Das Unternehmen hat seit Jahresbeginn zwei neue Gesellschafter, die nun gemeinsam mit dem Mehrheitsgesellschafter das Unternehmen führen. Die Übernahme der Geschäftsanteile durch die zwei neuen Gesellschafter wurde vom Freistaat durch eine Bürgschaft abgesichert. „Das Unternehmen hat eine lange Tradition in Südthüringen, deshalb ist es wichtig, dass es Nachfolger gibt, die diese Tradition in Zukunft fortschreiben und selbst neue Ideen einbringen. Das ist auch für den Freistaat ein Gewinn. Ich freue mich, dass wir die Übernahme des Unternehmens fördern konnten“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Die Rockenstein GmbH ist einer der größten Dienstleister in den Bereichen Lackiertechnik und Beschichtung in Südthüringen. Die Gesellschaft wurde bereits 1909 gegründet und stellte anfänglich noch Strumpfwaren her. Nach der Enteignung in den 1950er Jahren war das Unternehmen auf die Montage von Zielfernrohren ausgerichtet. Nach der politischen Wende wurde das Unternehmen zurückgekauft und der kürzlich ausgeschiedene Gesellschafter hat schließlich einen Pulverbeschichtungsbetrieb gegründet. Heute ist das Unternehmen auf industrielle Pulverbeschichtung und Lackierung spezialisiert. Insbesondere liegt der Fokus darauf, als Systemlieferant zu agieren. Insgesamt 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Schleusingen beschäftigt.
Im Jahr 2023 wurden vom Freistaat insgesamt Bürgschaftsrisiken von rund 21 Millionen Euro zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft übernommen. Daneben wurde eine Globalbürgschaft über 55 Mio. € zugunsten eines Beteiligungsfonds ausgereicht. Entsprechend der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur in Thüringen wurden im Jahr 2023 fast ausschließlich Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen bewilligt. Die Absicherung von Unternehmenskrediten durch das Land kann Unternehmensgründungen und Investitionen ermöglichen und die Innovationskraft und finanziellen Handlungsspielräume der mittelständischen Firmen stärken. „Landesbürgschaften helfen bei Gründungsfinanzierungen und Unternehmensübernahmen in Thüringen, wenn Sicherheiten fehlen. Wenn Gründerinnen und Gründer von ihrer Hausbank keinen Kredit bekommen, weil die Sicherheiten fehlen, dann kann der Freistaat diese mit einer Bürgschaft ersetzen. Bürgschaften sind damit ein flexibles Förderinstrument für kleine und mittelständische Unternehmen im Freistaat“, so Taubert.
In 2024 wurden bisher ca. 88 Millionen Euro Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft bewilligt.