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Thüringer Finanzämter stellen Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für Personen, die im Jahr 2023 erstmalig Renteneinkünfte bezogen haben, zurück.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Grund ist die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz.

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von im Jahr 2023 neu in Rente gegangenen Personen wird in den Thüringer Finanzämtern vorerst zurückgestellt. Die Bearbeitung erfolgt, sobald das Wachstumschancengesetz endgültig in Kraft tritt. Dafür muss der Bundesrat noch zustimmen. Die nächste Sitzung ist für den 22. März geplant. Nachdem der Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit gefunden hatte, konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar 2024 auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen.

Mit dem Gesetz ist unter anderem auch die vorgesehene Abmilderung des Anstiegs des steuerpflichtigen Teils der Rente vorgesehen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat zustimmen wird. Dann können die darin vorgesehenen Entlastungen für Personen, die im vergangenen Jahr erstmals Renteneinkünfte bezogen haben, bei der Einkommensteuerfestsetzung gleich berücksichtigt werden“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. So werde Mehrarbeit für Steuerpflichtige und die Steuerverwaltung reduziert. Andernfalls müssten die Einkommensteuerfestsetzungen nachträglich noch einmal geändert werden.  

Die relevanten Programmierarbeiten sind auf Grundlage der derzeit geplanten Änderungen bereits weitestgehend abgeschlossen. Die technische Umsetzung kann nach Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zeitnah erfolgen.

Mit der Bearbeitung von allen anderen Einkommensteuererklärungen 2023 beginnen die Thüringer Finanzämter am kommenden Freitag. Mehr Informationen dazu unter: https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/die-thueringer-finanzaemter-beginnen-am-15-maerz-2024-mit-der-bearbeitung-der-steuererklaerungen-2023

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter stellen Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für Personen, die im Jahr 2023 erstmalig Renteneinkünfte bezogen haben, zurück.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Grund ist die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz.

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von im Jahr 2023 neu in Rente gegangenen Personen wird in den Thüringer Finanzämtern vorerst zurückgestellt. Die Bearbeitung erfolgt, sobald das Wachstumschancengesetz endgültig in Kraft tritt. Dafür muss der Bundesrat noch zustimmen. Die nächste Sitzung ist für den 22. März geplant. Nachdem der Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit gefunden hatte, konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar 2024 auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen.

Mit dem Gesetz ist unter anderem auch die vorgesehene Abmilderung des Anstiegs des steuerpflichtigen Teils der Rente vorgesehen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat zustimmen wird. Dann können die darin vorgesehenen Entlastungen für Personen, die im vergangenen Jahr erstmals Renteneinkünfte bezogen haben, bei der Einkommensteuerfestsetzung gleich berücksichtigt werden“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. So werde Mehrarbeit für Steuerpflichtige und die Steuerverwaltung reduziert. Andernfalls müssten die Einkommensteuerfestsetzungen nachträglich noch einmal geändert werden.  

Die relevanten Programmierarbeiten sind auf Grundlage der derzeit geplanten Änderungen bereits weitestgehend abgeschlossen. Die technische Umsetzung kann nach Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zeitnah erfolgen.

Mit der Bearbeitung von allen anderen Einkommensteuererklärungen 2023 beginnen die Thüringer Finanzämter am kommenden Freitag. Mehr Informationen dazu unter: https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/die-thueringer-finanzaemter-beginnen-am-15-maerz-2024-mit-der-bearbeitung-der-steuererklaerungen-2023

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von im Jahr 2023 neu in Rente gegangenen Personen wird in den Thüringer Finanzämtern vorerst zurückgestellt. Die Bearbeitung erfolgt, sobald das Wachstumschancengesetz endgültig in Kraft tritt. Dafür muss der Bundesrat noch zustimmen. Die nächste Sitzung ist für den 22. März geplant. Nachdem der Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit gefunden hatte, konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar 2024 auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen.

Mit dem Gesetz ist unter anderem auch die vorgesehene Abmilderung des Anstiegs des steuerpflichtigen Teils der Rente vorgesehen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat zustimmen wird. Dann können die darin vorgesehenen Entlastungen für Personen, die im vergangenen Jahr erstmals Renteneinkünfte bezogen haben, bei der Einkommensteuerfestsetzung gleich berücksichtigt werden“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. So werde Mehrarbeit für Steuerpflichtige und die Steuerverwaltung reduziert. Andernfalls müssten die Einkommensteuerfestsetzungen nachträglich noch einmal geändert werden.  

Die relevanten Programmierarbeiten sind auf Grundlage der derzeit geplanten Änderungen bereits weitestgehend abgeschlossen. Die technische Umsetzung kann nach Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zeitnah erfolgen.

Mit der Bearbeitung von allen anderen Einkommensteuererklärungen 2023 beginnen die Thüringer Finanzämter am kommenden Freitag. Mehr Informationen dazu unter: https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/die-thueringer-finanzaemter-beginnen-am-15-maerz-2024-mit-der-bearbeitung-der-steuererklaerungen-2023

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Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von im Jahr 2023 neu in Rente gegangenen Personen wird in den Thüringer Finanzämtern vorerst zurückgestellt. Die Bearbeitung erfolgt, sobald das Wachstumschancengesetz endgültig in Kraft tritt. Dafür muss der Bundesrat noch zustimmen. Die nächste Sitzung ist für den 22. März geplant. Nachdem der Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit gefunden hatte, konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar 2024 auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen.

Mit dem Gesetz ist unter anderem auch die vorgesehene Abmilderung des Anstiegs des steuerpflichtigen Teils der Rente vorgesehen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat zustimmen wird. Dann können die darin vorgesehenen Entlastungen für Personen, die im vergangenen Jahr erstmals Renteneinkünfte bezogen haben, bei der Einkommensteuerfestsetzung gleich berücksichtigt werden“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. So werde Mehrarbeit für Steuerpflichtige und die Steuerverwaltung reduziert. Andernfalls müssten die Einkommensteuerfestsetzungen nachträglich noch einmal geändert werden.  

Die relevanten Programmierarbeiten sind auf Grundlage der derzeit geplanten Änderungen bereits weitestgehend abgeschlossen. Die technische Umsetzung kann nach Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zeitnah erfolgen.

Mit der Bearbeitung von allen anderen Einkommensteuererklärungen 2023 beginnen die Thüringer Finanzämter am kommenden Freitag. Mehr Informationen dazu unter: https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/die-thueringer-finanzaemter-beginnen-am-15-maerz-2024-mit-der-bearbeitung-der-steuererklaerungen-2023

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