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Thüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen. Wichtiger Beitrag für Steuergerechtigkeit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte kürzlich die Steuerverwaltungen der Länder kritisiert und dargelegt, dass insgesamt zu wenig Kassen-Nachschauen durchgeführt würden.

Der Veröffentlichung lag eine Untersuchung des Bundesrechnungshofs zugrunde. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erklärt hierzu: „Diese Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst. Auch in Thüringen gab es in den Jahren 2020 bis 2022 viel zu wenig Kassen-Nachschauen – die Ursachen dafür waren jedoch vor allem pandemiebedingt.“

Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess nun jedoch in vollem Gange. „Wir haben uns für die Kassen-Nachschauen inzwischen breiter aufgestellt und die fachlichen Anforderungen aktualisiert. Außerdem sind unsere Prüferinnen und Prüfer inzwischen alle mit einer speziellen Prüfsoftware ausgestattet“, sagt Taubert.

Bei der Kassen-Nachschau geht es darum, Steuerbetrug zu erschweren und einen fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen. Die Finanzämter können ohne Vorankündigung in Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob ein gesetzeskonformer Einsatz der Kassensysteme vorliegt, die mit dem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen und ob die Kassen-Vorgänge vollständig und zeitnah erfasst werden. Die Bandbreite möglicher Prüfungshandlungen reicht dabei von Testkäufen, auch ohne dass sich die Bediensteten zu erkennen geben, bis hin zur detaillierten, IT-gestützten Auswertung der vorgefundenen Kassendaten.

Die Ministerin erläutert: „Werden bei einem Datenzugriff größere Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann ohne Weiteres zu einer regulären Außenprüfung übergegangen werden. Dabei wird dann ad hoc das gesamte Unternehmen geprüft, ohne dass es einer Ankündigung bedarf.“

Dass es bislang noch kein bundeseinheitliches automatisiertes Meldeverfahren für die an den Kassen vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen gebe, sei zwar unerfreulich. Dadurch fehle noch ein wichtiger Baustein für die Verhinderung von Steuerbetrug. „Mit der Kassen-Nachschau haben wir aber schon jetzt ein Kontrollinstrument zur Verfügung, mit dem wir einen großen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten können. Dieses Instrument intensiv zu nutzen, ist mir sehr wichtig“, so die Finanzministerin abschließend.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen. Wichtiger Beitrag für Steuergerechtigkeit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte kürzlich die Steuerverwaltungen der Länder kritisiert und dargelegt, dass insgesamt zu wenig Kassen-Nachschauen durchgeführt würden.

Der Veröffentlichung lag eine Untersuchung des Bundesrechnungshofs zugrunde. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erklärt hierzu: „Diese Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst. Auch in Thüringen gab es in den Jahren 2020 bis 2022 viel zu wenig Kassen-Nachschauen – die Ursachen dafür waren jedoch vor allem pandemiebedingt.“

Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess nun jedoch in vollem Gange. „Wir haben uns für die Kassen-Nachschauen inzwischen breiter aufgestellt und die fachlichen Anforderungen aktualisiert. Außerdem sind unsere Prüferinnen und Prüfer inzwischen alle mit einer speziellen Prüfsoftware ausgestattet“, sagt Taubert.

Bei der Kassen-Nachschau geht es darum, Steuerbetrug zu erschweren und einen fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen. Die Finanzämter können ohne Vorankündigung in Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob ein gesetzeskonformer Einsatz der Kassensysteme vorliegt, die mit dem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen und ob die Kassen-Vorgänge vollständig und zeitnah erfasst werden. Die Bandbreite möglicher Prüfungshandlungen reicht dabei von Testkäufen, auch ohne dass sich die Bediensteten zu erkennen geben, bis hin zur detaillierten, IT-gestützten Auswertung der vorgefundenen Kassendaten.

Die Ministerin erläutert: „Werden bei einem Datenzugriff größere Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann ohne Weiteres zu einer regulären Außenprüfung übergegangen werden. Dabei wird dann ad hoc das gesamte Unternehmen geprüft, ohne dass es einer Ankündigung bedarf.“

Dass es bislang noch kein bundeseinheitliches automatisiertes Meldeverfahren für die an den Kassen vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen gebe, sei zwar unerfreulich. Dadurch fehle noch ein wichtiger Baustein für die Verhinderung von Steuerbetrug. „Mit der Kassen-Nachschau haben wir aber schon jetzt ein Kontrollinstrument zur Verfügung, mit dem wir einen großen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten können. Dieses Instrument intensiv zu nutzen, ist mir sehr wichtig“, so die Finanzministerin abschließend.

Headline

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen. Wichtiger Beitrag für Steuergerechtigkeit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte kürzlich die Steuerverwaltungen der Länder kritisiert und dargelegt, dass insgesamt zu wenig Kassen-Nachschauen durchgeführt würden.

Der Veröffentlichung lag eine Untersuchung des Bundesrechnungshofs zugrunde. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erklärt hierzu: „Diese Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst. Auch in Thüringen gab es in den Jahren 2020 bis 2022 viel zu wenig Kassen-Nachschauen – die Ursachen dafür waren jedoch vor allem pandemiebedingt.“

Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess nun jedoch in vollem Gange. „Wir haben uns für die Kassen-Nachschauen inzwischen breiter aufgestellt und die fachlichen Anforderungen aktualisiert. Außerdem sind unsere Prüferinnen und Prüfer inzwischen alle mit einer speziellen Prüfsoftware ausgestattet“, sagt Taubert.

Bei der Kassen-Nachschau geht es darum, Steuerbetrug zu erschweren und einen fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen. Die Finanzämter können ohne Vorankündigung in Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob ein gesetzeskonformer Einsatz der Kassensysteme vorliegt, die mit dem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen und ob die Kassen-Vorgänge vollständig und zeitnah erfasst werden. Die Bandbreite möglicher Prüfungshandlungen reicht dabei von Testkäufen, auch ohne dass sich die Bediensteten zu erkennen geben, bis hin zur detaillierten, IT-gestützten Auswertung der vorgefundenen Kassendaten.

Die Ministerin erläutert: „Werden bei einem Datenzugriff größere Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann ohne Weiteres zu einer regulären Außenprüfung übergegangen werden. Dabei wird dann ad hoc das gesamte Unternehmen geprüft, ohne dass es einer Ankündigung bedarf.“

Dass es bislang noch kein bundeseinheitliches automatisiertes Meldeverfahren für die an den Kassen vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen gebe, sei zwar unerfreulich. Dadurch fehle noch ein wichtiger Baustein für die Verhinderung von Steuerbetrug. „Mit der Kassen-Nachschau haben wir aber schon jetzt ein Kontrollinstrument zur Verfügung, mit dem wir einen großen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten können. Dieses Instrument intensiv zu nutzen, ist mir sehr wichtig“, so die Finanzministerin abschließend.

Test

Timeline

Thüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen. Wichtiger Beitrag für Steuergerechtigkeit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte kürzlich die Steuerverwaltungen der Länder kritisiert und dargelegt, dass insgesamt zu wenig Kassen-Nachschauen durchgeführt würden.

Der Veröffentlichung lag eine Untersuchung des Bundesrechnungshofs zugrunde. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erklärt hierzu: „Diese Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst. Auch in Thüringen gab es in den Jahren 2020 bis 2022 viel zu wenig Kassen-Nachschauen – die Ursachen dafür waren jedoch vor allem pandemiebedingt.“

Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess nun jedoch in vollem Gange. „Wir haben uns für die Kassen-Nachschauen inzwischen breiter aufgestellt und die fachlichen Anforderungen aktualisiert. Außerdem sind unsere Prüferinnen und Prüfer inzwischen alle mit einer speziellen Prüfsoftware ausgestattet“, sagt Taubert.

Bei der Kassen-Nachschau geht es darum, Steuerbetrug zu erschweren und einen fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen. Die Finanzämter können ohne Vorankündigung in Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob ein gesetzeskonformer Einsatz der Kassensysteme vorliegt, die mit dem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen und ob die Kassen-Vorgänge vollständig und zeitnah erfasst werden. Die Bandbreite möglicher Prüfungshandlungen reicht dabei von Testkäufen, auch ohne dass sich die Bediensteten zu erkennen geben, bis hin zur detaillierten, IT-gestützten Auswertung der vorgefundenen Kassendaten.

Die Ministerin erläutert: „Werden bei einem Datenzugriff größere Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann ohne Weiteres zu einer regulären Außenprüfung übergegangen werden. Dabei wird dann ad hoc das gesamte Unternehmen geprüft, ohne dass es einer Ankündigung bedarf.“

Dass es bislang noch kein bundeseinheitliches automatisiertes Meldeverfahren für die an den Kassen vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen gebe, sei zwar unerfreulich. Dadurch fehle noch ein wichtiger Baustein für die Verhinderung von Steuerbetrug. „Mit der Kassen-Nachschau haben wir aber schon jetzt ein Kontrollinstrument zur Verfügung, mit dem wir einen großen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten können. Dieses Instrument intensiv zu nutzen, ist mir sehr wichtig“, so die Finanzministerin abschließend.

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