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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert: Landesregierung setzt auf Vielfalt bei der Kontaktnachverfolgung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert konnte die Landesregierung davon überzeugen, von den bisherigen Plänen zur Beschaffung einer einzigen App-Lösung zur Gäste-Registrierung Abstand zu nehmen. Vielmehr folgte das Kabinett ihrem Vorschlag zur Beschaffung einer offenen Schnittstelle zu SORMAS (eines sogenannten Gateways). Mit dieser IT-Komponente können möglichst viele der bereits am Markt vorhandenen und in Thüringen im Einsatz befindlichen App-Lösungen an die in der Mehrzahl der Thüringer Gesundheitsämter genutzten Software SORMAS angebunden werden.

Heike Taubert sagte: „Wir haben uns bewusst und aus drei guten Gründen für einen pluralen Ansatz entschieden. Zum einen wollen wir eine möglichst breite Datenbasis für die wichtige Kontaktnachverfolgungsarbeit der Gesundheitsämter liefern. Dies ist nur durch eine ebenso breite Nutzung elektronischer Registrierungslösungen erzielbar. Zum anderen sehen wir uns dem im Thüringer E-Government-Gesetz und dem Thüringer Vergabegesetz normierten Grundsatz des vorrangigen Einsatzes von Open-Source-Software verpflichtet. Und zu guter Letzt wollen wir damit auch die Arbeit und das Engagement der vielen Start-ups würdigen und unterstützen. Diese haben in den zurückliegenden Monaten intensiv an solchen Lösungen gearbeitet und sie erfolgreich am Markt etabliert, ohne dass sie über eine große PR-Maschinerie im Hintergrund verfügen.“

Laut Thüringer Finanzministerin spielte bei der Entscheidung des Kabinetts auch die Kostenseite eine zentrale Rolle.

„Wenn ich lese, dass acht Bundesländer mehr als 10,5 Millionen Euro für ein Jahr der Nutzung einer Gäste-Registrierungs-Lösung zahlen sollen, dann muss ich mich schon nach der Angemessenheit fragen. Zumal im Gegenzug Lösungen angeboten werden, die zum einen wesentlich kostengünstiger und zum anderen für erheblich kürzere Zeiträume, beispielsweise monatlich, abgeschlossen werden können“.

Nach Recherchen des Thüringer Finanzministeriums sind verschiedene Lösungen bereits in Thüringen im Einsatz. Einige von diesen sind zudem zwischenzeitlich um die Funktion „Click & Meet“ für das Einkaufen mit Terminvereinbarung erweitert worden und bieten somit zusätzlichen Nutzen für die Gewerbetreibenden. Mit den bereits vorhandenen digitalen Lösungen und der freien Wahlmöglichkeit der Betriebe und Einrichtungen einer für sie passenden Anwendung steht nach Einschätzung der Finanzministerin auch zukünftigen Öffnungsszenarien nichts im Wege.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert: Landesregierung setzt auf Vielfalt bei der Kontaktnachverfolgung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert konnte die Landesregierung davon überzeugen, von den bisherigen Plänen zur Beschaffung einer einzigen App-Lösung zur Gäste-Registrierung Abstand zu nehmen. Vielmehr folgte das Kabinett ihrem Vorschlag zur Beschaffung einer offenen Schnittstelle zu SORMAS (eines sogenannten Gateways). Mit dieser IT-Komponente können möglichst viele der bereits am Markt vorhandenen und in Thüringen im Einsatz befindlichen App-Lösungen an die in der Mehrzahl der Thüringer Gesundheitsämter genutzten Software SORMAS angebunden werden.

Heike Taubert sagte: „Wir haben uns bewusst und aus drei guten Gründen für einen pluralen Ansatz entschieden. Zum einen wollen wir eine möglichst breite Datenbasis für die wichtige Kontaktnachverfolgungsarbeit der Gesundheitsämter liefern. Dies ist nur durch eine ebenso breite Nutzung elektronischer Registrierungslösungen erzielbar. Zum anderen sehen wir uns dem im Thüringer E-Government-Gesetz und dem Thüringer Vergabegesetz normierten Grundsatz des vorrangigen Einsatzes von Open-Source-Software verpflichtet. Und zu guter Letzt wollen wir damit auch die Arbeit und das Engagement der vielen Start-ups würdigen und unterstützen. Diese haben in den zurückliegenden Monaten intensiv an solchen Lösungen gearbeitet und sie erfolgreich am Markt etabliert, ohne dass sie über eine große PR-Maschinerie im Hintergrund verfügen.“

Laut Thüringer Finanzministerin spielte bei der Entscheidung des Kabinetts auch die Kostenseite eine zentrale Rolle.

„Wenn ich lese, dass acht Bundesländer mehr als 10,5 Millionen Euro für ein Jahr der Nutzung einer Gäste-Registrierungs-Lösung zahlen sollen, dann muss ich mich schon nach der Angemessenheit fragen. Zumal im Gegenzug Lösungen angeboten werden, die zum einen wesentlich kostengünstiger und zum anderen für erheblich kürzere Zeiträume, beispielsweise monatlich, abgeschlossen werden können“.

Nach Recherchen des Thüringer Finanzministeriums sind verschiedene Lösungen bereits in Thüringen im Einsatz. Einige von diesen sind zudem zwischenzeitlich um die Funktion „Click & Meet“ für das Einkaufen mit Terminvereinbarung erweitert worden und bieten somit zusätzlichen Nutzen für die Gewerbetreibenden. Mit den bereits vorhandenen digitalen Lösungen und der freien Wahlmöglichkeit der Betriebe und Einrichtungen einer für sie passenden Anwendung steht nach Einschätzung der Finanzministerin auch zukünftigen Öffnungsszenarien nichts im Wege.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert: Landesregierung setzt auf Vielfalt bei der Kontaktnachverfolgung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert konnte die Landesregierung davon überzeugen, von den bisherigen Plänen zur Beschaffung einer einzigen App-Lösung zur Gäste-Registrierung Abstand zu nehmen. Vielmehr folgte das Kabinett ihrem Vorschlag zur Beschaffung einer offenen Schnittstelle zu SORMAS (eines sogenannten Gateways). Mit dieser IT-Komponente können möglichst viele der bereits am Markt vorhandenen und in Thüringen im Einsatz befindlichen App-Lösungen an die in der Mehrzahl der Thüringer Gesundheitsämter genutzten Software SORMAS angebunden werden.

Heike Taubert sagte: „Wir haben uns bewusst und aus drei guten Gründen für einen pluralen Ansatz entschieden. Zum einen wollen wir eine möglichst breite Datenbasis für die wichtige Kontaktnachverfolgungsarbeit der Gesundheitsämter liefern. Dies ist nur durch eine ebenso breite Nutzung elektronischer Registrierungslösungen erzielbar. Zum anderen sehen wir uns dem im Thüringer E-Government-Gesetz und dem Thüringer Vergabegesetz normierten Grundsatz des vorrangigen Einsatzes von Open-Source-Software verpflichtet. Und zu guter Letzt wollen wir damit auch die Arbeit und das Engagement der vielen Start-ups würdigen und unterstützen. Diese haben in den zurückliegenden Monaten intensiv an solchen Lösungen gearbeitet und sie erfolgreich am Markt etabliert, ohne dass sie über eine große PR-Maschinerie im Hintergrund verfügen.“

Laut Thüringer Finanzministerin spielte bei der Entscheidung des Kabinetts auch die Kostenseite eine zentrale Rolle.

„Wenn ich lese, dass acht Bundesländer mehr als 10,5 Millionen Euro für ein Jahr der Nutzung einer Gäste-Registrierungs-Lösung zahlen sollen, dann muss ich mich schon nach der Angemessenheit fragen. Zumal im Gegenzug Lösungen angeboten werden, die zum einen wesentlich kostengünstiger und zum anderen für erheblich kürzere Zeiträume, beispielsweise monatlich, abgeschlossen werden können“.

Nach Recherchen des Thüringer Finanzministeriums sind verschiedene Lösungen bereits in Thüringen im Einsatz. Einige von diesen sind zudem zwischenzeitlich um die Funktion „Click & Meet“ für das Einkaufen mit Terminvereinbarung erweitert worden und bieten somit zusätzlichen Nutzen für die Gewerbetreibenden. Mit den bereits vorhandenen digitalen Lösungen und der freien Wahlmöglichkeit der Betriebe und Einrichtungen einer für sie passenden Anwendung steht nach Einschätzung der Finanzministerin auch zukünftigen Öffnungsszenarien nichts im Wege.

 

Test

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert: Landesregierung setzt auf Vielfalt bei der Kontaktnachverfolgung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert konnte die Landesregierung davon überzeugen, von den bisherigen Plänen zur Beschaffung einer einzigen App-Lösung zur Gäste-Registrierung Abstand zu nehmen. Vielmehr folgte das Kabinett ihrem Vorschlag zur Beschaffung einer offenen Schnittstelle zu SORMAS (eines sogenannten Gateways). Mit dieser IT-Komponente können möglichst viele der bereits am Markt vorhandenen und in Thüringen im Einsatz befindlichen App-Lösungen an die in der Mehrzahl der Thüringer Gesundheitsämter genutzten Software SORMAS angebunden werden.

Heike Taubert sagte: „Wir haben uns bewusst und aus drei guten Gründen für einen pluralen Ansatz entschieden. Zum einen wollen wir eine möglichst breite Datenbasis für die wichtige Kontaktnachverfolgungsarbeit der Gesundheitsämter liefern. Dies ist nur durch eine ebenso breite Nutzung elektronischer Registrierungslösungen erzielbar. Zum anderen sehen wir uns dem im Thüringer E-Government-Gesetz und dem Thüringer Vergabegesetz normierten Grundsatz des vorrangigen Einsatzes von Open-Source-Software verpflichtet. Und zu guter Letzt wollen wir damit auch die Arbeit und das Engagement der vielen Start-ups würdigen und unterstützen. Diese haben in den zurückliegenden Monaten intensiv an solchen Lösungen gearbeitet und sie erfolgreich am Markt etabliert, ohne dass sie über eine große PR-Maschinerie im Hintergrund verfügen.“

Laut Thüringer Finanzministerin spielte bei der Entscheidung des Kabinetts auch die Kostenseite eine zentrale Rolle.

„Wenn ich lese, dass acht Bundesländer mehr als 10,5 Millionen Euro für ein Jahr der Nutzung einer Gäste-Registrierungs-Lösung zahlen sollen, dann muss ich mich schon nach der Angemessenheit fragen. Zumal im Gegenzug Lösungen angeboten werden, die zum einen wesentlich kostengünstiger und zum anderen für erheblich kürzere Zeiträume, beispielsweise monatlich, abgeschlossen werden können“.

Nach Recherchen des Thüringer Finanzministeriums sind verschiedene Lösungen bereits in Thüringen im Einsatz. Einige von diesen sind zudem zwischenzeitlich um die Funktion „Click & Meet“ für das Einkaufen mit Terminvereinbarung erweitert worden und bieten somit zusätzlichen Nutzen für die Gewerbetreibenden. Mit den bereits vorhandenen digitalen Lösungen und der freien Wahlmöglichkeit der Betriebe und Einrichtungen einer für sie passenden Anwendung steht nach Einschätzung der Finanzministerin auch zukünftigen Öffnungsszenarien nichts im Wege.

 

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