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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert befürwortet vorgesehene Testpflicht an Schulen im Gesetzesentwurf des Bundes für eine Corona-Notbremse: Allerdings muss sich Bund auch an den Kosten beteiligen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die im Gesetzesentwurf für eine Corona-Notbremse des Bundes vorgesehene Testpflicht an Schulen befürwortet. Künftig sollen die Tests in Schulen bundesweit einheitlich gehandhabt werden.

„Ich halte zwei Selbsttests pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer für geeignet, erforderlich und angemessen. Durch diese und weitere Maßnahmen kann es gelingen, wieder zu mehr und sichererem Präsenzunterricht an den Schulen zu kommen“, sagte Heike Taubert, die bereits innerhalb der Landesregierung für eine Testpflicht an Schulen und Kitas eingetreten war.

Laut Thüringer Finanzministerin muss sich der Bund aber auch nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu seiner finanziellen Verantwortung bekennen.

Pro Woche kosten diese Tests das Land rund 3,5 Mio. Euro. Nimmt man einen Zeitraum bis zu den Sommerferien, summiert sich der Betrag allein für die Tests an den Schulen auf rund 50 Mio. Euro. Hinzu kommen aus Landessicht die Ausgaben für die Tests in den Kindertageseinrichtungen.

„Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung können wir die dritte Welle brechen. Gemeinsam kann aber nicht bedeuten, dass der Bund bestellt und die Länder zahlen. Ich verlange deutliche Signale der Unterstützung aus Berlin, um die zusätzlichen Kosten stemmen zu können“, fordert Heike Taubert und verweist hierbei auf die Teilung der finanziellen Belastung beim Impfen als zweitem wichtigen Baustein der Pandemiebekämpfung.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert befürwortet vorgesehene Testpflicht an Schulen im Gesetzesentwurf des Bundes für eine Corona-Notbremse: Allerdings muss sich Bund auch an den Kosten beteiligen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die im Gesetzesentwurf für eine Corona-Notbremse des Bundes vorgesehene Testpflicht an Schulen befürwortet. Künftig sollen die Tests in Schulen bundesweit einheitlich gehandhabt werden.

„Ich halte zwei Selbsttests pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer für geeignet, erforderlich und angemessen. Durch diese und weitere Maßnahmen kann es gelingen, wieder zu mehr und sichererem Präsenzunterricht an den Schulen zu kommen“, sagte Heike Taubert, die bereits innerhalb der Landesregierung für eine Testpflicht an Schulen und Kitas eingetreten war.

Laut Thüringer Finanzministerin muss sich der Bund aber auch nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu seiner finanziellen Verantwortung bekennen.

Pro Woche kosten diese Tests das Land rund 3,5 Mio. Euro. Nimmt man einen Zeitraum bis zu den Sommerferien, summiert sich der Betrag allein für die Tests an den Schulen auf rund 50 Mio. Euro. Hinzu kommen aus Landessicht die Ausgaben für die Tests in den Kindertageseinrichtungen.

„Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung können wir die dritte Welle brechen. Gemeinsam kann aber nicht bedeuten, dass der Bund bestellt und die Länder zahlen. Ich verlange deutliche Signale der Unterstützung aus Berlin, um die zusätzlichen Kosten stemmen zu können“, fordert Heike Taubert und verweist hierbei auf die Teilung der finanziellen Belastung beim Impfen als zweitem wichtigen Baustein der Pandemiebekämpfung.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert befürwortet vorgesehene Testpflicht an Schulen im Gesetzesentwurf des Bundes für eine Corona-Notbremse: Allerdings muss sich Bund auch an den Kosten beteiligen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die im Gesetzesentwurf für eine Corona-Notbremse des Bundes vorgesehene Testpflicht an Schulen befürwortet. Künftig sollen die Tests in Schulen bundesweit einheitlich gehandhabt werden.

„Ich halte zwei Selbsttests pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer für geeignet, erforderlich und angemessen. Durch diese und weitere Maßnahmen kann es gelingen, wieder zu mehr und sichererem Präsenzunterricht an den Schulen zu kommen“, sagte Heike Taubert, die bereits innerhalb der Landesregierung für eine Testpflicht an Schulen und Kitas eingetreten war.

Laut Thüringer Finanzministerin muss sich der Bund aber auch nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu seiner finanziellen Verantwortung bekennen.

Pro Woche kosten diese Tests das Land rund 3,5 Mio. Euro. Nimmt man einen Zeitraum bis zu den Sommerferien, summiert sich der Betrag allein für die Tests an den Schulen auf rund 50 Mio. Euro. Hinzu kommen aus Landessicht die Ausgaben für die Tests in den Kindertageseinrichtungen.

„Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung können wir die dritte Welle brechen. Gemeinsam kann aber nicht bedeuten, dass der Bund bestellt und die Länder zahlen. Ich verlange deutliche Signale der Unterstützung aus Berlin, um die zusätzlichen Kosten stemmen zu können“, fordert Heike Taubert und verweist hierbei auf die Teilung der finanziellen Belastung beim Impfen als zweitem wichtigen Baustein der Pandemiebekämpfung.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert befürwortet vorgesehene Testpflicht an Schulen im Gesetzesentwurf des Bundes für eine Corona-Notbremse: Allerdings muss sich Bund auch an den Kosten beteiligen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die im Gesetzesentwurf für eine Corona-Notbremse des Bundes vorgesehene Testpflicht an Schulen befürwortet. Künftig sollen die Tests in Schulen bundesweit einheitlich gehandhabt werden.

„Ich halte zwei Selbsttests pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer für geeignet, erforderlich und angemessen. Durch diese und weitere Maßnahmen kann es gelingen, wieder zu mehr und sichererem Präsenzunterricht an den Schulen zu kommen“, sagte Heike Taubert, die bereits innerhalb der Landesregierung für eine Testpflicht an Schulen und Kitas eingetreten war.

Laut Thüringer Finanzministerin muss sich der Bund aber auch nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu seiner finanziellen Verantwortung bekennen.

Pro Woche kosten diese Tests das Land rund 3,5 Mio. Euro. Nimmt man einen Zeitraum bis zu den Sommerferien, summiert sich der Betrag allein für die Tests an den Schulen auf rund 50 Mio. Euro. Hinzu kommen aus Landessicht die Ausgaben für die Tests in den Kindertageseinrichtungen.

„Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung können wir die dritte Welle brechen. Gemeinsam kann aber nicht bedeuten, dass der Bund bestellt und die Länder zahlen. Ich verlange deutliche Signale der Unterstützung aus Berlin, um die zusätzlichen Kosten stemmen zu können“, fordert Heike Taubert und verweist hierbei auf die Teilung der finanziellen Belastung beim Impfen als zweitem wichtigen Baustein der Pandemiebekämpfung.

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