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Thüringer Finanzämter starten Mitte März 2018 mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2017


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Taubert informiert: „Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt ‚Je früher, desto besser‘. Denn die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs im Finanzamt.“ Die Finanzämter im Freistaat werden die ersten...

Finanzministerin Taubert informiert: „Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt ‚Je früher, desto besser‘. Denn die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs im Finanzamt.“ Die Finanzämter im Freistaat werden die ersten Einkommensteuerbescheide für 2017 voraussichtlich ab Ende der 12. Kalenderwoche 2018 versenden. Bis zum 28. Februar 2018 müssen alle übermittlungspflichtigen Daten von den Arbeitgebern, den Krankenversicherungen und anderen Institutionen im Finanzamt vorliegen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Daten zur Lohnsteuer, zum Rentenbezug, zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Erst wenn diese Daten vorliegen, kann mit der Bearbeitung einer Steuererklärung begonnen werden. Die Finanzverwaltung bittet deshalb, derzeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen. Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abzugeben. Das hierfür benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Ministerin Taubert sagt weiter: „Die elektronische Steuererklärung macht Bürgerinnen und Bürger unabhängig von den Öffnungszeiten der Ämter. Gleichzeitig kann die Finanzverwaltung ihre Aufgaben effektiv und wirtschaftlich erfüllen. Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht.“ Ab der Veranlagung 2017 tritt eine wichtige Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016) in Kraft. An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse. Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter starten Mitte März 2018 mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2017


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Taubert informiert: „Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt ‚Je früher, desto besser‘. Denn die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs im Finanzamt.“ Die Finanzämter im Freistaat werden die ersten...

Finanzministerin Taubert informiert: „Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt ‚Je früher, desto besser‘. Denn die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs im Finanzamt.“ Die Finanzämter im Freistaat werden die ersten Einkommensteuerbescheide für 2017 voraussichtlich ab Ende der 12. Kalenderwoche 2018 versenden. Bis zum 28. Februar 2018 müssen alle übermittlungspflichtigen Daten von den Arbeitgebern, den Krankenversicherungen und anderen Institutionen im Finanzamt vorliegen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Daten zur Lohnsteuer, zum Rentenbezug, zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Erst wenn diese Daten vorliegen, kann mit der Bearbeitung einer Steuererklärung begonnen werden. Die Finanzverwaltung bittet deshalb, derzeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen. Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abzugeben. Das hierfür benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Ministerin Taubert sagt weiter: „Die elektronische Steuererklärung macht Bürgerinnen und Bürger unabhängig von den Öffnungszeiten der Ämter. Gleichzeitig kann die Finanzverwaltung ihre Aufgaben effektiv und wirtschaftlich erfüllen. Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht.“ Ab der Veranlagung 2017 tritt eine wichtige Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016) in Kraft. An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse. Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter starten Mitte März 2018 mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2017


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Taubert informiert: „Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt ‚Je früher, desto besser‘. Denn die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs im Finanzamt.“ Die Finanzämter im Freistaat werden die ersten...

Finanzministerin Taubert informiert: „Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt ‚Je früher, desto besser‘. Denn die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs im Finanzamt.“ Die Finanzämter im Freistaat werden die ersten Einkommensteuerbescheide für 2017 voraussichtlich ab Ende der 12. Kalenderwoche 2018 versenden. Bis zum 28. Februar 2018 müssen alle übermittlungspflichtigen Daten von den Arbeitgebern, den Krankenversicherungen und anderen Institutionen im Finanzamt vorliegen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Daten zur Lohnsteuer, zum Rentenbezug, zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Erst wenn diese Daten vorliegen, kann mit der Bearbeitung einer Steuererklärung begonnen werden. Die Finanzverwaltung bittet deshalb, derzeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen. Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abzugeben. Das hierfür benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Ministerin Taubert sagt weiter: „Die elektronische Steuererklärung macht Bürgerinnen und Bürger unabhängig von den Öffnungszeiten der Ämter. Gleichzeitig kann die Finanzverwaltung ihre Aufgaben effektiv und wirtschaftlich erfüllen. Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht.“ Ab der Veranlagung 2017 tritt eine wichtige Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016) in Kraft. An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse. Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

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Finanzministerin Taubert informiert: „Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt ‚Je früher, desto besser‘. Denn die Bearbeitung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs im Finanzamt.“ Die Finanzämter im Freistaat werden die ersten Einkommensteuerbescheide für 2017 voraussichtlich ab Ende der 12. Kalenderwoche 2018 versenden. Bis zum 28. Februar 2018 müssen alle übermittlungspflichtigen Daten von den Arbeitgebern, den Krankenversicherungen und anderen Institutionen im Finanzamt vorliegen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Daten zur Lohnsteuer, zum Rentenbezug, zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Erst wenn diese Daten vorliegen, kann mit der Bearbeitung einer Steuererklärung begonnen werden. Die Finanzverwaltung bittet deshalb, derzeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen. Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abzugeben. Das hierfür benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Ministerin Taubert sagt weiter: „Die elektronische Steuererklärung macht Bürgerinnen und Bürger unabhängig von den Öffnungszeiten der Ämter. Gleichzeitig kann die Finanzverwaltung ihre Aufgaben effektiv und wirtschaftlich erfüllen. Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht.“ Ab der Veranlagung 2017 tritt eine wichtige Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016) in Kraft. An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse. Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

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