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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt flexiblere Bürgschaftsverfahren. Freistaat steht an der Seite der Unternehmen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt das Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Ziel ist es, den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen.

Ministerin Taubert sagt: „Besonders jetzt, wo die wirtschaftliche Lage schwierig ist, will der Freistaat durch ein flexibleres Bürgschaftsverfahren Unternehmen und ihren Hausbanken zur Seite stehen. In der Krise wird deutlich, wie wichtig die Bürgschaftsprogramme für die Unternehmen in unserem Land sind. Der Freistaat Thüringen übernimmt in diesen Programmen neben dem Bund als Bürge erhebliche finanzielle Risiken und sichert damit die Kreditvergabe durch die Hausbanken an Unternehmen auch in der aktuell schwierigen Situation.“

Finanzministerin Taubert informiert über die anstehenden Neuerungen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem:

  • Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbanken wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Bürgschaftsbanken können damit mehr und größere Bürgschaftsverfahren abwickeln.

  • Die Bürgschaftsbanken selbst werden gestärkt. Der Risikoanteil des Bundes gegenüber den Bürgschaftsbanken wird um 10%-Punkte erhöht. Die Bürgschaftsbanken sind damit für die Risiken der Krise gerüstet.

  • Die Entscheidungsprozesse und Verfahren für Bürgschaftsanträge bei der Bürgschaftsbank werden flexibilisiert und damit die Entscheidungen beschleunigt. Insbesondere kleinere Bürgschaften bis zu 250.000 Euro sind im Fokus. Diese helfen vor allem den stark betroffenen Kleinstunternehmen im Freistaat.

Ministerin Heike Taubert: „Die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften und Garantien bewegte sich in den letzten Jahren auf Grund der guten Konjunktur auf niedrigem Niveau. Trotzdem wurde das Bürgschaftsgeschäft intensiv fachlich begleitet. Nun zeigt sich die besondere Bedeutung der Bürgschaftsprogramme.“

Bürgschaften können je nach der Höhe der benötigten Absicherung bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragt werden. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten.

Adressen und Telefonnummern finden Sie auf unserer Internetseite

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt flexiblere Bürgschaftsverfahren. Freistaat steht an der Seite der Unternehmen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt das Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Ziel ist es, den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen.

Ministerin Taubert sagt: „Besonders jetzt, wo die wirtschaftliche Lage schwierig ist, will der Freistaat durch ein flexibleres Bürgschaftsverfahren Unternehmen und ihren Hausbanken zur Seite stehen. In der Krise wird deutlich, wie wichtig die Bürgschaftsprogramme für die Unternehmen in unserem Land sind. Der Freistaat Thüringen übernimmt in diesen Programmen neben dem Bund als Bürge erhebliche finanzielle Risiken und sichert damit die Kreditvergabe durch die Hausbanken an Unternehmen auch in der aktuell schwierigen Situation.“

Finanzministerin Taubert informiert über die anstehenden Neuerungen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem:

  • Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbanken wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Bürgschaftsbanken können damit mehr und größere Bürgschaftsverfahren abwickeln.

  • Die Bürgschaftsbanken selbst werden gestärkt. Der Risikoanteil des Bundes gegenüber den Bürgschaftsbanken wird um 10%-Punkte erhöht. Die Bürgschaftsbanken sind damit für die Risiken der Krise gerüstet.

  • Die Entscheidungsprozesse und Verfahren für Bürgschaftsanträge bei der Bürgschaftsbank werden flexibilisiert und damit die Entscheidungen beschleunigt. Insbesondere kleinere Bürgschaften bis zu 250.000 Euro sind im Fokus. Diese helfen vor allem den stark betroffenen Kleinstunternehmen im Freistaat.

Ministerin Heike Taubert: „Die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften und Garantien bewegte sich in den letzten Jahren auf Grund der guten Konjunktur auf niedrigem Niveau. Trotzdem wurde das Bürgschaftsgeschäft intensiv fachlich begleitet. Nun zeigt sich die besondere Bedeutung der Bürgschaftsprogramme.“

Bürgschaften können je nach der Höhe der benötigten Absicherung bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragt werden. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt flexiblere Bürgschaftsverfahren. Freistaat steht an der Seite der Unternehmen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt das Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Ziel ist es, den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen.

Ministerin Taubert sagt: „Besonders jetzt, wo die wirtschaftliche Lage schwierig ist, will der Freistaat durch ein flexibleres Bürgschaftsverfahren Unternehmen und ihren Hausbanken zur Seite stehen. In der Krise wird deutlich, wie wichtig die Bürgschaftsprogramme für die Unternehmen in unserem Land sind. Der Freistaat Thüringen übernimmt in diesen Programmen neben dem Bund als Bürge erhebliche finanzielle Risiken und sichert damit die Kreditvergabe durch die Hausbanken an Unternehmen auch in der aktuell schwierigen Situation.“

Finanzministerin Taubert informiert über die anstehenden Neuerungen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem:

  • Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbanken wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Bürgschaftsbanken können damit mehr und größere Bürgschaftsverfahren abwickeln.

  • Die Bürgschaftsbanken selbst werden gestärkt. Der Risikoanteil des Bundes gegenüber den Bürgschaftsbanken wird um 10%-Punkte erhöht. Die Bürgschaftsbanken sind damit für die Risiken der Krise gerüstet.

  • Die Entscheidungsprozesse und Verfahren für Bürgschaftsanträge bei der Bürgschaftsbank werden flexibilisiert und damit die Entscheidungen beschleunigt. Insbesondere kleinere Bürgschaften bis zu 250.000 Euro sind im Fokus. Diese helfen vor allem den stark betroffenen Kleinstunternehmen im Freistaat.

Ministerin Heike Taubert: „Die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften und Garantien bewegte sich in den letzten Jahren auf Grund der guten Konjunktur auf niedrigem Niveau. Trotzdem wurde das Bürgschaftsgeschäft intensiv fachlich begleitet. Nun zeigt sich die besondere Bedeutung der Bürgschaftsprogramme.“

Bürgschaften können je nach der Höhe der benötigten Absicherung bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragt werden. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten.

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert unterstützt das Maßnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Ziel ist es, den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen.

Ministerin Taubert sagt: „Besonders jetzt, wo die wirtschaftliche Lage schwierig ist, will der Freistaat durch ein flexibleres Bürgschaftsverfahren Unternehmen und ihren Hausbanken zur Seite stehen. In der Krise wird deutlich, wie wichtig die Bürgschaftsprogramme für die Unternehmen in unserem Land sind. Der Freistaat Thüringen übernimmt in diesen Programmen neben dem Bund als Bürge erhebliche finanzielle Risiken und sichert damit die Kreditvergabe durch die Hausbanken an Unternehmen auch in der aktuell schwierigen Situation.“

Finanzministerin Taubert informiert über die anstehenden Neuerungen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem:

  • Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbanken wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Bürgschaftsbanken können damit mehr und größere Bürgschaftsverfahren abwickeln.

  • Die Bürgschaftsbanken selbst werden gestärkt. Der Risikoanteil des Bundes gegenüber den Bürgschaftsbanken wird um 10%-Punkte erhöht. Die Bürgschaftsbanken sind damit für die Risiken der Krise gerüstet.

  • Die Entscheidungsprozesse und Verfahren für Bürgschaftsanträge bei der Bürgschaftsbank werden flexibilisiert und damit die Entscheidungen beschleunigt. Insbesondere kleinere Bürgschaften bis zu 250.000 Euro sind im Fokus. Diese helfen vor allem den stark betroffenen Kleinstunternehmen im Freistaat.

Ministerin Heike Taubert: „Die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften und Garantien bewegte sich in den letzten Jahren auf Grund der guten Konjunktur auf niedrigem Niveau. Trotzdem wurde das Bürgschaftsgeschäft intensiv fachlich begleitet. Nun zeigt sich die besondere Bedeutung der Bürgschaftsprogramme.“

Bürgschaften können je nach der Höhe der benötigten Absicherung bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragt werden. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten.

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