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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt weiter auf intensive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene um Steueroasen den Garaus zu machen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Süddeutsche Zeitung hat heute unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, dass Steueroasen bei Deutschen mit hohem Vermögen immer noch hoch im Kurs stehen.

Danach sollen mehr als 222 Milliarden Euro auf Konten außerhalb der EU, viele davon in sogenannten Steueroasen liegen. Heike Taubert vertritt dazu eine klare Position: „Steueroasen fördern Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Nicht kooperativen Steuergebieten muss deshalb mit gezielten steuerrechtlichen Maßnahmen Einhalt geboten werden.“

Der Informationsaustausch über Finanzkonten ist in den vergangenen Jahren sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene stark ausgeweitet worden. Dadurch konnte bereits viel bewirkt werden. Zwischenzeitlich beteiligen sich über 100 Staaten am elektronischen Finanzkontenaustausch, auch Länder die vormals als sogenannte Steueroasen bekannt waren. „Ich unterstütze die Bestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene den Informationsaustausch auf noch mehr Staaten auszudehnen, denn nur durch eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen den Staaten können wir in Zukunft auch mehr Steuerhinterziehungsfälle und Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne aufdecken“, so Taubert.

Taubert stellt sich an die Seite von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der in Zukunft mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz[1] auch über Staatsgrenzen hinweg für mehr Steuergerechtigkeit sorgen will. Ziel dieses Gesetzes ist es, Steuerhoheitsgebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen und unfairem Steuerwettbewerb nicht erfüllen, dazu anzuhalten, ihr nationales Steuerrecht entsprechend anzupassen. Zu diesem Zweck soll es Personen und Unternehmen durch gezielte Maßnahmen erschwert werden, Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen aufzunehmen oder fortzusetzen.

„Es ist wichtig auch in Zukunft Staaten zu identifizieren, die dazu beitragen, dass in Deutschland steuerpflichtige Einkommen vor dem Fiskus verschleiert werden können“, so Heike Taubert.

Taubert ist überzeugt, dass auch die von den Finanzministern der G20-Staaten beschlossene globale Mindeststeuer von 15 Prozent helfen wird, den Trend zu immer niedrigeren Steuern zu beenden.

In den letzten Jahren hat die Finanzverwaltung durch Whistleblower oder internationalen Informationsaustausch Datenlieferungen mit steuerlich relevanten Informationen zu Auslandssachverhalten erhalten. Diese Daten führten zu zahlreichen Steuerstrafverfahren. In jedem der zwölf Thüringer Finanzämter gibt es überdies einen sogenannten Geldwäschebeauftragten, an den Verdachtsfälle gemeldet werden, die dann über die zuständigen Steuerfahndungsstellen an die Generalzolldirektion weitergeleitet werden. Auch dadurch kamen die Ämter Steuersündern im Freistaat auf die Spur.


[1] Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25. Juni 2021

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt weiter auf intensive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene um Steueroasen den Garaus zu machen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Süddeutsche Zeitung hat heute unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, dass Steueroasen bei Deutschen mit hohem Vermögen immer noch hoch im Kurs stehen.

Danach sollen mehr als 222 Milliarden Euro auf Konten außerhalb der EU, viele davon in sogenannten Steueroasen liegen. Heike Taubert vertritt dazu eine klare Position: „Steueroasen fördern Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Nicht kooperativen Steuergebieten muss deshalb mit gezielten steuerrechtlichen Maßnahmen Einhalt geboten werden.“

Der Informationsaustausch über Finanzkonten ist in den vergangenen Jahren sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene stark ausgeweitet worden. Dadurch konnte bereits viel bewirkt werden. Zwischenzeitlich beteiligen sich über 100 Staaten am elektronischen Finanzkontenaustausch, auch Länder die vormals als sogenannte Steueroasen bekannt waren. „Ich unterstütze die Bestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene den Informationsaustausch auf noch mehr Staaten auszudehnen, denn nur durch eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen den Staaten können wir in Zukunft auch mehr Steuerhinterziehungsfälle und Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne aufdecken“, so Taubert.

Taubert stellt sich an die Seite von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der in Zukunft mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz[1] auch über Staatsgrenzen hinweg für mehr Steuergerechtigkeit sorgen will. Ziel dieses Gesetzes ist es, Steuerhoheitsgebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen und unfairem Steuerwettbewerb nicht erfüllen, dazu anzuhalten, ihr nationales Steuerrecht entsprechend anzupassen. Zu diesem Zweck soll es Personen und Unternehmen durch gezielte Maßnahmen erschwert werden, Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen aufzunehmen oder fortzusetzen.

„Es ist wichtig auch in Zukunft Staaten zu identifizieren, die dazu beitragen, dass in Deutschland steuerpflichtige Einkommen vor dem Fiskus verschleiert werden können“, so Heike Taubert.

Taubert ist überzeugt, dass auch die von den Finanzministern der G20-Staaten beschlossene globale Mindeststeuer von 15 Prozent helfen wird, den Trend zu immer niedrigeren Steuern zu beenden.

In den letzten Jahren hat die Finanzverwaltung durch Whistleblower oder internationalen Informationsaustausch Datenlieferungen mit steuerlich relevanten Informationen zu Auslandssachverhalten erhalten. Diese Daten führten zu zahlreichen Steuerstrafverfahren. In jedem der zwölf Thüringer Finanzämter gibt es überdies einen sogenannten Geldwäschebeauftragten, an den Verdachtsfälle gemeldet werden, die dann über die zuständigen Steuerfahndungsstellen an die Generalzolldirektion weitergeleitet werden. Auch dadurch kamen die Ämter Steuersündern im Freistaat auf die Spur.


[1] Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25. Juni 2021

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt weiter auf intensive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene um Steueroasen den Garaus zu machen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Süddeutsche Zeitung hat heute unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, dass Steueroasen bei Deutschen mit hohem Vermögen immer noch hoch im Kurs stehen.

Danach sollen mehr als 222 Milliarden Euro auf Konten außerhalb der EU, viele davon in sogenannten Steueroasen liegen. Heike Taubert vertritt dazu eine klare Position: „Steueroasen fördern Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Nicht kooperativen Steuergebieten muss deshalb mit gezielten steuerrechtlichen Maßnahmen Einhalt geboten werden.“

Der Informationsaustausch über Finanzkonten ist in den vergangenen Jahren sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene stark ausgeweitet worden. Dadurch konnte bereits viel bewirkt werden. Zwischenzeitlich beteiligen sich über 100 Staaten am elektronischen Finanzkontenaustausch, auch Länder die vormals als sogenannte Steueroasen bekannt waren. „Ich unterstütze die Bestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene den Informationsaustausch auf noch mehr Staaten auszudehnen, denn nur durch eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen den Staaten können wir in Zukunft auch mehr Steuerhinterziehungsfälle und Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne aufdecken“, so Taubert.

Taubert stellt sich an die Seite von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der in Zukunft mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz[1] auch über Staatsgrenzen hinweg für mehr Steuergerechtigkeit sorgen will. Ziel dieses Gesetzes ist es, Steuerhoheitsgebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen und unfairem Steuerwettbewerb nicht erfüllen, dazu anzuhalten, ihr nationales Steuerrecht entsprechend anzupassen. Zu diesem Zweck soll es Personen und Unternehmen durch gezielte Maßnahmen erschwert werden, Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen aufzunehmen oder fortzusetzen.

„Es ist wichtig auch in Zukunft Staaten zu identifizieren, die dazu beitragen, dass in Deutschland steuerpflichtige Einkommen vor dem Fiskus verschleiert werden können“, so Heike Taubert.

Taubert ist überzeugt, dass auch die von den Finanzministern der G20-Staaten beschlossene globale Mindeststeuer von 15 Prozent helfen wird, den Trend zu immer niedrigeren Steuern zu beenden.

In den letzten Jahren hat die Finanzverwaltung durch Whistleblower oder internationalen Informationsaustausch Datenlieferungen mit steuerlich relevanten Informationen zu Auslandssachverhalten erhalten. Diese Daten führten zu zahlreichen Steuerstrafverfahren. In jedem der zwölf Thüringer Finanzämter gibt es überdies einen sogenannten Geldwäschebeauftragten, an den Verdachtsfälle gemeldet werden, die dann über die zuständigen Steuerfahndungsstellen an die Generalzolldirektion weitergeleitet werden. Auch dadurch kamen die Ämter Steuersündern im Freistaat auf die Spur.


[1] Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25. Juni 2021

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt weiter auf intensive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene um Steueroasen den Garaus zu machen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Süddeutsche Zeitung hat heute unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, dass Steueroasen bei Deutschen mit hohem Vermögen immer noch hoch im Kurs stehen.

Danach sollen mehr als 222 Milliarden Euro auf Konten außerhalb der EU, viele davon in sogenannten Steueroasen liegen. Heike Taubert vertritt dazu eine klare Position: „Steueroasen fördern Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Nicht kooperativen Steuergebieten muss deshalb mit gezielten steuerrechtlichen Maßnahmen Einhalt geboten werden.“

Der Informationsaustausch über Finanzkonten ist in den vergangenen Jahren sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene stark ausgeweitet worden. Dadurch konnte bereits viel bewirkt werden. Zwischenzeitlich beteiligen sich über 100 Staaten am elektronischen Finanzkontenaustausch, auch Länder die vormals als sogenannte Steueroasen bekannt waren. „Ich unterstütze die Bestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene den Informationsaustausch auf noch mehr Staaten auszudehnen, denn nur durch eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen den Staaten können wir in Zukunft auch mehr Steuerhinterziehungsfälle und Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne aufdecken“, so Taubert.

Taubert stellt sich an die Seite von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der in Zukunft mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz[1] auch über Staatsgrenzen hinweg für mehr Steuergerechtigkeit sorgen will. Ziel dieses Gesetzes ist es, Steuerhoheitsgebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen und unfairem Steuerwettbewerb nicht erfüllen, dazu anzuhalten, ihr nationales Steuerrecht entsprechend anzupassen. Zu diesem Zweck soll es Personen und Unternehmen durch gezielte Maßnahmen erschwert werden, Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen aufzunehmen oder fortzusetzen.

„Es ist wichtig auch in Zukunft Staaten zu identifizieren, die dazu beitragen, dass in Deutschland steuerpflichtige Einkommen vor dem Fiskus verschleiert werden können“, so Heike Taubert.

Taubert ist überzeugt, dass auch die von den Finanzministern der G20-Staaten beschlossene globale Mindeststeuer von 15 Prozent helfen wird, den Trend zu immer niedrigeren Steuern zu beenden.

In den letzten Jahren hat die Finanzverwaltung durch Whistleblower oder internationalen Informationsaustausch Datenlieferungen mit steuerlich relevanten Informationen zu Auslandssachverhalten erhalten. Diese Daten führten zu zahlreichen Steuerstrafverfahren. In jedem der zwölf Thüringer Finanzämter gibt es überdies einen sogenannten Geldwäschebeauftragten, an den Verdachtsfälle gemeldet werden, die dann über die zuständigen Steuerfahndungsstellen an die Generalzolldirektion weitergeleitet werden. Auch dadurch kamen die Ämter Steuersündern im Freistaat auf die Spur.


[1] Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25. Juni 2021

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