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Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „Lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert kritisiert die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“.

Der MDR berichtete auf Grundlage dieser Umfrage, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer-kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 400.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits im Jahr 2019.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Nach aktuellen Auswertungen des Thüringer Finanzministeriums beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 im Bereich der Arbeitnehmerveranlagungen in Thüringen 57,1 Tage. Und nicht wie behauptet 61,5 Tage. Die Finanzämter im Freistaat brauchen damit im Durchschnitt 4,4 Tage weniger Zeit.

Im Bereich der allgemeinen Veranlagung benötigten die Thüringer Finanzämter durchschnittlich mit 61,1 Tagen etwas länger. Zählt man beide Arbeitsbereiche zusammen, ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 58,2 Tagen.

Im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 511.255 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung und allgemeine Veranlagung  für den Veranlagungszeitraum 2018 in Thüringen durchgeführt.

Die Bearbeitungszeit hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab, zum einen vom Erklärungseingang und zum anderen von der Erledigungsquote. So kann beispielsweise ein sehr hoher Erklärungseingang der Grund für eine hohe Bearbeitungsdauer sein. Dieser hohe Erklärungseingang führt zu mehr Arbeitsvorrat, der nur sukzessive abgearbeitet werden kann.

Die Thüringer Finanzämter sind verpflichtet, Steuererklärungen in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „Lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert kritisiert die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“.

Der MDR berichtete auf Grundlage dieser Umfrage, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer-kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 400.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits im Jahr 2019.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Nach aktuellen Auswertungen des Thüringer Finanzministeriums beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 im Bereich der Arbeitnehmerveranlagungen in Thüringen 57,1 Tage. Und nicht wie behauptet 61,5 Tage. Die Finanzämter im Freistaat brauchen damit im Durchschnitt 4,4 Tage weniger Zeit.

Im Bereich der allgemeinen Veranlagung benötigten die Thüringer Finanzämter durchschnittlich mit 61,1 Tagen etwas länger. Zählt man beide Arbeitsbereiche zusammen, ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 58,2 Tagen.

Im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 511.255 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung und allgemeine Veranlagung  für den Veranlagungszeitraum 2018 in Thüringen durchgeführt.

Die Bearbeitungszeit hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab, zum einen vom Erklärungseingang und zum anderen von der Erledigungsquote. So kann beispielsweise ein sehr hoher Erklärungseingang der Grund für eine hohe Bearbeitungsdauer sein. Dieser hohe Erklärungseingang führt zu mehr Arbeitsvorrat, der nur sukzessive abgearbeitet werden kann.

Die Thüringer Finanzämter sind verpflichtet, Steuererklärungen in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „Lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert kritisiert die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“.

Der MDR berichtete auf Grundlage dieser Umfrage, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer-kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 400.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits im Jahr 2019.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Nach aktuellen Auswertungen des Thüringer Finanzministeriums beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 im Bereich der Arbeitnehmerveranlagungen in Thüringen 57,1 Tage. Und nicht wie behauptet 61,5 Tage. Die Finanzämter im Freistaat brauchen damit im Durchschnitt 4,4 Tage weniger Zeit.

Im Bereich der allgemeinen Veranlagung benötigten die Thüringer Finanzämter durchschnittlich mit 61,1 Tagen etwas länger. Zählt man beide Arbeitsbereiche zusammen, ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 58,2 Tagen.

Im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 511.255 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung und allgemeine Veranlagung  für den Veranlagungszeitraum 2018 in Thüringen durchgeführt.

Die Bearbeitungszeit hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab, zum einen vom Erklärungseingang und zum anderen von der Erledigungsquote. So kann beispielsweise ein sehr hoher Erklärungseingang der Grund für eine hohe Bearbeitungsdauer sein. Dieser hohe Erklärungseingang führt zu mehr Arbeitsvorrat, der nur sukzessive abgearbeitet werden kann.

Die Thüringer Finanzämter sind verpflichtet, Steuererklärungen in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten.

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Finanzministerin Heike Taubert kritisiert die Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“.

Der MDR berichtete auf Grundlage dieser Umfrage, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer-kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, gibt Finanzministerin Heike Taubert zu bedenken.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 400.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits im Jahr 2019.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass aus der Umfrage nicht hervorgeht, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle berücksichtigt wurden. Es fehlt jeder Hinweis, ob Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung ebenfalls ausgewertet wurden.

Nach aktuellen Auswertungen des Thüringer Finanzministeriums beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 im Bereich der Arbeitnehmerveranlagungen in Thüringen 57,1 Tage. Und nicht wie behauptet 61,5 Tage. Die Finanzämter im Freistaat brauchen damit im Durchschnitt 4,4 Tage weniger Zeit.

Im Bereich der allgemeinen Veranlagung benötigten die Thüringer Finanzämter durchschnittlich mit 61,1 Tagen etwas länger. Zählt man beide Arbeitsbereiche zusammen, ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 58,2 Tagen.

Im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 511.255 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung und allgemeine Veranlagung  für den Veranlagungszeitraum 2018 in Thüringen durchgeführt.

Die Bearbeitungszeit hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab, zum einen vom Erklärungseingang und zum anderen von der Erledigungsquote. So kann beispielsweise ein sehr hoher Erklärungseingang der Grund für eine hohe Bearbeitungsdauer sein. Dieser hohe Erklärungseingang führt zu mehr Arbeitsvorrat, der nur sukzessive abgearbeitet werden kann.

Die Thüringer Finanzämter sind verpflichtet, Steuererklärungen in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten.

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