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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert fordert Versachlichung der Debatte um insolvente Greensill Bank: Von hochrisikoreichen Geschäften und fahrlässigem Handeln kann keine Rede sein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Abgeordneten des Thüringer Landtages einschließlich der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses über den aktuellen Stand der Termingeldanlagen des Freistaats bei der in Insolvenz befindlichen Greensill Bank informiert. Sie forderte in diesem Kontext auch eine Versachlichung der Debatte.

Heike Taubert sagte: „Das Liquiditätsmanagement ist eine ständige Aufgabe, bei der mit Maß und Verantwortung gehandelt wird. Zum Zeitpunkt der Anlagen waren die erforderlichen Kriterien für eine Anlage erfüllt gewesen; das Rating mit A- war deutlich besser als bei vielen anderen Marktakteuren.“

Von hochrisikoreichen Geschäften und fahrlässigem Handeln kann laut Thüringer Finanzministerin nicht gesprochen werden. „Es wird sich erst im Laufe der Zeit herausstellen, wo die Verantwortlichen für diese missliche Lage tatsächlich ausgemacht werden können. Die Einbindung der Staatsanwaltschaft ist bereits ein Indiz dafür, dass nicht alle betroffenen Kämmerer blind für das Geschäftsmodell bei Greensill waren, sondern inzwischen auch von Bilanzfälschungen und somit von krimineller Energie die Rede ist“, sagte Heike Taubert.

Wie und wann die Forderungen des Freistaats in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro beglichen werden können, hängt laut Thüringer Finanzministerin nun maßgeblich vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.

„Als Freistaat sind wir mit einem Vertreter im fünfköpfigen Gläubigerausschuss vertreten und sehen auch in der Besetzung des Insolvenzverwalters eine außerordentlich gute Wahl. Mit dem Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege ist eine Person mit ausgewiesener Erfahrung und Expertise gewählt worden. Ich sehe eine realistische Chance, dass wir einen Teil unseres Geldes zurückbekommen“, so Heike Taubert. Erfahrungsgemäß dauere ein solches Verfahren aber fünf bis zehn Jahre.

Um die Interessen des Freistaats Thüringen auf allen Ebenen zu wahren, wurde zudem mit der BaFin Kontakt aufgenommen, um Klarheit darüber zu gewinnen, wie die Bankenaufsicht in diesem Fall agiert hat. Mit einem vorliegenden Rechtsgutachten soll geprüft werden, inwieweit andere Haftungsfragen weiterverfolgt werden können. Mit den betroffenen kommunalen Akteuren aus Thüringen, aber auch deutschlandweit hat sich das Thüringer Finanzministerium vernetzt und steht seitdem in regelmäßigem Austausch.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert fordert Versachlichung der Debatte um insolvente Greensill Bank: Von hochrisikoreichen Geschäften und fahrlässigem Handeln kann keine Rede sein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Abgeordneten des Thüringer Landtages einschließlich der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses über den aktuellen Stand der Termingeldanlagen des Freistaats bei der in Insolvenz befindlichen Greensill Bank informiert. Sie forderte in diesem Kontext auch eine Versachlichung der Debatte.

Heike Taubert sagte: „Das Liquiditätsmanagement ist eine ständige Aufgabe, bei der mit Maß und Verantwortung gehandelt wird. Zum Zeitpunkt der Anlagen waren die erforderlichen Kriterien für eine Anlage erfüllt gewesen; das Rating mit A- war deutlich besser als bei vielen anderen Marktakteuren.“

Von hochrisikoreichen Geschäften und fahrlässigem Handeln kann laut Thüringer Finanzministerin nicht gesprochen werden. „Es wird sich erst im Laufe der Zeit herausstellen, wo die Verantwortlichen für diese missliche Lage tatsächlich ausgemacht werden können. Die Einbindung der Staatsanwaltschaft ist bereits ein Indiz dafür, dass nicht alle betroffenen Kämmerer blind für das Geschäftsmodell bei Greensill waren, sondern inzwischen auch von Bilanzfälschungen und somit von krimineller Energie die Rede ist“, sagte Heike Taubert.

Wie und wann die Forderungen des Freistaats in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro beglichen werden können, hängt laut Thüringer Finanzministerin nun maßgeblich vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.

„Als Freistaat sind wir mit einem Vertreter im fünfköpfigen Gläubigerausschuss vertreten und sehen auch in der Besetzung des Insolvenzverwalters eine außerordentlich gute Wahl. Mit dem Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege ist eine Person mit ausgewiesener Erfahrung und Expertise gewählt worden. Ich sehe eine realistische Chance, dass wir einen Teil unseres Geldes zurückbekommen“, so Heike Taubert. Erfahrungsgemäß dauere ein solches Verfahren aber fünf bis zehn Jahre.

Um die Interessen des Freistaats Thüringen auf allen Ebenen zu wahren, wurde zudem mit der BaFin Kontakt aufgenommen, um Klarheit darüber zu gewinnen, wie die Bankenaufsicht in diesem Fall agiert hat. Mit einem vorliegenden Rechtsgutachten soll geprüft werden, inwieweit andere Haftungsfragen weiterverfolgt werden können. Mit den betroffenen kommunalen Akteuren aus Thüringen, aber auch deutschlandweit hat sich das Thüringer Finanzministerium vernetzt und steht seitdem in regelmäßigem Austausch.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert fordert Versachlichung der Debatte um insolvente Greensill Bank: Von hochrisikoreichen Geschäften und fahrlässigem Handeln kann keine Rede sein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Abgeordneten des Thüringer Landtages einschließlich der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses über den aktuellen Stand der Termingeldanlagen des Freistaats bei der in Insolvenz befindlichen Greensill Bank informiert. Sie forderte in diesem Kontext auch eine Versachlichung der Debatte.

Heike Taubert sagte: „Das Liquiditätsmanagement ist eine ständige Aufgabe, bei der mit Maß und Verantwortung gehandelt wird. Zum Zeitpunkt der Anlagen waren die erforderlichen Kriterien für eine Anlage erfüllt gewesen; das Rating mit A- war deutlich besser als bei vielen anderen Marktakteuren.“

Von hochrisikoreichen Geschäften und fahrlässigem Handeln kann laut Thüringer Finanzministerin nicht gesprochen werden. „Es wird sich erst im Laufe der Zeit herausstellen, wo die Verantwortlichen für diese missliche Lage tatsächlich ausgemacht werden können. Die Einbindung der Staatsanwaltschaft ist bereits ein Indiz dafür, dass nicht alle betroffenen Kämmerer blind für das Geschäftsmodell bei Greensill waren, sondern inzwischen auch von Bilanzfälschungen und somit von krimineller Energie die Rede ist“, sagte Heike Taubert.

Wie und wann die Forderungen des Freistaats in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro beglichen werden können, hängt laut Thüringer Finanzministerin nun maßgeblich vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.

„Als Freistaat sind wir mit einem Vertreter im fünfköpfigen Gläubigerausschuss vertreten und sehen auch in der Besetzung des Insolvenzverwalters eine außerordentlich gute Wahl. Mit dem Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege ist eine Person mit ausgewiesener Erfahrung und Expertise gewählt worden. Ich sehe eine realistische Chance, dass wir einen Teil unseres Geldes zurückbekommen“, so Heike Taubert. Erfahrungsgemäß dauere ein solches Verfahren aber fünf bis zehn Jahre.

Um die Interessen des Freistaats Thüringen auf allen Ebenen zu wahren, wurde zudem mit der BaFin Kontakt aufgenommen, um Klarheit darüber zu gewinnen, wie die Bankenaufsicht in diesem Fall agiert hat. Mit einem vorliegenden Rechtsgutachten soll geprüft werden, inwieweit andere Haftungsfragen weiterverfolgt werden können. Mit den betroffenen kommunalen Akteuren aus Thüringen, aber auch deutschlandweit hat sich das Thüringer Finanzministerium vernetzt und steht seitdem in regelmäßigem Austausch.

 

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Abgeordneten des Thüringer Landtages einschließlich der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses über den aktuellen Stand der Termingeldanlagen des Freistaats bei der in Insolvenz befindlichen Greensill Bank informiert. Sie forderte in diesem Kontext auch eine Versachlichung der Debatte.

Heike Taubert sagte: „Das Liquiditätsmanagement ist eine ständige Aufgabe, bei der mit Maß und Verantwortung gehandelt wird. Zum Zeitpunkt der Anlagen waren die erforderlichen Kriterien für eine Anlage erfüllt gewesen; das Rating mit A- war deutlich besser als bei vielen anderen Marktakteuren.“

Von hochrisikoreichen Geschäften und fahrlässigem Handeln kann laut Thüringer Finanzministerin nicht gesprochen werden. „Es wird sich erst im Laufe der Zeit herausstellen, wo die Verantwortlichen für diese missliche Lage tatsächlich ausgemacht werden können. Die Einbindung der Staatsanwaltschaft ist bereits ein Indiz dafür, dass nicht alle betroffenen Kämmerer blind für das Geschäftsmodell bei Greensill waren, sondern inzwischen auch von Bilanzfälschungen und somit von krimineller Energie die Rede ist“, sagte Heike Taubert.

Wie und wann die Forderungen des Freistaats in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro beglichen werden können, hängt laut Thüringer Finanzministerin nun maßgeblich vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.

„Als Freistaat sind wir mit einem Vertreter im fünfköpfigen Gläubigerausschuss vertreten und sehen auch in der Besetzung des Insolvenzverwalters eine außerordentlich gute Wahl. Mit dem Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege ist eine Person mit ausgewiesener Erfahrung und Expertise gewählt worden. Ich sehe eine realistische Chance, dass wir einen Teil unseres Geldes zurückbekommen“, so Heike Taubert. Erfahrungsgemäß dauere ein solches Verfahren aber fünf bis zehn Jahre.

Um die Interessen des Freistaats Thüringen auf allen Ebenen zu wahren, wurde zudem mit der BaFin Kontakt aufgenommen, um Klarheit darüber zu gewinnen, wie die Bankenaufsicht in diesem Fall agiert hat. Mit einem vorliegenden Rechtsgutachten soll geprüft werden, inwieweit andere Haftungsfragen weiterverfolgt werden können. Mit den betroffenen kommunalen Akteuren aus Thüringen, aber auch deutschlandweit hat sich das Thüringer Finanzministerium vernetzt und steht seitdem in regelmäßigem Austausch.

 

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