Der MDR berichtete auf Grundlage dieser Umfrage, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.
„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer-kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.
In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 400.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits im Jahr 2019.
Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.
Nach aktuellen Auswertungen des Thüringer Finanzministeriums beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 im Bereich der Arbeitnehmerveranlagungen in Thüringen 57,1 Tage. Und nicht wie behauptet 61,5 Tage. Die Finanzämter im Freistaat brauchen damit im Durchschnitt 4,4 Tage weniger Zeit.
Im Bereich der allgemeinen Veranlagung benötigten die Thüringer Finanzämter durchschnittlich mit 61,1 Tagen etwas länger. Zählt man beide Arbeitsbereiche zusammen, ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 58,2 Tagen.
Im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 511.255 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung und allgemeine Veranlagung für den Veranlagungszeitraum 2018 in Thüringen durchgeführt.
Die Bearbeitungszeit hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab, zum einen vom Erklärungseingang und zum anderen von der Erledigungsquote. So kann beispielsweise ein sehr hoher Erklärungseingang der Grund für eine hohe Bearbeitungsdauer sein. Dieser hohe Erklärungseingang führt zu mehr Arbeitsvorrat, der nur sukzessive abgearbeitet werden kann.
Die Thüringer Finanzämter sind verpflichtet, Steuererklärungen in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten.