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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Blick auf den Lohnzettel erfreulich. Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet Thüringer Bürgerinnen und Bürger.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die zum 01.01.2021 in Kraft getretene teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Für über 90 Prozent aller Lohn- bzw. Einkommensteuerzahler entfällt dieser zu Beginn des Jahres komplett.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Neuregelung zum Solidaritätszuschlag kommt zur richtigen Zeit. Gerade jetzt können Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen die finanzielle Entlastung gut gebrauchen.“ Je nach Familienstand und Höhe des Einkommens mindert sich die Steuerlast bis in den vierstelligen Bereich.

Mit der Gesetzesänderung wird zum Jahresbeginn ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt. Die Thüringer Finanzministerin hatte sich öffentlich wiederholt für die solidarische Neuregelung ausgesprochen.

Zukünftig wird der Solidaritätszuschlag nicht mehr erhoben, sofern das Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von rund 73.000 Euro liegt (Alleinstehende). Bei Ehegatten entfällt die Abgabe bis zu einem gemeinsamen Jahresbrutto von circa 151.000 Euro. Oberhalb dieser Grenzen wird der Solidaritätszuschlag schrittweise an den bisherigen Satz angepasst. Das Gesetz gliedert sich damit in die Strategie einer sozial gerechten und finanziell soliden Steuerpolitik ein.

Die Neuregelung gilt dabei nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige und Gewerbetreibende profitieren, sofern Sie ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft führen, gleichermaßen. Unverändert werden den Solidaritätszuschlag Spitzenverdiener mit einem Bruttoeinkommen jenseits von 109.000 € entrichten müssen. Er fällt weiterhin auch auf die Körperschaftsteuer sowie auf Einkünfte aus Kapitalvermögen an.

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991 als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Mit der Steuer sollten nach der Wiedervereinigung verschiedene Projekte zur Angleichung der neuen Länder finanziert werden. 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Blick auf den Lohnzettel erfreulich. Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet Thüringer Bürgerinnen und Bürger.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die zum 01.01.2021 in Kraft getretene teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Für über 90 Prozent aller Lohn- bzw. Einkommensteuerzahler entfällt dieser zu Beginn des Jahres komplett.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Neuregelung zum Solidaritätszuschlag kommt zur richtigen Zeit. Gerade jetzt können Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen die finanzielle Entlastung gut gebrauchen.“ Je nach Familienstand und Höhe des Einkommens mindert sich die Steuerlast bis in den vierstelligen Bereich.

Mit der Gesetzesänderung wird zum Jahresbeginn ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt. Die Thüringer Finanzministerin hatte sich öffentlich wiederholt für die solidarische Neuregelung ausgesprochen.

Zukünftig wird der Solidaritätszuschlag nicht mehr erhoben, sofern das Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von rund 73.000 Euro liegt (Alleinstehende). Bei Ehegatten entfällt die Abgabe bis zu einem gemeinsamen Jahresbrutto von circa 151.000 Euro. Oberhalb dieser Grenzen wird der Solidaritätszuschlag schrittweise an den bisherigen Satz angepasst. Das Gesetz gliedert sich damit in die Strategie einer sozial gerechten und finanziell soliden Steuerpolitik ein.

Die Neuregelung gilt dabei nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige und Gewerbetreibende profitieren, sofern Sie ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft führen, gleichermaßen. Unverändert werden den Solidaritätszuschlag Spitzenverdiener mit einem Bruttoeinkommen jenseits von 109.000 € entrichten müssen. Er fällt weiterhin auch auf die Körperschaftsteuer sowie auf Einkünfte aus Kapitalvermögen an.

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991 als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Mit der Steuer sollten nach der Wiedervereinigung verschiedene Projekte zur Angleichung der neuen Länder finanziert werden. 

Headline

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Blick auf den Lohnzettel erfreulich. Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet Thüringer Bürgerinnen und Bürger.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die zum 01.01.2021 in Kraft getretene teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Für über 90 Prozent aller Lohn- bzw. Einkommensteuerzahler entfällt dieser zu Beginn des Jahres komplett.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Neuregelung zum Solidaritätszuschlag kommt zur richtigen Zeit. Gerade jetzt können Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen die finanzielle Entlastung gut gebrauchen.“ Je nach Familienstand und Höhe des Einkommens mindert sich die Steuerlast bis in den vierstelligen Bereich.

Mit der Gesetzesänderung wird zum Jahresbeginn ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt. Die Thüringer Finanzministerin hatte sich öffentlich wiederholt für die solidarische Neuregelung ausgesprochen.

Zukünftig wird der Solidaritätszuschlag nicht mehr erhoben, sofern das Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von rund 73.000 Euro liegt (Alleinstehende). Bei Ehegatten entfällt die Abgabe bis zu einem gemeinsamen Jahresbrutto von circa 151.000 Euro. Oberhalb dieser Grenzen wird der Solidaritätszuschlag schrittweise an den bisherigen Satz angepasst. Das Gesetz gliedert sich damit in die Strategie einer sozial gerechten und finanziell soliden Steuerpolitik ein.

Die Neuregelung gilt dabei nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige und Gewerbetreibende profitieren, sofern Sie ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft führen, gleichermaßen. Unverändert werden den Solidaritätszuschlag Spitzenverdiener mit einem Bruttoeinkommen jenseits von 109.000 € entrichten müssen. Er fällt weiterhin auch auf die Körperschaftsteuer sowie auf Einkünfte aus Kapitalvermögen an.

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991 als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Mit der Steuer sollten nach der Wiedervereinigung verschiedene Projekte zur Angleichung der neuen Länder finanziert werden. 

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Blick auf den Lohnzettel erfreulich. Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet Thüringer Bürgerinnen und Bürger.


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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die zum 01.01.2021 in Kraft getretene teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Für über 90 Prozent aller Lohn- bzw. Einkommensteuerzahler entfällt dieser zu Beginn des Jahres komplett.

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Neuregelung zum Solidaritätszuschlag kommt zur richtigen Zeit. Gerade jetzt können Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen die finanzielle Entlastung gut gebrauchen.“ Je nach Familienstand und Höhe des Einkommens mindert sich die Steuerlast bis in den vierstelligen Bereich.

Mit der Gesetzesänderung wird zum Jahresbeginn ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt. Die Thüringer Finanzministerin hatte sich öffentlich wiederholt für die solidarische Neuregelung ausgesprochen.

Zukünftig wird der Solidaritätszuschlag nicht mehr erhoben, sofern das Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von rund 73.000 Euro liegt (Alleinstehende). Bei Ehegatten entfällt die Abgabe bis zu einem gemeinsamen Jahresbrutto von circa 151.000 Euro. Oberhalb dieser Grenzen wird der Solidaritätszuschlag schrittweise an den bisherigen Satz angepasst. Das Gesetz gliedert sich damit in die Strategie einer sozial gerechten und finanziell soliden Steuerpolitik ein.

Die Neuregelung gilt dabei nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige und Gewerbetreibende profitieren, sofern Sie ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft führen, gleichermaßen. Unverändert werden den Solidaritätszuschlag Spitzenverdiener mit einem Bruttoeinkommen jenseits von 109.000 € entrichten müssen. Er fällt weiterhin auch auf die Körperschaftsteuer sowie auf Einkünfte aus Kapitalvermögen an.

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991 als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Mit der Steuer sollten nach der Wiedervereinigung verschiedene Projekte zur Angleichung der neuen Länder finanziert werden. 

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