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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht Bestrebungen kritisch, die doppische Rechnungslegung als einheitlichen Standard in Europa einzuführen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht die Bestrebungen kritisch, in Europa einheitlich die doppische Rechnungslegung als Standard – EPSAS - einzuführen. Dieser würde bei einer verbindlichen Einführung auch für Kommunen, Bundesländer und den Bund gelten.

Die Abkürzung EPSAS steht für European Public Sector Accounting Standards. Dahinter steht die Idee, einheitliche Rechnungslegungsstandards für alle Mitgliedsstaaten der EU zu entwickeln, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Laut Thüringer Finanzministerin war es nach der Finanzkrise gut, den Ländern in Europa mit unzulänglicher Finanzverwaltung eine Vorgabe zu machen.

„Aber gerade in Deutschland war und ist dies nicht der Fall. Die Doppik wird in Thüringen nur von 27 Kommunen genutzt, 604 Kommunen buchen kameral. Für Vergleiche unter den Staaten Europas oder der Überprüfung von Förderzusagen braucht es ohne Zweifel eine ausreichende Datengrundlage. Diese kann in Thüringer Kommunen aber ebenso mit der erweiterten Kameralistik und auf Landesebene mit Nebenrechnungen erreicht werden. Wir haben hier keinen Nachholbedarf. Die bisher von Deutschland an die EU gelieferten Daten wurden bisher nie zurückgewiesen“, sagte Heike Taubert.

Allein die Einführung würde nach vorsichtigen Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag allein für Thüringen kosten. Ein Benefit für die Landes- oder Kommunalpolitik wird jedoch kaum gesehen. Die dem Freistaat und den Kommunen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden dadurch nicht mehr oder weniger. Vergleiche mit der Wirtschaft verkennen, dass Land und Kommunen Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen, die nicht gewinnorientiert sind und auch nicht wahllos privatisiert werden können.

In einer Online-Konferenz ab 18:00 Uhr werden Finanzministerin Heike Taubert und Finanzminister Michael Boddenberg (Hessen) zusammen mit Staatssekretär Werner Gatzer (Bundesministerium der Finanzen), Kämmerer Harald Riedel (Nürnberg, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Städtetags) und John Verrinder (Eurostat, Projektleiter EPSAS) die unterschiedlichen Einschätzungen zu Harmonisierungsbedarfen für die öffentliche Rechnungslegung in Deutschland und Europa austauschen.

Hintergrund:

Am 28. und 29. April 2021 werden sich – erstmals auf Einladung von Deutschland und Hessen – die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum elften Mal im Rahmen der EPSAS Working Group treffen, um sich zu den beabsichtigten harmonisierten Rechnungslegungsstandards im Vorfeld eines gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beraten. Deutschland ist Mitglied der EPSAS Working-Group. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen unter:

https://finanzen.hessen.de/haushalt/geschaeftsberichte/themenseite-epsas

Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

Präsentation zum Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht Bestrebungen kritisch, die doppische Rechnungslegung als einheitlichen Standard in Europa einzuführen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht die Bestrebungen kritisch, in Europa einheitlich die doppische Rechnungslegung als Standard – EPSAS - einzuführen. Dieser würde bei einer verbindlichen Einführung auch für Kommunen, Bundesländer und den Bund gelten.

Die Abkürzung EPSAS steht für European Public Sector Accounting Standards. Dahinter steht die Idee, einheitliche Rechnungslegungsstandards für alle Mitgliedsstaaten der EU zu entwickeln, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Laut Thüringer Finanzministerin war es nach der Finanzkrise gut, den Ländern in Europa mit unzulänglicher Finanzverwaltung eine Vorgabe zu machen.

„Aber gerade in Deutschland war und ist dies nicht der Fall. Die Doppik wird in Thüringen nur von 27 Kommunen genutzt, 604 Kommunen buchen kameral. Für Vergleiche unter den Staaten Europas oder der Überprüfung von Förderzusagen braucht es ohne Zweifel eine ausreichende Datengrundlage. Diese kann in Thüringer Kommunen aber ebenso mit der erweiterten Kameralistik und auf Landesebene mit Nebenrechnungen erreicht werden. Wir haben hier keinen Nachholbedarf. Die bisher von Deutschland an die EU gelieferten Daten wurden bisher nie zurückgewiesen“, sagte Heike Taubert.

Allein die Einführung würde nach vorsichtigen Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag allein für Thüringen kosten. Ein Benefit für die Landes- oder Kommunalpolitik wird jedoch kaum gesehen. Die dem Freistaat und den Kommunen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden dadurch nicht mehr oder weniger. Vergleiche mit der Wirtschaft verkennen, dass Land und Kommunen Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen, die nicht gewinnorientiert sind und auch nicht wahllos privatisiert werden können.

In einer Online-Konferenz ab 18:00 Uhr werden Finanzministerin Heike Taubert und Finanzminister Michael Boddenberg (Hessen) zusammen mit Staatssekretär Werner Gatzer (Bundesministerium der Finanzen), Kämmerer Harald Riedel (Nürnberg, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Städtetags) und John Verrinder (Eurostat, Projektleiter EPSAS) die unterschiedlichen Einschätzungen zu Harmonisierungsbedarfen für die öffentliche Rechnungslegung in Deutschland und Europa austauschen.

Hintergrund:

Am 28. und 29. April 2021 werden sich – erstmals auf Einladung von Deutschland und Hessen – die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum elften Mal im Rahmen der EPSAS Working Group treffen, um sich zu den beabsichtigten harmonisierten Rechnungslegungsstandards im Vorfeld eines gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beraten. Deutschland ist Mitglied der EPSAS Working-Group. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen unter:

https://finanzen.hessen.de/haushalt/geschaeftsberichte/themenseite-epsas

Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

Präsentation zum Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht Bestrebungen kritisch, die doppische Rechnungslegung als einheitlichen Standard in Europa einzuführen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht die Bestrebungen kritisch, in Europa einheitlich die doppische Rechnungslegung als Standard – EPSAS - einzuführen. Dieser würde bei einer verbindlichen Einführung auch für Kommunen, Bundesländer und den Bund gelten.

Die Abkürzung EPSAS steht für European Public Sector Accounting Standards. Dahinter steht die Idee, einheitliche Rechnungslegungsstandards für alle Mitgliedsstaaten der EU zu entwickeln, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Laut Thüringer Finanzministerin war es nach der Finanzkrise gut, den Ländern in Europa mit unzulänglicher Finanzverwaltung eine Vorgabe zu machen.

„Aber gerade in Deutschland war und ist dies nicht der Fall. Die Doppik wird in Thüringen nur von 27 Kommunen genutzt, 604 Kommunen buchen kameral. Für Vergleiche unter den Staaten Europas oder der Überprüfung von Förderzusagen braucht es ohne Zweifel eine ausreichende Datengrundlage. Diese kann in Thüringer Kommunen aber ebenso mit der erweiterten Kameralistik und auf Landesebene mit Nebenrechnungen erreicht werden. Wir haben hier keinen Nachholbedarf. Die bisher von Deutschland an die EU gelieferten Daten wurden bisher nie zurückgewiesen“, sagte Heike Taubert.

Allein die Einführung würde nach vorsichtigen Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag allein für Thüringen kosten. Ein Benefit für die Landes- oder Kommunalpolitik wird jedoch kaum gesehen. Die dem Freistaat und den Kommunen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden dadurch nicht mehr oder weniger. Vergleiche mit der Wirtschaft verkennen, dass Land und Kommunen Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen, die nicht gewinnorientiert sind und auch nicht wahllos privatisiert werden können.

In einer Online-Konferenz ab 18:00 Uhr werden Finanzministerin Heike Taubert und Finanzminister Michael Boddenberg (Hessen) zusammen mit Staatssekretär Werner Gatzer (Bundesministerium der Finanzen), Kämmerer Harald Riedel (Nürnberg, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Städtetags) und John Verrinder (Eurostat, Projektleiter EPSAS) die unterschiedlichen Einschätzungen zu Harmonisierungsbedarfen für die öffentliche Rechnungslegung in Deutschland und Europa austauschen.

Hintergrund:

Am 28. und 29. April 2021 werden sich – erstmals auf Einladung von Deutschland und Hessen – die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum elften Mal im Rahmen der EPSAS Working Group treffen, um sich zu den beabsichtigten harmonisierten Rechnungslegungsstandards im Vorfeld eines gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beraten. Deutschland ist Mitglied der EPSAS Working-Group. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen unter:

https://finanzen.hessen.de/haushalt/geschaeftsberichte/themenseite-epsas

Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

Präsentation zum Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

 

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht Bestrebungen kritisch, die doppische Rechnungslegung als einheitlichen Standard in Europa einzuführen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sieht die Bestrebungen kritisch, in Europa einheitlich die doppische Rechnungslegung als Standard – EPSAS - einzuführen. Dieser würde bei einer verbindlichen Einführung auch für Kommunen, Bundesländer und den Bund gelten.

Die Abkürzung EPSAS steht für European Public Sector Accounting Standards. Dahinter steht die Idee, einheitliche Rechnungslegungsstandards für alle Mitgliedsstaaten der EU zu entwickeln, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Laut Thüringer Finanzministerin war es nach der Finanzkrise gut, den Ländern in Europa mit unzulänglicher Finanzverwaltung eine Vorgabe zu machen.

„Aber gerade in Deutschland war und ist dies nicht der Fall. Die Doppik wird in Thüringen nur von 27 Kommunen genutzt, 604 Kommunen buchen kameral. Für Vergleiche unter den Staaten Europas oder der Überprüfung von Förderzusagen braucht es ohne Zweifel eine ausreichende Datengrundlage. Diese kann in Thüringer Kommunen aber ebenso mit der erweiterten Kameralistik und auf Landesebene mit Nebenrechnungen erreicht werden. Wir haben hier keinen Nachholbedarf. Die bisher von Deutschland an die EU gelieferten Daten wurden bisher nie zurückgewiesen“, sagte Heike Taubert.

Allein die Einführung würde nach vorsichtigen Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag allein für Thüringen kosten. Ein Benefit für die Landes- oder Kommunalpolitik wird jedoch kaum gesehen. Die dem Freistaat und den Kommunen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden dadurch nicht mehr oder weniger. Vergleiche mit der Wirtschaft verkennen, dass Land und Kommunen Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen, die nicht gewinnorientiert sind und auch nicht wahllos privatisiert werden können.

In einer Online-Konferenz ab 18:00 Uhr werden Finanzministerin Heike Taubert und Finanzminister Michael Boddenberg (Hessen) zusammen mit Staatssekretär Werner Gatzer (Bundesministerium der Finanzen), Kämmerer Harald Riedel (Nürnberg, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Städtetags) und John Verrinder (Eurostat, Projektleiter EPSAS) die unterschiedlichen Einschätzungen zu Harmonisierungsbedarfen für die öffentliche Rechnungslegung in Deutschland und Europa austauschen.

Hintergrund:

Am 28. und 29. April 2021 werden sich – erstmals auf Einladung von Deutschland und Hessen – die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum elften Mal im Rahmen der EPSAS Working Group treffen, um sich zu den beabsichtigten harmonisierten Rechnungslegungsstandards im Vorfeld eines gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beraten. Deutschland ist Mitglied der EPSAS Working-Group. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen unter:

https://finanzen.hessen.de/haushalt/geschaeftsberichte/themenseite-epsas

Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

Präsentation zum Impulsvortrag von Finanzministerin Heike Taubert

 

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