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Thüringer Finanzämter wollen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger wissen. Online-Befragung geht in den Endspurt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bereits 3.200 Thüringer haben in den ersten zehn Monaten mitgemacht.

Noch zwei Monate können Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de wird mit wenigen Fragen untersucht, wie zufrieden die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat mit der Arbeit ihres Finanzamts sind. Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten und läuft noch bis zum 28. Februar 2020. Bereits rund 3.200 Thüringerinnen und Thüringer haben sich durch den Fragebogen geklickt.

„Wer an der Umfrage teilnimmt, liefert uns wertvolle Anhaltspunkte, die uns  dabei helfen, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern. Wir können nur etwas ändern, wenn wir wissen, wo es Probleme gibt. Dazu brauchen unsere Finanzämter ein ehrliches Feedback. Wir möchten nicht nur wissen, was gut läuft, sondern auch was wir noch verbessern können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Mit der Auswertung und ersten Ergebnissen wird im Mai 2020 gerechnet.

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist seit dem 1. März dieses Jahres freigeschaltet. Die Befragung wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Teilnahme erfordert weder Anmeldung noch Registrierung, damit ist die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzämter wollen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger wissen. Online-Befragung geht in den Endspurt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bereits 3.200 Thüringer haben in den ersten zehn Monaten mitgemacht.

Noch zwei Monate können Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de wird mit wenigen Fragen untersucht, wie zufrieden die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat mit der Arbeit ihres Finanzamts sind. Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten und läuft noch bis zum 28. Februar 2020. Bereits rund 3.200 Thüringerinnen und Thüringer haben sich durch den Fragebogen geklickt.

„Wer an der Umfrage teilnimmt, liefert uns wertvolle Anhaltspunkte, die uns  dabei helfen, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern. Wir können nur etwas ändern, wenn wir wissen, wo es Probleme gibt. Dazu brauchen unsere Finanzämter ein ehrliches Feedback. Wir möchten nicht nur wissen, was gut läuft, sondern auch was wir noch verbessern können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Mit der Auswertung und ersten Ergebnissen wird im Mai 2020 gerechnet.

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist seit dem 1. März dieses Jahres freigeschaltet. Die Befragung wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Teilnahme erfordert weder Anmeldung noch Registrierung, damit ist die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzämter wollen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger wissen. Online-Befragung geht in den Endspurt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bereits 3.200 Thüringer haben in den ersten zehn Monaten mitgemacht.

Noch zwei Monate können Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de wird mit wenigen Fragen untersucht, wie zufrieden die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat mit der Arbeit ihres Finanzamts sind. Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten und läuft noch bis zum 28. Februar 2020. Bereits rund 3.200 Thüringerinnen und Thüringer haben sich durch den Fragebogen geklickt.

„Wer an der Umfrage teilnimmt, liefert uns wertvolle Anhaltspunkte, die uns  dabei helfen, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern. Wir können nur etwas ändern, wenn wir wissen, wo es Probleme gibt. Dazu brauchen unsere Finanzämter ein ehrliches Feedback. Wir möchten nicht nur wissen, was gut läuft, sondern auch was wir noch verbessern können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Mit der Auswertung und ersten Ergebnissen wird im Mai 2020 gerechnet.

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist seit dem 1. März dieses Jahres freigeschaltet. Die Befragung wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Teilnahme erfordert weder Anmeldung noch Registrierung, damit ist die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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Thüringer Finanzämter wollen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger wissen. Online-Befragung geht in den Endspurt.


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Bereits 3.200 Thüringer haben in den ersten zehn Monaten mitgemacht.

Noch zwei Monate können Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de wird mit wenigen Fragen untersucht, wie zufrieden die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat mit der Arbeit ihres Finanzamts sind. Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten und läuft noch bis zum 28. Februar 2020. Bereits rund 3.200 Thüringerinnen und Thüringer haben sich durch den Fragebogen geklickt.

„Wer an der Umfrage teilnimmt, liefert uns wertvolle Anhaltspunkte, die uns  dabei helfen, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern. Wir können nur etwas ändern, wenn wir wissen, wo es Probleme gibt. Dazu brauchen unsere Finanzämter ein ehrliches Feedback. Wir möchten nicht nur wissen, was gut läuft, sondern auch was wir noch verbessern können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Mit der Auswertung und ersten Ergebnissen wird im Mai 2020 gerechnet.

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist seit dem 1. März dieses Jahres freigeschaltet. Die Befragung wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Teilnahme erfordert weder Anmeldung noch Registrierung, damit ist die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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