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Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Auswertung des Online-Steuerportals „lohnsteuer-kompakt.de“ kritisiert. Der MDR sowie zahlreiche Zeitungen hatten auf Grundlage dieser Umfrage berichtet, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 500.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits in den letzten Jahren. 

Unter Zugrundelegung der vom Thüringer Finanzministerium erhobenen Daten beträgt die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 im Arbeitsbereich der Arbeitnehmerveranlagung im Bundesland durchschnittlich 62,3 Tage. Im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung werden im Durchschnitt 61,3 Tage benötigt. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 62,0 Tagen. Laut den Auswertungen von „Lohnsteuer kompakt“ würden die Thüringer Finanzämter im Schnitt 71,4 Tage benötigen, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass nicht bekannt ist, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle oder auch Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung betrachtet wurden und auf welchen Veranlagungszeitraum sich die zugrunde gelegten Steuererklärungen bezogen. Im Kalenderjahr 2020 wurden in Thüringen insgesamt 517.101 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (373.532) und allgemeine Veranlagung (143.569) für den Veranlagungszeitraum 2019 durchgeführt. Zudem wurden im Jahr 2020 weitere 177.389 Einkommensteuerveranlagungen für den Veranlagungszeitraum 2018 durchgeführt.

Für das Jahr 2020 ist grundsätzlich festzustellen, dass die Bearbeitungszeiten sowohl im Arbeitnehmerbereich (+ 5,2 Tage) als auch im Bereich der allgemeinen Veranlagung (+ 0,3 Tage) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Der wohl wesentlichste Grund für diesen Anstieg wird in den Auswirkungen der Corona-Pandemie gesehen. Wie viele Unternehmen und Institutionen waren auch die Thüringer Finanzämter von den Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen betroffen. Durch die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie Quarantäneverordnungen konnte im Jahr 2020 nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Die Bediensteten der Finanzämter bewältigten zudem ein stark gestiegenes Arbeitspensum aufgrund zahlreicher Anträge zu steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen für Unternehmen.

Ob die Thüringer Finanzämter im Jahr 2020 die höchsten Bearbeitungszeiten im Bundesvergleich ausweisen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Ergebnisse der anderen Bundesländer noch nicht bekannt sind.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Auswertung des Online-Steuerportals „lohnsteuer-kompakt.de“ kritisiert. Der MDR sowie zahlreiche Zeitungen hatten auf Grundlage dieser Umfrage berichtet, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 500.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits in den letzten Jahren. 

Unter Zugrundelegung der vom Thüringer Finanzministerium erhobenen Daten beträgt die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 im Arbeitsbereich der Arbeitnehmerveranlagung im Bundesland durchschnittlich 62,3 Tage. Im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung werden im Durchschnitt 61,3 Tage benötigt. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 62,0 Tagen. Laut den Auswertungen von „Lohnsteuer kompakt“ würden die Thüringer Finanzämter im Schnitt 71,4 Tage benötigen, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass nicht bekannt ist, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle oder auch Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung betrachtet wurden und auf welchen Veranlagungszeitraum sich die zugrunde gelegten Steuererklärungen bezogen. Im Kalenderjahr 2020 wurden in Thüringen insgesamt 517.101 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (373.532) und allgemeine Veranlagung (143.569) für den Veranlagungszeitraum 2019 durchgeführt. Zudem wurden im Jahr 2020 weitere 177.389 Einkommensteuerveranlagungen für den Veranlagungszeitraum 2018 durchgeführt.

Für das Jahr 2020 ist grundsätzlich festzustellen, dass die Bearbeitungszeiten sowohl im Arbeitnehmerbereich (+ 5,2 Tage) als auch im Bereich der allgemeinen Veranlagung (+ 0,3 Tage) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Der wohl wesentlichste Grund für diesen Anstieg wird in den Auswirkungen der Corona-Pandemie gesehen. Wie viele Unternehmen und Institutionen waren auch die Thüringer Finanzämter von den Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen betroffen. Durch die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie Quarantäneverordnungen konnte im Jahr 2020 nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Die Bediensteten der Finanzämter bewältigten zudem ein stark gestiegenes Arbeitspensum aufgrund zahlreicher Anträge zu steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen für Unternehmen.

Ob die Thüringer Finanzämter im Jahr 2020 die höchsten Bearbeitungszeiten im Bundesvergleich ausweisen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Ergebnisse der anderen Bundesländer noch nicht bekannt sind.

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Auswertung des Online-Steuerportals „lohnsteuer-kompakt.de“ kritisiert. Der MDR sowie zahlreiche Zeitungen hatten auf Grundlage dieser Umfrage berichtet, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 500.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits in den letzten Jahren. 

Unter Zugrundelegung der vom Thüringer Finanzministerium erhobenen Daten beträgt die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 im Arbeitsbereich der Arbeitnehmerveranlagung im Bundesland durchschnittlich 62,3 Tage. Im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung werden im Durchschnitt 61,3 Tage benötigt. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 62,0 Tagen. Laut den Auswertungen von „Lohnsteuer kompakt“ würden die Thüringer Finanzämter im Schnitt 71,4 Tage benötigen, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass nicht bekannt ist, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle oder auch Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung betrachtet wurden und auf welchen Veranlagungszeitraum sich die zugrunde gelegten Steuererklärungen bezogen. Im Kalenderjahr 2020 wurden in Thüringen insgesamt 517.101 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (373.532) und allgemeine Veranlagung (143.569) für den Veranlagungszeitraum 2019 durchgeführt. Zudem wurden im Jahr 2020 weitere 177.389 Einkommensteuerveranlagungen für den Veranlagungszeitraum 2018 durchgeführt.

Für das Jahr 2020 ist grundsätzlich festzustellen, dass die Bearbeitungszeiten sowohl im Arbeitnehmerbereich (+ 5,2 Tage) als auch im Bereich der allgemeinen Veranlagung (+ 0,3 Tage) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Der wohl wesentlichste Grund für diesen Anstieg wird in den Auswirkungen der Corona-Pandemie gesehen. Wie viele Unternehmen und Institutionen waren auch die Thüringer Finanzämter von den Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen betroffen. Durch die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie Quarantäneverordnungen konnte im Jahr 2020 nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Die Bediensteten der Finanzämter bewältigten zudem ein stark gestiegenes Arbeitspensum aufgrund zahlreicher Anträge zu steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen für Unternehmen.

Ob die Thüringer Finanzämter im Jahr 2020 die höchsten Bearbeitungszeiten im Bundesvergleich ausweisen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Ergebnisse der anderen Bundesländer noch nicht bekannt sind.

Test

Timeline

Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Auswertung des Online-Steuerportals „lohnsteuer-kompakt.de“ kritisiert. Der MDR sowie zahlreiche Zeitungen hatten auf Grundlage dieser Umfrage berichtet, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden.

„Diese Schlussfolgerung von Lohnsteuer kompakt ist schlichtweg falsch. Die Auswertung ist nicht repräsentativ und damit auch nicht aussagekräftig“, so Finanzministerin Heike Taubert.

In die Auswertung wurde nur ein Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Arbeitnehmerfälle einbezogen. Der kommerzielle Anbieter für Online-Steuererklärungen ermittelte die Bearbeitungszeit der Finanzämter anonym anhand von ca. 500.000 über das Portal erstellten Steuererklärungen. Eine ähnliche Auswertung gab es bereits in den letzten Jahren. 

Unter Zugrundelegung der vom Thüringer Finanzministerium erhobenen Daten beträgt die durchschnittliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 im Arbeitsbereich der Arbeitnehmerveranlagung im Bundesland durchschnittlich 62,3 Tage. Im Arbeitsbereich der allgemeinen Veranlagung werden im Durchschnitt 61,3 Tage benötigt. Für beide Arbeitsbereiche zusammen ergibt sich eine durchschnittliche Laufzeit von 62,0 Tagen. Laut den Auswertungen von „Lohnsteuer kompakt“ würden die Thüringer Finanzämter im Schnitt 71,4 Tage benötigen, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.

Kritisch sieht die Finanzverwaltung auch, dass nicht bekannt ist, ob tatsächlich nur Arbeitnehmerfälle oder auch Fälle aus dem Bereich der allgemeinen Veranlagung betrachtet wurden und auf welchen Veranlagungszeitraum sich die zugrunde gelegten Steuererklärungen bezogen. Im Kalenderjahr 2020 wurden in Thüringen insgesamt 517.101 Einkommensteuerveranlagungen in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (373.532) und allgemeine Veranlagung (143.569) für den Veranlagungszeitraum 2019 durchgeführt. Zudem wurden im Jahr 2020 weitere 177.389 Einkommensteuerveranlagungen für den Veranlagungszeitraum 2018 durchgeführt.

Für das Jahr 2020 ist grundsätzlich festzustellen, dass die Bearbeitungszeiten sowohl im Arbeitnehmerbereich (+ 5,2 Tage) als auch im Bereich der allgemeinen Veranlagung (+ 0,3 Tage) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Der wohl wesentlichste Grund für diesen Anstieg wird in den Auswirkungen der Corona-Pandemie gesehen. Wie viele Unternehmen und Institutionen waren auch die Thüringer Finanzämter von den Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen betroffen. Durch die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie Quarantäneverordnungen konnte im Jahr 2020 nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Die Bediensteten der Finanzämter bewältigten zudem ein stark gestiegenes Arbeitspensum aufgrund zahlreicher Anträge zu steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen für Unternehmen.

Ob die Thüringer Finanzämter im Jahr 2020 die höchsten Bearbeitungszeiten im Bundesvergleich ausweisen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Ergebnisse der anderen Bundesländer noch nicht bekannt sind.

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