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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt...

Der Wegweiser liegt in allen Finanzämtern aus und kann im Internet unter http://www.thueringen.de/apps/publikationen/?filterhaus=3 heruntergeladen werden.

 

Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt auch steuerlich. Heike Taubert dazu: „Vereine in ihrer enormen Vielfalt bilden das Fundament unseres lebendigen Gemeinwesens. Sie schaffen vor allem unverzichtbare soziale Werte und können deshalb zahlreiche steuerliche Vorteile nutzen.“ Die neue Broschüre soll für Vereine den Weg durch die umfassenden Steuergesetze erleichtern. Vereine, die Vergünstigungen im Steuerrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Abgabenordnung regelt, wann der Status der Gemeinnützigkeit gegeben ist. Nicht jeder Laie hat einen Überblick über die konkreten Bestimmungen, obwohl sie für die ordnungsgemäße Geschäftsführung in Vereinen wichtig sind. In der Broschüre des Thüringer Finanzministeriums werden zentrale Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung erläutert und durch Rechenbeispiele veranschaulicht. Musterdokumente ergänzen den Überblick.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt...

Der Wegweiser liegt in allen Finanzämtern aus und kann im Internet unter http://www.thueringen.de/apps/publikationen/?filterhaus=3 heruntergeladen werden.

 

Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt auch steuerlich. Heike Taubert dazu: „Vereine in ihrer enormen Vielfalt bilden das Fundament unseres lebendigen Gemeinwesens. Sie schaffen vor allem unverzichtbare soziale Werte und können deshalb zahlreiche steuerliche Vorteile nutzen.“ Die neue Broschüre soll für Vereine den Weg durch die umfassenden Steuergesetze erleichtern. Vereine, die Vergünstigungen im Steuerrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Abgabenordnung regelt, wann der Status der Gemeinnützigkeit gegeben ist. Nicht jeder Laie hat einen Überblick über die konkreten Bestimmungen, obwohl sie für die ordnungsgemäße Geschäftsführung in Vereinen wichtig sind. In der Broschüre des Thüringer Finanzministeriums werden zentrale Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung erläutert und durch Rechenbeispiele veranschaulicht. Musterdokumente ergänzen den Überblick.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt...

Der Wegweiser liegt in allen Finanzämtern aus und kann im Internet unter http://www.thueringen.de/apps/publikationen/?filterhaus=3 heruntergeladen werden.

 

Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt auch steuerlich. Heike Taubert dazu: „Vereine in ihrer enormen Vielfalt bilden das Fundament unseres lebendigen Gemeinwesens. Sie schaffen vor allem unverzichtbare soziale Werte und können deshalb zahlreiche steuerliche Vorteile nutzen.“ Die neue Broschüre soll für Vereine den Weg durch die umfassenden Steuergesetze erleichtern. Vereine, die Vergünstigungen im Steuerrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Abgabenordnung regelt, wann der Status der Gemeinnützigkeit gegeben ist. Nicht jeder Laie hat einen Überblick über die konkreten Bestimmungen, obwohl sie für die ordnungsgemäße Geschäftsführung in Vereinen wichtig sind. In der Broschüre des Thüringer Finanzministeriums werden zentrale Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung erläutert und durch Rechenbeispiele veranschaulicht. Musterdokumente ergänzen den Überblick.

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Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt...

Der Wegweiser liegt in allen Finanzämtern aus und kann im Internet unter http://www.thueringen.de/apps/publikationen/?filterhaus=3 heruntergeladen werden.

 

Zum Jahresende 2017 ist der neu überarbeitete „Steuerwegweiser für Vereine“ des Thüringer Finanzministeriums erschienen. „Die kompakte Broschüre hilft Vorständen und Mitgliedern in Thüringer Vereinen, die steuerlichen Grundlagen besser zu verstehen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Der Staat unterstützt das Ehrenamt auch steuerlich. Heike Taubert dazu: „Vereine in ihrer enormen Vielfalt bilden das Fundament unseres lebendigen Gemeinwesens. Sie schaffen vor allem unverzichtbare soziale Werte und können deshalb zahlreiche steuerliche Vorteile nutzen.“ Die neue Broschüre soll für Vereine den Weg durch die umfassenden Steuergesetze erleichtern. Vereine, die Vergünstigungen im Steuerrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Abgabenordnung regelt, wann der Status der Gemeinnützigkeit gegeben ist. Nicht jeder Laie hat einen Überblick über die konkreten Bestimmungen, obwohl sie für die ordnungsgemäße Geschäftsführung in Vereinen wichtig sind. In der Broschüre des Thüringer Finanzministeriums werden zentrale Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung erläutert und durch Rechenbeispiele veranschaulicht. Musterdokumente ergänzen den Überblick.

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