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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert legt Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vor: Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird in einzelnen Bereichen angepasst.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vorgelegt.

Hintergrund des Gesetzentwurfes waren zwei maßgebliche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation am 4. Mai 2020, vor genau einem Jahr. In diesen hatte es zum einen die Prüfkriterien konkretisiert und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht und zum anderen die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte und weitere Kinder aufgrund der sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und der Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis dieser Feststellungen haben insbesondere ergeben, dass in den unteren Besoldungsgruppen die verfügbare Nettoalimentation unter dem gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung liegt.  Zudem liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 (Professorinnen und Professoren) mehr als zehn Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder.

Um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen, sind rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen geplant: In den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben. Für die Widerspruchführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird eine Nachzahlungsregelung im Besoldungsgesetz implementiert. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Der Gesetzentwurf gewährleistet, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen.“

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 38 Mio. Euro.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert legt Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vor: Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird in einzelnen Bereichen angepasst.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vorgelegt.

Hintergrund des Gesetzentwurfes waren zwei maßgebliche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation am 4. Mai 2020, vor genau einem Jahr. In diesen hatte es zum einen die Prüfkriterien konkretisiert und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht und zum anderen die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte und weitere Kinder aufgrund der sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und der Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis dieser Feststellungen haben insbesondere ergeben, dass in den unteren Besoldungsgruppen die verfügbare Nettoalimentation unter dem gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung liegt.  Zudem liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 (Professorinnen und Professoren) mehr als zehn Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder.

Um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen, sind rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen geplant: In den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben. Für die Widerspruchführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird eine Nachzahlungsregelung im Besoldungsgesetz implementiert. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Der Gesetzentwurf gewährleistet, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen.“

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 38 Mio. Euro.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert legt Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vor: Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird in einzelnen Bereichen angepasst.


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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vorgelegt.

Hintergrund des Gesetzentwurfes waren zwei maßgebliche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation am 4. Mai 2020, vor genau einem Jahr. In diesen hatte es zum einen die Prüfkriterien konkretisiert und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht und zum anderen die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte und weitere Kinder aufgrund der sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und der Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis dieser Feststellungen haben insbesondere ergeben, dass in den unteren Besoldungsgruppen die verfügbare Nettoalimentation unter dem gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung liegt.  Zudem liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 (Professorinnen und Professoren) mehr als zehn Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder.

Um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen, sind rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen geplant: In den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben. Für die Widerspruchführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird eine Nachzahlungsregelung im Besoldungsgesetz implementiert. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Der Gesetzentwurf gewährleistet, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen.“

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 38 Mio. Euro.

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vorgelegt.

Hintergrund des Gesetzentwurfes waren zwei maßgebliche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation am 4. Mai 2020, vor genau einem Jahr. In diesen hatte es zum einen die Prüfkriterien konkretisiert und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht und zum anderen die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte und weitere Kinder aufgrund der sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und der Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis dieser Feststellungen haben insbesondere ergeben, dass in den unteren Besoldungsgruppen die verfügbare Nettoalimentation unter dem gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung liegt.  Zudem liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 (Professorinnen und Professoren) mehr als zehn Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder.

Um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen, sind rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen geplant: In den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben. Für die Widerspruchführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird eine Nachzahlungsregelung im Besoldungsgesetz implementiert. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Der Gesetzentwurf gewährleistet, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen.“

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 38 Mio. Euro.

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