Hygieneregeln (AHA-Regeln) sind bei der Vorsprache im Finanzamt auch weiterhin einzuhalten. Mit Symptomen einer Corona-Infektion darf das Finanzamt nicht betreten werden. Für die notwendige Erfassung der Kontaktdaten kann das Onlineformular auf den Internetseiten der Finanzämter genutzt werden (Link zum Formular).

Die Servicestellen der Thüringer Finanzämter waren aufgrund der Pandemielage seit dem 26. Oktober 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotzdem konnten die Thüringerinnen und Thüringer ihre steuerlichen Angelegenheiten zu den gewohnten Öffnungszeiten insbesondere per Telefon klären.

Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Anliegen daher auch zukünftig bevorzugt kontaktlos klären. Sie können sich zum Beispiel über das Onlineportal „MeinElster“ informieren, oder Formulare unter www.formulare-bfinv.de sowie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de herunterladen. Außerdem können Unterlagen elektronisch oder per Post in den Finanzämtern angefordert und eingereicht werden. „Ein persönlicher Termin ist deshalb in vielen Fällen entbehrlich“, so die Finanzministerin.

 

Hinweis

Für Auskünfte, Rückfragen und Terminvereinbarungen wurden für die Finanzämter Telefonnummern mit der Endung -900 wie folgt eingerichtet:

Finanzamt

Rufnummer (Endung -900)

Altenburg

0361 57 3623-900

Eisenach

0361 57 3617-900

Erfurt

0361 57 3615-900

Gera

0361 57 3625-900

Gotha

0361 57 3637-900

Ilmenau

0361 57 3638-900

Jena

0361 57 3626-900

Mühlhausen

0361 57 3613-900

Pößneck

0361 57 3624-900

Sondershausen

0361 57 3639-900

Sonneberg

0361 57 3651-900

Suhl

0361 57 3619-900

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