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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Stabilitätsrat stellt Thüringen positives Haushaltszeugnis aus – Corona-Kreditaufnahme im Einklang mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Stabilitätsrat hat am Nachmittag die Haushalte von Bund und Ländern beraten und für Thüringen dabei ein durchweg positives Fazit gezogen.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt uns auch in diesen schwierigen Corona-Zeiten eine stabile und nachhaltige Haushaltspolitik“, so die Thüringen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) im Anschluss. Demnach weist Thüringen bei keiner der betrachteten Haushaltskennziffern eine Auffälligkeit auf.

Seit diesem Jahr überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Thüringen wird im Zuge der Corona-Krise erstmals seit dem Jahr 2011 wieder neue Schulden aufnehmen – nach aktuellem Stand insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes sowie der Thüringer Schuldenregelung sieht der Stabilitätsrat dennoch als eingehalten an. „Auf diese außergewöhnliche Krise müssen wir natürlich auch mit außergewöhnlichen Mitteln reagieren. Dennoch zeigen die Beratungen im Stabilitätsrat, dass wir maßvoll und angemessen mit der Kreditaufnahme umgehen. Thüringen dürfte es in diesem Jahr erstmals gelingen, bei der Kennziffer ‚Schuldenstand je Einwohner‘ unter dem Länderdurchschnitt zu liegen“ sagte Heike Taubert.

Letztmalig wurden im Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte der neuen Länder sowie Berlins beraten. Darin legen die Länder die zweckgemäße Verwendung der Mittel aus dem Solidarpakt II dar, der Ende vergangenen Jahres ausgelaufen ist. Die Thüringer Finanzministerin nutzte die Gelegenheit, um im Stabilitätsrat die mit dem Solidarpakt II verbundenen Erfolge hervorzuheben. „In den vergangenen 15 Jahren konnten wir unsere Wirtschaftskraft weiter an den Bundesschnitt annähern. Die Arbeitslosigkeit ist im gleichen Zeitraum von 17 Prozent auf unter 6 Prozent gesunken und liegt derzeit sogar unter dem Bundesschnitt“, sagte Heike Taubert. Den Grundstein hierfür haben die erheblichen Investitionen gelegt, die der Solidarpakt II überhaupt erst ermöglicht hat. Die Thüringer Finanzministerin ergänzt deshalb: „Wir dürfen nun das Erreichte nicht verspielen. Das wird durch die Corona-Krise nicht einfacher.“ Gemäß aktueller mittelfristiger Finanzplanung will Thüringen trotz ausgelaufener Solidarpakt-II-Mittel das hohe Investitionsniveau auch in den kommenden Jahren fortführen.

Hintergrund

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium der Finanzministerinnen und -minister des Bundes und der Länder. Er berät unter anderem einmal jährlich die Haushaltslage von Bund und Ländern auf Basis der Kennziffern „Finanzierungssaldo je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Betrachtet werden Kennziffern der vergangenen beiden, des laufenden sowie der vier kommenden Jahre. Die Kennziffern des laufenden sowie der kommenden Jahre sind aufgrund des unterschiedlichen Umgangs in den Ländern mit den Folgen der Corona-Pandemie derzeit jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Grundlage der Beratungen sind die Stabilitätsberichte von Bund und Ländern.

Ab dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse durch Bund und Länder. Hierzu nimmt er zum einen die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der jeweiligen landesrechtlichen Regelung zur Kenntnis. Zum anderen berät er die Einhaltung eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems auf Basis eines einheitlichen Konjunkturbereinigungs-verfahrens.

 

Die 22. Sitzung des Stabilitätsrates fand von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr per Videokonferenz statt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Stabilitätsrat stellt Thüringen positives Haushaltszeugnis aus – Corona-Kreditaufnahme im Einklang mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Stabilitätsrat hat am Nachmittag die Haushalte von Bund und Ländern beraten und für Thüringen dabei ein durchweg positives Fazit gezogen.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt uns auch in diesen schwierigen Corona-Zeiten eine stabile und nachhaltige Haushaltspolitik“, so die Thüringen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) im Anschluss. Demnach weist Thüringen bei keiner der betrachteten Haushaltskennziffern eine Auffälligkeit auf.

Seit diesem Jahr überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Thüringen wird im Zuge der Corona-Krise erstmals seit dem Jahr 2011 wieder neue Schulden aufnehmen – nach aktuellem Stand insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes sowie der Thüringer Schuldenregelung sieht der Stabilitätsrat dennoch als eingehalten an. „Auf diese außergewöhnliche Krise müssen wir natürlich auch mit außergewöhnlichen Mitteln reagieren. Dennoch zeigen die Beratungen im Stabilitätsrat, dass wir maßvoll und angemessen mit der Kreditaufnahme umgehen. Thüringen dürfte es in diesem Jahr erstmals gelingen, bei der Kennziffer ‚Schuldenstand je Einwohner‘ unter dem Länderdurchschnitt zu liegen“ sagte Heike Taubert.

Letztmalig wurden im Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte der neuen Länder sowie Berlins beraten. Darin legen die Länder die zweckgemäße Verwendung der Mittel aus dem Solidarpakt II dar, der Ende vergangenen Jahres ausgelaufen ist. Die Thüringer Finanzministerin nutzte die Gelegenheit, um im Stabilitätsrat die mit dem Solidarpakt II verbundenen Erfolge hervorzuheben. „In den vergangenen 15 Jahren konnten wir unsere Wirtschaftskraft weiter an den Bundesschnitt annähern. Die Arbeitslosigkeit ist im gleichen Zeitraum von 17 Prozent auf unter 6 Prozent gesunken und liegt derzeit sogar unter dem Bundesschnitt“, sagte Heike Taubert. Den Grundstein hierfür haben die erheblichen Investitionen gelegt, die der Solidarpakt II überhaupt erst ermöglicht hat. Die Thüringer Finanzministerin ergänzt deshalb: „Wir dürfen nun das Erreichte nicht verspielen. Das wird durch die Corona-Krise nicht einfacher.“ Gemäß aktueller mittelfristiger Finanzplanung will Thüringen trotz ausgelaufener Solidarpakt-II-Mittel das hohe Investitionsniveau auch in den kommenden Jahren fortführen.

Hintergrund

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium der Finanzministerinnen und -minister des Bundes und der Länder. Er berät unter anderem einmal jährlich die Haushaltslage von Bund und Ländern auf Basis der Kennziffern „Finanzierungssaldo je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Betrachtet werden Kennziffern der vergangenen beiden, des laufenden sowie der vier kommenden Jahre. Die Kennziffern des laufenden sowie der kommenden Jahre sind aufgrund des unterschiedlichen Umgangs in den Ländern mit den Folgen der Corona-Pandemie derzeit jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Grundlage der Beratungen sind die Stabilitätsberichte von Bund und Ländern.

Ab dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse durch Bund und Länder. Hierzu nimmt er zum einen die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der jeweiligen landesrechtlichen Regelung zur Kenntnis. Zum anderen berät er die Einhaltung eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems auf Basis eines einheitlichen Konjunkturbereinigungs-verfahrens.

 

Die 22. Sitzung des Stabilitätsrates fand von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr per Videokonferenz statt.

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Stabilitätsrat stellt Thüringen positives Haushaltszeugnis aus – Corona-Kreditaufnahme im Einklang mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Stabilitätsrat hat am Nachmittag die Haushalte von Bund und Ländern beraten und für Thüringen dabei ein durchweg positives Fazit gezogen.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt uns auch in diesen schwierigen Corona-Zeiten eine stabile und nachhaltige Haushaltspolitik“, so die Thüringen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) im Anschluss. Demnach weist Thüringen bei keiner der betrachteten Haushaltskennziffern eine Auffälligkeit auf.

Seit diesem Jahr überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Thüringen wird im Zuge der Corona-Krise erstmals seit dem Jahr 2011 wieder neue Schulden aufnehmen – nach aktuellem Stand insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes sowie der Thüringer Schuldenregelung sieht der Stabilitätsrat dennoch als eingehalten an. „Auf diese außergewöhnliche Krise müssen wir natürlich auch mit außergewöhnlichen Mitteln reagieren. Dennoch zeigen die Beratungen im Stabilitätsrat, dass wir maßvoll und angemessen mit der Kreditaufnahme umgehen. Thüringen dürfte es in diesem Jahr erstmals gelingen, bei der Kennziffer ‚Schuldenstand je Einwohner‘ unter dem Länderdurchschnitt zu liegen“ sagte Heike Taubert.

Letztmalig wurden im Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte der neuen Länder sowie Berlins beraten. Darin legen die Länder die zweckgemäße Verwendung der Mittel aus dem Solidarpakt II dar, der Ende vergangenen Jahres ausgelaufen ist. Die Thüringer Finanzministerin nutzte die Gelegenheit, um im Stabilitätsrat die mit dem Solidarpakt II verbundenen Erfolge hervorzuheben. „In den vergangenen 15 Jahren konnten wir unsere Wirtschaftskraft weiter an den Bundesschnitt annähern. Die Arbeitslosigkeit ist im gleichen Zeitraum von 17 Prozent auf unter 6 Prozent gesunken und liegt derzeit sogar unter dem Bundesschnitt“, sagte Heike Taubert. Den Grundstein hierfür haben die erheblichen Investitionen gelegt, die der Solidarpakt II überhaupt erst ermöglicht hat. Die Thüringer Finanzministerin ergänzt deshalb: „Wir dürfen nun das Erreichte nicht verspielen. Das wird durch die Corona-Krise nicht einfacher.“ Gemäß aktueller mittelfristiger Finanzplanung will Thüringen trotz ausgelaufener Solidarpakt-II-Mittel das hohe Investitionsniveau auch in den kommenden Jahren fortführen.

Hintergrund

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium der Finanzministerinnen und -minister des Bundes und der Länder. Er berät unter anderem einmal jährlich die Haushaltslage von Bund und Ländern auf Basis der Kennziffern „Finanzierungssaldo je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Betrachtet werden Kennziffern der vergangenen beiden, des laufenden sowie der vier kommenden Jahre. Die Kennziffern des laufenden sowie der kommenden Jahre sind aufgrund des unterschiedlichen Umgangs in den Ländern mit den Folgen der Corona-Pandemie derzeit jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Grundlage der Beratungen sind die Stabilitätsberichte von Bund und Ländern.

Ab dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse durch Bund und Länder. Hierzu nimmt er zum einen die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der jeweiligen landesrechtlichen Regelung zur Kenntnis. Zum anderen berät er die Einhaltung eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems auf Basis eines einheitlichen Konjunkturbereinigungs-verfahrens.

 

Die 22. Sitzung des Stabilitätsrates fand von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr per Videokonferenz statt.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: Stabilitätsrat stellt Thüringen positives Haushaltszeugnis aus – Corona-Kreditaufnahme im Einklang mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Stabilitätsrat hat am Nachmittag die Haushalte von Bund und Ländern beraten und für Thüringen dabei ein durchweg positives Fazit gezogen.

„Der Stabilitätsrat bescheinigt uns auch in diesen schwierigen Corona-Zeiten eine stabile und nachhaltige Haushaltspolitik“, so die Thüringen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) im Anschluss. Demnach weist Thüringen bei keiner der betrachteten Haushaltskennziffern eine Auffälligkeit auf.

Seit diesem Jahr überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Thüringen wird im Zuge der Corona-Krise erstmals seit dem Jahr 2011 wieder neue Schulden aufnehmen – nach aktuellem Stand insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes sowie der Thüringer Schuldenregelung sieht der Stabilitätsrat dennoch als eingehalten an. „Auf diese außergewöhnliche Krise müssen wir natürlich auch mit außergewöhnlichen Mitteln reagieren. Dennoch zeigen die Beratungen im Stabilitätsrat, dass wir maßvoll und angemessen mit der Kreditaufnahme umgehen. Thüringen dürfte es in diesem Jahr erstmals gelingen, bei der Kennziffer ‚Schuldenstand je Einwohner‘ unter dem Länderdurchschnitt zu liegen“ sagte Heike Taubert.

Letztmalig wurden im Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte der neuen Länder sowie Berlins beraten. Darin legen die Länder die zweckgemäße Verwendung der Mittel aus dem Solidarpakt II dar, der Ende vergangenen Jahres ausgelaufen ist. Die Thüringer Finanzministerin nutzte die Gelegenheit, um im Stabilitätsrat die mit dem Solidarpakt II verbundenen Erfolge hervorzuheben. „In den vergangenen 15 Jahren konnten wir unsere Wirtschaftskraft weiter an den Bundesschnitt annähern. Die Arbeitslosigkeit ist im gleichen Zeitraum von 17 Prozent auf unter 6 Prozent gesunken und liegt derzeit sogar unter dem Bundesschnitt“, sagte Heike Taubert. Den Grundstein hierfür haben die erheblichen Investitionen gelegt, die der Solidarpakt II überhaupt erst ermöglicht hat. Die Thüringer Finanzministerin ergänzt deshalb: „Wir dürfen nun das Erreichte nicht verspielen. Das wird durch die Corona-Krise nicht einfacher.“ Gemäß aktueller mittelfristiger Finanzplanung will Thüringen trotz ausgelaufener Solidarpakt-II-Mittel das hohe Investitionsniveau auch in den kommenden Jahren fortführen.

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Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium der Finanzministerinnen und -minister des Bundes und der Länder. Er berät unter anderem einmal jährlich die Haushaltslage von Bund und Ländern auf Basis der Kennziffern „Finanzierungssaldo je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Betrachtet werden Kennziffern der vergangenen beiden, des laufenden sowie der vier kommenden Jahre. Die Kennziffern des laufenden sowie der kommenden Jahre sind aufgrund des unterschiedlichen Umgangs in den Ländern mit den Folgen der Corona-Pandemie derzeit jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Grundlage der Beratungen sind die Stabilitätsberichte von Bund und Ländern.

Ab dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat auch die Einhaltung der Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse durch Bund und Länder. Hierzu nimmt er zum einen die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der jeweiligen landesrechtlichen Regelung zur Kenntnis. Zum anderen berät er die Einhaltung eines für den Bund und alle Länder harmonisierten Analysesystems auf Basis eines einheitlichen Konjunkturbereinigungs-verfahrens.

 

Die 22. Sitzung des Stabilitätsrates fand von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr per Videokonferenz statt.

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