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Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen schneller geworden. Durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 42 Tagen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Umfrage vom Online-Steuerportal „Lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020 durchschnittlich ca. 42 Tage gebraucht. Für das Jahr 2019 lag sie noch bei durchschnittlich 62 Tagen. „Wir sind schneller geworden und konnten die Bearbeitungsdauer trotz der anhaltenden Corona-Pandemie ein ganzes Stück verkürzen. Das ist erfreulich“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Kalenderjahr 2021 wurden in Thüringen insgesamt 514.548 Einkommensteuerveranlagungen für das Jahr 2020 in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (394.964) und allgemeine Veranlagung (119.584) durchgeführt. Die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern für das Jahr 2020 beträgt in Thüringen durchschnittlich 42,0 Tage und im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung 43,0 Tage. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 42,2 Tagen. „Damit haben die Finanzämter im Durchschnitt fast 20 Tage weniger gebraucht, als im Vorjahr. Das ist eine tolle Steigerung“, so Taubert.

In diesem Zusammenhang verweist die Finanzministerin auf die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“. „Die Schlussfolgerungen von Lohnsteuer-kompakt, dass auch der Freistaat Thüringen sich bei den Bearbeitungszeiten verbessert hat, sind korrekt. Die von dem Portal ermittelten Zahlen beziehen sich jedoch nur auf einen Bruchteil bearbeiteter Steuererklärungen und entsprechen insoweit nicht den tatsächlich erreichten Bearbeitungszeiten. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung des Online-Portals ist nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Einkommensteuerfälle einbezogen worden. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 300.000 über das Portal im gesamten Bundesgebiet erstellten Steuererklärungen. Wie viele Thüringer Fälle in die Auswertung tatsächlich einbezogen wurden, ist nicht bekannt. Nach den Auswertungen von „Lohnsteuer-kompakt“ haben die Thüringer Finanzämter im Schnitt 55,6 Tage gebraucht, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Das Thüringer Finanzministerium kann derzeit noch nicht sagen, auf welchem Rang sich der Freistaat im Bundesschnitt befindet. Dies kann frühestens Anfang Februar nach Auswertung der Daten aller Bundesländer ermittelt werden.

Die Verbesserung ist u.a. auf eine voranschreitende Digitalisierung und einen problemlosen Start der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020 im März des vergangenen Jahres zurückzuführen. Des Weiteren waren im Jahr 2021 die Arbeitsbedingungen bereits besser an pandemiebedingte Einschränkungen angepasst.

Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung künftig weiter zu verbessern.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen schneller geworden. Durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 42 Tagen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Umfrage vom Online-Steuerportal „Lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020 durchschnittlich ca. 42 Tage gebraucht. Für das Jahr 2019 lag sie noch bei durchschnittlich 62 Tagen. „Wir sind schneller geworden und konnten die Bearbeitungsdauer trotz der anhaltenden Corona-Pandemie ein ganzes Stück verkürzen. Das ist erfreulich“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Kalenderjahr 2021 wurden in Thüringen insgesamt 514.548 Einkommensteuerveranlagungen für das Jahr 2020 in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (394.964) und allgemeine Veranlagung (119.584) durchgeführt. Die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern für das Jahr 2020 beträgt in Thüringen durchschnittlich 42,0 Tage und im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung 43,0 Tage. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 42,2 Tagen. „Damit haben die Finanzämter im Durchschnitt fast 20 Tage weniger gebraucht, als im Vorjahr. Das ist eine tolle Steigerung“, so Taubert.

In diesem Zusammenhang verweist die Finanzministerin auf die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“. „Die Schlussfolgerungen von Lohnsteuer-kompakt, dass auch der Freistaat Thüringen sich bei den Bearbeitungszeiten verbessert hat, sind korrekt. Die von dem Portal ermittelten Zahlen beziehen sich jedoch nur auf einen Bruchteil bearbeiteter Steuererklärungen und entsprechen insoweit nicht den tatsächlich erreichten Bearbeitungszeiten. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung des Online-Portals ist nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Einkommensteuerfälle einbezogen worden. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 300.000 über das Portal im gesamten Bundesgebiet erstellten Steuererklärungen. Wie viele Thüringer Fälle in die Auswertung tatsächlich einbezogen wurden, ist nicht bekannt. Nach den Auswertungen von „Lohnsteuer-kompakt“ haben die Thüringer Finanzämter im Schnitt 55,6 Tage gebraucht, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Das Thüringer Finanzministerium kann derzeit noch nicht sagen, auf welchem Rang sich der Freistaat im Bundesschnitt befindet. Dies kann frühestens Anfang Februar nach Auswertung der Daten aller Bundesländer ermittelt werden.

Die Verbesserung ist u.a. auf eine voranschreitende Digitalisierung und einen problemlosen Start der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020 im März des vergangenen Jahres zurückzuführen. Des Weiteren waren im Jahr 2021 die Arbeitsbedingungen bereits besser an pandemiebedingte Einschränkungen angepasst.

Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung künftig weiter zu verbessern.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen schneller geworden. Durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 42 Tagen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Umfrage vom Online-Steuerportal „Lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020 durchschnittlich ca. 42 Tage gebraucht. Für das Jahr 2019 lag sie noch bei durchschnittlich 62 Tagen. „Wir sind schneller geworden und konnten die Bearbeitungsdauer trotz der anhaltenden Corona-Pandemie ein ganzes Stück verkürzen. Das ist erfreulich“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Kalenderjahr 2021 wurden in Thüringen insgesamt 514.548 Einkommensteuerveranlagungen für das Jahr 2020 in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (394.964) und allgemeine Veranlagung (119.584) durchgeführt. Die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern für das Jahr 2020 beträgt in Thüringen durchschnittlich 42,0 Tage und im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung 43,0 Tage. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 42,2 Tagen. „Damit haben die Finanzämter im Durchschnitt fast 20 Tage weniger gebraucht, als im Vorjahr. Das ist eine tolle Steigerung“, so Taubert.

In diesem Zusammenhang verweist die Finanzministerin auf die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“. „Die Schlussfolgerungen von Lohnsteuer-kompakt, dass auch der Freistaat Thüringen sich bei den Bearbeitungszeiten verbessert hat, sind korrekt. Die von dem Portal ermittelten Zahlen beziehen sich jedoch nur auf einen Bruchteil bearbeiteter Steuererklärungen und entsprechen insoweit nicht den tatsächlich erreichten Bearbeitungszeiten. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung des Online-Portals ist nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Einkommensteuerfälle einbezogen worden. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 300.000 über das Portal im gesamten Bundesgebiet erstellten Steuererklärungen. Wie viele Thüringer Fälle in die Auswertung tatsächlich einbezogen wurden, ist nicht bekannt. Nach den Auswertungen von „Lohnsteuer-kompakt“ haben die Thüringer Finanzämter im Schnitt 55,6 Tage gebraucht, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Das Thüringer Finanzministerium kann derzeit noch nicht sagen, auf welchem Rang sich der Freistaat im Bundesschnitt befindet. Dies kann frühestens Anfang Februar nach Auswertung der Daten aller Bundesländer ermittelt werden.

Die Verbesserung ist u.a. auf eine voranschreitende Digitalisierung und einen problemlosen Start der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020 im März des vergangenen Jahres zurückzuführen. Des Weiteren waren im Jahr 2021 die Arbeitsbedingungen bereits besser an pandemiebedingte Einschränkungen angepasst.

Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung künftig weiter zu verbessern.

Test

Timeline

Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen schneller geworden. Durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 42 Tagen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Umfrage vom Online-Steuerportal „Lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.

Die zwölf Thüringer Finanzämter haben für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020 durchschnittlich ca. 42 Tage gebraucht. Für das Jahr 2019 lag sie noch bei durchschnittlich 62 Tagen. „Wir sind schneller geworden und konnten die Bearbeitungsdauer trotz der anhaltenden Corona-Pandemie ein ganzes Stück verkürzen. Das ist erfreulich“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Kalenderjahr 2021 wurden in Thüringen insgesamt 514.548 Einkommensteuerveranlagungen für das Jahr 2020 in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (394.964) und allgemeine Veranlagung (119.584) durchgeführt. Die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern für das Jahr 2020 beträgt in Thüringen durchschnittlich 42,0 Tage und im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung 43,0 Tage. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 42,2 Tagen. „Damit haben die Finanzämter im Durchschnitt fast 20 Tage weniger gebraucht, als im Vorjahr. Das ist eine tolle Steigerung“, so Taubert.

In diesem Zusammenhang verweist die Finanzministerin auf die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“. „Die Schlussfolgerungen von Lohnsteuer-kompakt, dass auch der Freistaat Thüringen sich bei den Bearbeitungszeiten verbessert hat, sind korrekt. Die von dem Portal ermittelten Zahlen beziehen sich jedoch nur auf einen Bruchteil bearbeiteter Steuererklärungen und entsprechen insoweit nicht den tatsächlich erreichten Bearbeitungszeiten. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung des Online-Portals ist nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Einkommensteuerfälle einbezogen worden. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 300.000 über das Portal im gesamten Bundesgebiet erstellten Steuererklärungen. Wie viele Thüringer Fälle in die Auswertung tatsächlich einbezogen wurden, ist nicht bekannt. Nach den Auswertungen von „Lohnsteuer-kompakt“ haben die Thüringer Finanzämter im Schnitt 55,6 Tage gebraucht, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Das Thüringer Finanzministerium kann derzeit noch nicht sagen, auf welchem Rang sich der Freistaat im Bundesschnitt befindet. Dies kann frühestens Anfang Februar nach Auswertung der Daten aller Bundesländer ermittelt werden.

Die Verbesserung ist u.a. auf eine voranschreitende Digitalisierung und einen problemlosen Start der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020 im März des vergangenen Jahres zurückzuführen. Des Weiteren waren im Jahr 2021 die Arbeitsbedingungen bereits besser an pandemiebedingte Einschränkungen angepasst.

Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung künftig weiter zu verbessern.

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