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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert ordnet „Weihnachtsfrieden“ an.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger...

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen dürfen“, sagt Ministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Im Übrigen zahlt die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl bei.“ Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt. Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen. In Thüringen wird dieses Jahr das 28. Mal der „Weihnachtsfrieden“ angeordnet.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert ordnet „Weihnachtsfrieden“ an.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger...

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen dürfen“, sagt Ministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Im Übrigen zahlt die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl bei.“ Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt. Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen. In Thüringen wird dieses Jahr das 28. Mal der „Weihnachtsfrieden“ angeordnet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert ordnet „Weihnachtsfrieden“ an.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger...

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen dürfen“, sagt Ministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Im Übrigen zahlt die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl bei.“ Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt. Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen. In Thüringen wird dieses Jahr das 28. Mal der „Weihnachtsfrieden“ angeordnet.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert ordnet „Weihnachtsfrieden“ an.


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„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger...

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter werden auch dieses Jahr den „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Ministerin wahren. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Zeit vom 20. Dezember bis zum 26. Dezember. „Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen dürfen“, sagt Ministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Im Übrigen zahlt die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl bei.“ Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt. Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen. In Thüringen wird dieses Jahr das 28. Mal der „Weihnachtsfrieden“ angeordnet.

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