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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt sich für Stärkung des Ehrenamts durch steuerliche Förderungen bei der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) führt im Vorfeld der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in Berlin aus: „Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist die unabdingbare Grundlage unseres Gemeinwesens. Das zeigt sich in den vielfältigen Bürger- und Vereinsfesten, die unsere Dörfer und Städte gerade beleben, ebenso wie in den wichtigen Demokratieprojekten und zahlreichen anderen gemeinnützigen Aktivitäten in Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und im Sport.“

Sie betont: „Nicht zuletzt sind es Freiwillige, die Jugendliche ehrenamtlich im Sport anleiten oder die kulturelle Landschaft unseres schönen Freistaats Thüringen verantwortlich prägen. Das Ehrenamt hat verschiedene Facetten, auch am kommenden Wochenende brauchen wir die vielen freiwilligen Wahlhelfer zur Durchführung der Wahlen zum Europaparlament und der Stadt- und Gemeindevertretungen. Wenn wir das Ehrenamt stärken können, indem wir das Steuerrecht für die Aktiven vereinfachen, dann sollten wir das auch tun.“

Taubert wird mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen verschiedene Maßnahmen besprechen. Vorab gibt sie einen Ausblick: „Es geht um den Vorschlag, die Übungsleiterpauschale von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Auch die sogenannte Ehrenamtspauschale soll von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr steigen.“
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, mit denen eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements erreicht werden soll. Zum Beispiel soll eine Erhöhung der Einnahmengrenze für Vereine für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erreicht werden. Überdies sollen die Vereine von Bürokratie entlastet werden, indem die Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen von 200 Euro auf 300 Euro angehoben wird.
Wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister einig sind, können die notwendigen gesetzlichen Regelungen schnell auf den Weg gebracht werden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Konferenz werden die Verhandlungsergebnisse über den „Pakt für Forschung und Innovation IV“, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ sowie der Initiative „Innovationen in der Hochschullehre“ darstellen. Die Vereinbarungen geben den Wissenschaftsorganisationen langfristige Planungssicherheit und den Ländern langfristig Investitionsmöglichkeiten.

Die Finanzministerkonferenz tagt morgen und übermorgen in Berlin-Köpenick. Sie ist das wichtigste Länder-Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt sich für Stärkung des Ehrenamts durch steuerliche Förderungen bei der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) führt im Vorfeld der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in Berlin aus: „Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist die unabdingbare Grundlage unseres Gemeinwesens. Das zeigt sich in den vielfältigen Bürger- und Vereinsfesten, die unsere Dörfer und Städte gerade beleben, ebenso wie in den wichtigen Demokratieprojekten und zahlreichen anderen gemeinnützigen Aktivitäten in Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und im Sport.“

Sie betont: „Nicht zuletzt sind es Freiwillige, die Jugendliche ehrenamtlich im Sport anleiten oder die kulturelle Landschaft unseres schönen Freistaats Thüringen verantwortlich prägen. Das Ehrenamt hat verschiedene Facetten, auch am kommenden Wochenende brauchen wir die vielen freiwilligen Wahlhelfer zur Durchführung der Wahlen zum Europaparlament und der Stadt- und Gemeindevertretungen. Wenn wir das Ehrenamt stärken können, indem wir das Steuerrecht für die Aktiven vereinfachen, dann sollten wir das auch tun.“

Taubert wird mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen verschiedene Maßnahmen besprechen. Vorab gibt sie einen Ausblick: „Es geht um den Vorschlag, die Übungsleiterpauschale von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Auch die sogenannte Ehrenamtspauschale soll von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr steigen.“
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, mit denen eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements erreicht werden soll. Zum Beispiel soll eine Erhöhung der Einnahmengrenze für Vereine für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erreicht werden. Überdies sollen die Vereine von Bürokratie entlastet werden, indem die Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen von 200 Euro auf 300 Euro angehoben wird.
Wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister einig sind, können die notwendigen gesetzlichen Regelungen schnell auf den Weg gebracht werden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Konferenz werden die Verhandlungsergebnisse über den „Pakt für Forschung und Innovation IV“, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ sowie der Initiative „Innovationen in der Hochschullehre“ darstellen. Die Vereinbarungen geben den Wissenschaftsorganisationen langfristige Planungssicherheit und den Ländern langfristig Investitionsmöglichkeiten.

Die Finanzministerkonferenz tagt morgen und übermorgen in Berlin-Köpenick. Sie ist das wichtigste Länder-Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt sich für Stärkung des Ehrenamts durch steuerliche Förderungen bei der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ein.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) führt im Vorfeld der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in Berlin aus: „Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist die unabdingbare Grundlage unseres Gemeinwesens. Das zeigt sich in den vielfältigen Bürger- und Vereinsfesten, die unsere Dörfer und Städte gerade beleben, ebenso wie in den wichtigen Demokratieprojekten und zahlreichen anderen gemeinnützigen Aktivitäten in Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und im Sport.“

Sie betont: „Nicht zuletzt sind es Freiwillige, die Jugendliche ehrenamtlich im Sport anleiten oder die kulturelle Landschaft unseres schönen Freistaats Thüringen verantwortlich prägen. Das Ehrenamt hat verschiedene Facetten, auch am kommenden Wochenende brauchen wir die vielen freiwilligen Wahlhelfer zur Durchführung der Wahlen zum Europaparlament und der Stadt- und Gemeindevertretungen. Wenn wir das Ehrenamt stärken können, indem wir das Steuerrecht für die Aktiven vereinfachen, dann sollten wir das auch tun.“

Taubert wird mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen verschiedene Maßnahmen besprechen. Vorab gibt sie einen Ausblick: „Es geht um den Vorschlag, die Übungsleiterpauschale von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Auch die sogenannte Ehrenamtspauschale soll von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr steigen.“
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, mit denen eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements erreicht werden soll. Zum Beispiel soll eine Erhöhung der Einnahmengrenze für Vereine für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erreicht werden. Überdies sollen die Vereine von Bürokratie entlastet werden, indem die Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen von 200 Euro auf 300 Euro angehoben wird.
Wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister einig sind, können die notwendigen gesetzlichen Regelungen schnell auf den Weg gebracht werden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Konferenz werden die Verhandlungsergebnisse über den „Pakt für Forschung und Innovation IV“, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ sowie der Initiative „Innovationen in der Hochschullehre“ darstellen. Die Vereinbarungen geben den Wissenschaftsorganisationen langfristige Planungssicherheit und den Ländern langfristig Investitionsmöglichkeiten.

Die Finanzministerkonferenz tagt morgen und übermorgen in Berlin-Köpenick. Sie ist das wichtigste Länder-Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen.

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Sie betont: „Nicht zuletzt sind es Freiwillige, die Jugendliche ehrenamtlich im Sport anleiten oder die kulturelle Landschaft unseres schönen Freistaats Thüringen verantwortlich prägen. Das Ehrenamt hat verschiedene Facetten, auch am kommenden Wochenende brauchen wir die vielen freiwilligen Wahlhelfer zur Durchführung der Wahlen zum Europaparlament und der Stadt- und Gemeindevertretungen. Wenn wir das Ehrenamt stärken können, indem wir das Steuerrecht für die Aktiven vereinfachen, dann sollten wir das auch tun.“

Taubert wird mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen verschiedene Maßnahmen besprechen. Vorab gibt sie einen Ausblick: „Es geht um den Vorschlag, die Übungsleiterpauschale von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Auch die sogenannte Ehrenamtspauschale soll von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr steigen.“
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, mit denen eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements erreicht werden soll. Zum Beispiel soll eine Erhöhung der Einnahmengrenze für Vereine für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erreicht werden. Überdies sollen die Vereine von Bürokratie entlastet werden, indem die Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen von 200 Euro auf 300 Euro angehoben wird.
Wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister einig sind, können die notwendigen gesetzlichen Regelungen schnell auf den Weg gebracht werden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Konferenz werden die Verhandlungsergebnisse über den „Pakt für Forschung und Innovation IV“, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ sowie der Initiative „Innovationen in der Hochschullehre“ darstellen. Die Vereinbarungen geben den Wissenschaftsorganisationen langfristige Planungssicherheit und den Ländern langfristig Investitionsmöglichkeiten.

Die Finanzministerkonferenz tagt morgen und übermorgen in Berlin-Köpenick. Sie ist das wichtigste Länder-Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen.

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