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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nach dem Stabilitätsrat: Erfolgreiche Thüringer Finanzpolitik in der aktuellen Legislatur spiegelt sich auch in Bewertung durch den Stabilitätsrat wider.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Als eines von neun Ländern weisen wir in den vergangenen fünf Jahren der aktuellen Legislaturperiode im Rahmen der Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates keinerlei Auffälligkeiten auf. Dies zeigt, dass unsere finanzpolitischen Erfolge trotz der günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seriös geplant und hart erarbeitet waren. Die aktuelle rot-rot-grüne Regierung ist als erste Thüringer Regierung komplett ohne Neuverschuldung ausgekommen. Darüber hinaus haben wir in der laufenden Legislatur Altschulden in signifikantem Maße von rund 1,1 Milliarden Euro getilgt“, so Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Die heutige Sitzung des Stabilitätsrates war zugleich die letzte Sitzung der aktuellen Thüringer Legislaturperiode. Der nächste Termin findet im Dezember 2019 und damit nach der Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober statt.

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, stellt sich der Freistaat den anstehenden finanziellen Herausforderungen, wie etwa dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung legt dar, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen sollen.“
Zur Stabilisierung der Finanzen werden zudem mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert.

Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Anders als viele andere Länder hält der Freistaat bereits vor dem Jahr 2020 die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse ein.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nach dem Stabilitätsrat: Erfolgreiche Thüringer Finanzpolitik in der aktuellen Legislatur spiegelt sich auch in Bewertung durch den Stabilitätsrat wider.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Als eines von neun Ländern weisen wir in den vergangenen fünf Jahren der aktuellen Legislaturperiode im Rahmen der Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates keinerlei Auffälligkeiten auf. Dies zeigt, dass unsere finanzpolitischen Erfolge trotz der günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seriös geplant und hart erarbeitet waren. Die aktuelle rot-rot-grüne Regierung ist als erste Thüringer Regierung komplett ohne Neuverschuldung ausgekommen. Darüber hinaus haben wir in der laufenden Legislatur Altschulden in signifikantem Maße von rund 1,1 Milliarden Euro getilgt“, so Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Die heutige Sitzung des Stabilitätsrates war zugleich die letzte Sitzung der aktuellen Thüringer Legislaturperiode. Der nächste Termin findet im Dezember 2019 und damit nach der Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober statt.

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, stellt sich der Freistaat den anstehenden finanziellen Herausforderungen, wie etwa dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung legt dar, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen sollen.“
Zur Stabilisierung der Finanzen werden zudem mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert.

Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Anders als viele andere Länder hält der Freistaat bereits vor dem Jahr 2020 die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse ein.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nach dem Stabilitätsrat: Erfolgreiche Thüringer Finanzpolitik in der aktuellen Legislatur spiegelt sich auch in Bewertung durch den Stabilitätsrat wider.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Als eines von neun Ländern weisen wir in den vergangenen fünf Jahren der aktuellen Legislaturperiode im Rahmen der Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates keinerlei Auffälligkeiten auf. Dies zeigt, dass unsere finanzpolitischen Erfolge trotz der günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seriös geplant und hart erarbeitet waren. Die aktuelle rot-rot-grüne Regierung ist als erste Thüringer Regierung komplett ohne Neuverschuldung ausgekommen. Darüber hinaus haben wir in der laufenden Legislatur Altschulden in signifikantem Maße von rund 1,1 Milliarden Euro getilgt“, so Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Die heutige Sitzung des Stabilitätsrates war zugleich die letzte Sitzung der aktuellen Thüringer Legislaturperiode. Der nächste Termin findet im Dezember 2019 und damit nach der Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober statt.

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, stellt sich der Freistaat den anstehenden finanziellen Herausforderungen, wie etwa dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung legt dar, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen sollen.“
Zur Stabilisierung der Finanzen werden zudem mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert.

Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Anders als viele andere Länder hält der Freistaat bereits vor dem Jahr 2020 die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse ein.

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„Als eines von neun Ländern weisen wir in den vergangenen fünf Jahren der aktuellen Legislaturperiode im Rahmen der Haushaltsüberwachung des Stabilitätsrates keinerlei Auffälligkeiten auf. Dies zeigt, dass unsere finanzpolitischen Erfolge trotz der günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seriös geplant und hart erarbeitet waren. Die aktuelle rot-rot-grüne Regierung ist als erste Thüringer Regierung komplett ohne Neuverschuldung ausgekommen. Darüber hinaus haben wir in der laufenden Legislatur Altschulden in signifikantem Maße von rund 1,1 Milliarden Euro getilgt“, so Finanzministerin Heike Taubert im Anschluss an die Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Die heutige Sitzung des Stabilitätsrates war zugleich die letzte Sitzung der aktuellen Thüringer Legislaturperiode. Der nächste Termin findet im Dezember 2019 und damit nach der Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober statt.

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, stellt sich der Freistaat den anstehenden finanziellen Herausforderungen, wie etwa dem Abschmelzen des Solidarpaktes II, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Ministerin Taubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf vorbereitet. Unsere Mittelfristige Finanzplanung legt dar, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen sollen.“
Zur Stabilisierung der Finanzen werden zudem mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell regelgebunden Altschulden getilgt und damit die Handlungsspielräume im Haushalt durch sinkende Zinsausgaben vergrößert.

Damit ist der Freistaat Thüringen für die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse gut gerüstet. Der Stabilitätsrat wird deren Einhaltung ab dem Jahr 2020 überwachen. Anders als viele andere Länder hält der Freistaat bereits vor dem Jahr 2020 die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse ein.

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