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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nach dem Stabilitätsrat:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf...


Hintergrund:

Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf die aktuell positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont die Ministerin: „Wir wissen um die günstige Lage der öffentlichen Haushalte und wollen an unserer nachhaltigen Finanzpolitik festhalten. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, in der aktuellen Legislaturperiode mindestens 1 Mrd. Euro Altschulden zu tilgen. Gleichzeitig werden wir eine signifikante Rücklage vorhalten. Wir wollen Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, auch dann ermöglichen, wenn sich die Rahmenbedingungen verschlechtern.“ Dies heißt im Umkehrschluss, dass der Jahresabschluss 2018 für einen Mix aus Schuldentilgung und Rücklagenzuführung eingesetzt werden muss. Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Auf der heutigen Sitzung haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern auf ein gemeinsames Verfahren verständigt. Ministerin Taubert hierzu: „Uns Ländern war die Wahrung unserer Haushaltsautonomie wichtig. Die Kompetenzen der Landesparlamente, Rechnungshöfe und Verfassungsgerichte durfte durch das Überwachungsverfahren im Stabilitätsrat nicht eingeschränkt werden. Dieses Ziel haben wir erreicht.“ Im Stabilitätsrat werden die Haushalte des Bundes und der Länder künftig neben den grundgesetzlichen bzw. landesrechtlichen Vorgaben auch auf Basis eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems bewertet. Erstmals wird der Haushalt des Jahres 2020, der aktuell vorbereitet wird, im Hinblick auf die Vorgaben der Schuldenbremse im Stabilitätsrat beraten. Der Stabilitätsrat kam überein, das Überwachungsverfahren nach drei Jahren dahingehend zu überprüfen, ob es sich wie vorgesehen bewährt hat. Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, muss der Freistaat einige finanzielle Herausforderungen kompensieren, etwa aus dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen.“ Zudem werden mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert. Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen die ostdeutschen Länder noch bis zum Jahr 2019 Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2017 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 301 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt. Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2017 etwa 10% über denen der vergleichbaren westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nach dem Stabilitätsrat:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf...


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Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf die aktuell positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont die Ministerin: „Wir wissen um die günstige Lage der öffentlichen Haushalte und wollen an unserer nachhaltigen Finanzpolitik festhalten. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, in der aktuellen Legislaturperiode mindestens 1 Mrd. Euro Altschulden zu tilgen. Gleichzeitig werden wir eine signifikante Rücklage vorhalten. Wir wollen Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, auch dann ermöglichen, wenn sich die Rahmenbedingungen verschlechtern.“ Dies heißt im Umkehrschluss, dass der Jahresabschluss 2018 für einen Mix aus Schuldentilgung und Rücklagenzuführung eingesetzt werden muss. Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Auf der heutigen Sitzung haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern auf ein gemeinsames Verfahren verständigt. Ministerin Taubert hierzu: „Uns Ländern war die Wahrung unserer Haushaltsautonomie wichtig. Die Kompetenzen der Landesparlamente, Rechnungshöfe und Verfassungsgerichte durfte durch das Überwachungsverfahren im Stabilitätsrat nicht eingeschränkt werden. Dieses Ziel haben wir erreicht.“ Im Stabilitätsrat werden die Haushalte des Bundes und der Länder künftig neben den grundgesetzlichen bzw. landesrechtlichen Vorgaben auch auf Basis eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems bewertet. Erstmals wird der Haushalt des Jahres 2020, der aktuell vorbereitet wird, im Hinblick auf die Vorgaben der Schuldenbremse im Stabilitätsrat beraten. Der Stabilitätsrat kam überein, das Überwachungsverfahren nach drei Jahren dahingehend zu überprüfen, ob es sich wie vorgesehen bewährt hat. Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, muss der Freistaat einige finanzielle Herausforderungen kompensieren, etwa aus dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen.“ Zudem werden mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert. Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen die ostdeutschen Länder noch bis zum Jahr 2019 Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2017 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 301 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt. Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2017 etwa 10% über denen der vergleichbaren westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nach dem Stabilitätsrat:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf...


Hintergrund:

Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf die aktuell positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont die Ministerin: „Wir wissen um die günstige Lage der öffentlichen Haushalte und wollen an unserer nachhaltigen Finanzpolitik festhalten. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, in der aktuellen Legislaturperiode mindestens 1 Mrd. Euro Altschulden zu tilgen. Gleichzeitig werden wir eine signifikante Rücklage vorhalten. Wir wollen Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, auch dann ermöglichen, wenn sich die Rahmenbedingungen verschlechtern.“ Dies heißt im Umkehrschluss, dass der Jahresabschluss 2018 für einen Mix aus Schuldentilgung und Rücklagenzuführung eingesetzt werden muss. Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Auf der heutigen Sitzung haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern auf ein gemeinsames Verfahren verständigt. Ministerin Taubert hierzu: „Uns Ländern war die Wahrung unserer Haushaltsautonomie wichtig. Die Kompetenzen der Landesparlamente, Rechnungshöfe und Verfassungsgerichte durfte durch das Überwachungsverfahren im Stabilitätsrat nicht eingeschränkt werden. Dieses Ziel haben wir erreicht.“ Im Stabilitätsrat werden die Haushalte des Bundes und der Länder künftig neben den grundgesetzlichen bzw. landesrechtlichen Vorgaben auch auf Basis eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems bewertet. Erstmals wird der Haushalt des Jahres 2020, der aktuell vorbereitet wird, im Hinblick auf die Vorgaben der Schuldenbremse im Stabilitätsrat beraten. Der Stabilitätsrat kam überein, das Überwachungsverfahren nach drei Jahren dahingehend zu überprüfen, ob es sich wie vorgesehen bewährt hat. Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, muss der Freistaat einige finanzielle Herausforderungen kompensieren, etwa aus dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen.“ Zudem werden mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert. Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen die ostdeutschen Länder noch bis zum Jahr 2019 Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2017 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 301 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt. Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2017 etwa 10% über denen der vergleichbaren westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nach dem Stabilitätsrat:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf...


Hintergrund:

Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so die Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin. Mit Blick auf die aktuell positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont die Ministerin: „Wir wissen um die günstige Lage der öffentlichen Haushalte und wollen an unserer nachhaltigen Finanzpolitik festhalten. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, in der aktuellen Legislaturperiode mindestens 1 Mrd. Euro Altschulden zu tilgen. Gleichzeitig werden wir eine signifikante Rücklage vorhalten. Wir wollen Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, auch dann ermöglichen, wenn sich die Rahmenbedingungen verschlechtern.“ Dies heißt im Umkehrschluss, dass der Jahresabschluss 2018 für einen Mix aus Schuldentilgung und Rücklagenzuführung eingesetzt werden muss. Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Auf der heutigen Sitzung haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern auf ein gemeinsames Verfahren verständigt. Ministerin Taubert hierzu: „Uns Ländern war die Wahrung unserer Haushaltsautonomie wichtig. Die Kompetenzen der Landesparlamente, Rechnungshöfe und Verfassungsgerichte durfte durch das Überwachungsverfahren im Stabilitätsrat nicht eingeschränkt werden. Dieses Ziel haben wir erreicht.“ Im Stabilitätsrat werden die Haushalte des Bundes und der Länder künftig neben den grundgesetzlichen bzw. landesrechtlichen Vorgaben auch auf Basis eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems bewertet. Erstmals wird der Haushalt des Jahres 2020, der aktuell vorbereitet wird, im Hinblick auf die Vorgaben der Schuldenbremse im Stabilitätsrat beraten. Der Stabilitätsrat kam überein, das Überwachungsverfahren nach drei Jahren dahingehend zu überprüfen, ob es sich wie vorgesehen bewährt hat. Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, muss der Freistaat einige finanzielle Herausforderungen kompensieren, etwa aus dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen.“ Zudem werden mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert. Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen die ostdeutschen Länder noch bis zum Jahr 2019 Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2017 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 301 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt. Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2017 etwa 10% über denen der vergleichbaren westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

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