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Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden: Vom 22. bis 26. Dezember 2022 sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“, der sich in diesem Jahr auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember bezieht.

„Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Angelegenheiten genießen können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung.“

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Thüringer Finanzämter am 24. und 31. Dezember geschlossen. Am 22. und 29. Dezember sind die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am 23. und 30. Dezember 2022 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Fax und E-Mail-Anschlüsse stehen ebenfalls zur Verfügung.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden: Vom 22. bis 26. Dezember 2022 sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“, der sich in diesem Jahr auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember bezieht.

„Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Angelegenheiten genießen können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung.“

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Thüringer Finanzämter am 24. und 31. Dezember geschlossen. Am 22. und 29. Dezember sind die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am 23. und 30. Dezember 2022 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Fax und E-Mail-Anschlüsse stehen ebenfalls zur Verfügung.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden: Vom 22. bis 26. Dezember 2022 sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“, der sich in diesem Jahr auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember bezieht.

„Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Angelegenheiten genießen können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung.“

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Thüringer Finanzämter am 24. und 31. Dezember geschlossen. Am 22. und 29. Dezember sind die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am 23. und 30. Dezember 2022 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Fax und E-Mail-Anschlüsse stehen ebenfalls zur Verfügung.

Test

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Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden: Vom 22. bis 26. Dezember 2022 sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.


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„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“, der sich in diesem Jahr auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember bezieht.

„Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Angelegenheiten genießen können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung.“

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Thüringer Finanzämter am 24. und 31. Dezember geschlossen. Am 22. und 29. Dezember sind die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am 23. und 30. Dezember 2022 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Fax und E-Mail-Anschlüsse stehen ebenfalls zur Verfügung.

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