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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert weist Forderungen des Landkreistages nach mehr Geld zurück: Freistaat gibt wesentlich mehr Geld je Einwohner an Kommunen als andere Bundesländer


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat Forderungen des Thüringischen Landkreistages (TLKT) nach 200 Millionen Euro zusätzlich zurückgewiesen. Laut Thüringer Finanzministerin ist diese pauschale Forderung weder begründet noch hinreichend untersetzt.

„Bereits seit dem Jahr 2012 wird dieser Betrag immer und immer wieder gefordert. Die Finanzausgleichsmasse des Landes hat sich seitdem von 1,8 Milliarden Euro auf 2,12 Milliarden Euro erhöht und wird trotz der sinkenden Einnahmen des Landes auch im Jahr 2021 stabil auf diesem Niveau gehalten“, sagte Heike Taubert.

Der TLKT ignoriert laut Thüringer Finanzministerin diese Mehrleistungen des Landes, gleichwohl die Kommunen im vom TLKT verglichenen Zeitraum 2010 bis 2020 eine Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 78 Prozent (von 1 Milliarde Euro auf 1,8 Milliarden Euro) und hohe Gewinne verzeichnen konnten. Darüber hinaus werden im Jahr 2021 weitere 1,46 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt an die Thüringer Kommunen ausgereicht. 2010 wie auch 2020 machen die Gesamtleistungen des Landes an die Kommunen ca. ein Drittel des Landeshaushalts aus. Damit haben die Kommunen an dem steigenden Haushaltsvolumen gleichermaßen partizipiert.

„Die Landesregierung muss nicht zum Handeln aufgefordert werden, sie hat längst gehandelt. Bereits seit 2020 sind zusätzlich und dauerhaft 100 Millionen Euro  in den Kommunalen Finanzausgleich aufgenommen worden.“ Und weiter: „Darüber hinaus hat R2G per Gesetz zusätzlich je 100 Millionen Euro für Investitionen über die kommenden vier  Jahre beschlossen. Die Verluste der Kommunen durch Steuerausfälle 2020 und 2021 in Höhe von 336 Millionen Euro  werden von Bund und Land nicht nur komplett ausgeglichen, sondern mit insgesamt 588 Millionen Euro überkompensiert“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzausgleichsmassen 2010 und 2020 sind nicht miteinander vergleichbar. Wer das tut, betreibt laut Heike Taubert Effekthascherei, da durch die Reform 2013 eine Umstrukturierung der Finanzausgleichsmassen in ihrer Zusammensetzung erfolgte. So werden Leistungen, die 2010 noch innerhalb der Masse ausgereicht wurden, nunmehr außerhalb ausgereicht. Darüber hinaus sind in den Leistungen des Jahres 2010 hohe Nachzahlungen aus den Vorjahren aufgrund des vorherigen Ausgleichssystems enthalten. Vergleicht man die Finanzausgleichsleistungen der anderen Länder mit denen in Thüringen und zwar je Einwohner, ergibt sich, dass in Thüringen wesentlich mehr Leistungen je Einwohner ausgegeben werden als dies bei dem „Klassenprimus“ des TLKT, nämlich Hessen, der Fall ist. Dies trifft auch im Vergleich Thüringen mit den Ländern Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zu.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/haushalt/kommunalfinanzen_16102020.pdf

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Headline H6

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Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert weist Forderungen des Landkreistages nach mehr Geld zurück: Freistaat gibt wesentlich mehr Geld je Einwohner an Kommunen als andere Bundesländer


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat Forderungen des Thüringischen Landkreistages (TLKT) nach 200 Millionen Euro zusätzlich zurückgewiesen. Laut Thüringer Finanzministerin ist diese pauschale Forderung weder begründet noch hinreichend untersetzt.

„Bereits seit dem Jahr 2012 wird dieser Betrag immer und immer wieder gefordert. Die Finanzausgleichsmasse des Landes hat sich seitdem von 1,8 Milliarden Euro auf 2,12 Milliarden Euro erhöht und wird trotz der sinkenden Einnahmen des Landes auch im Jahr 2021 stabil auf diesem Niveau gehalten“, sagte Heike Taubert.

Der TLKT ignoriert laut Thüringer Finanzministerin diese Mehrleistungen des Landes, gleichwohl die Kommunen im vom TLKT verglichenen Zeitraum 2010 bis 2020 eine Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 78 Prozent (von 1 Milliarde Euro auf 1,8 Milliarden Euro) und hohe Gewinne verzeichnen konnten. Darüber hinaus werden im Jahr 2021 weitere 1,46 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt an die Thüringer Kommunen ausgereicht. 2010 wie auch 2020 machen die Gesamtleistungen des Landes an die Kommunen ca. ein Drittel des Landeshaushalts aus. Damit haben die Kommunen an dem steigenden Haushaltsvolumen gleichermaßen partizipiert.

„Die Landesregierung muss nicht zum Handeln aufgefordert werden, sie hat längst gehandelt. Bereits seit 2020 sind zusätzlich und dauerhaft 100 Millionen Euro  in den Kommunalen Finanzausgleich aufgenommen worden.“ Und weiter: „Darüber hinaus hat R2G per Gesetz zusätzlich je 100 Millionen Euro für Investitionen über die kommenden vier  Jahre beschlossen. Die Verluste der Kommunen durch Steuerausfälle 2020 und 2021 in Höhe von 336 Millionen Euro  werden von Bund und Land nicht nur komplett ausgeglichen, sondern mit insgesamt 588 Millionen Euro überkompensiert“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzausgleichsmassen 2010 und 2020 sind nicht miteinander vergleichbar. Wer das tut, betreibt laut Heike Taubert Effekthascherei, da durch die Reform 2013 eine Umstrukturierung der Finanzausgleichsmassen in ihrer Zusammensetzung erfolgte. So werden Leistungen, die 2010 noch innerhalb der Masse ausgereicht wurden, nunmehr außerhalb ausgereicht. Darüber hinaus sind in den Leistungen des Jahres 2010 hohe Nachzahlungen aus den Vorjahren aufgrund des vorherigen Ausgleichssystems enthalten. Vergleicht man die Finanzausgleichsleistungen der anderen Länder mit denen in Thüringen und zwar je Einwohner, ergibt sich, dass in Thüringen wesentlich mehr Leistungen je Einwohner ausgegeben werden als dies bei dem „Klassenprimus“ des TLKT, nämlich Hessen, der Fall ist. Dies trifft auch im Vergleich Thüringen mit den Ländern Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zu.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/haushalt/kommunalfinanzen_16102020.pdf

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert weist Forderungen des Landkreistages nach mehr Geld zurück: Freistaat gibt wesentlich mehr Geld je Einwohner an Kommunen als andere Bundesländer


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat Forderungen des Thüringischen Landkreistages (TLKT) nach 200 Millionen Euro zusätzlich zurückgewiesen. Laut Thüringer Finanzministerin ist diese pauschale Forderung weder begründet noch hinreichend untersetzt.

„Bereits seit dem Jahr 2012 wird dieser Betrag immer und immer wieder gefordert. Die Finanzausgleichsmasse des Landes hat sich seitdem von 1,8 Milliarden Euro auf 2,12 Milliarden Euro erhöht und wird trotz der sinkenden Einnahmen des Landes auch im Jahr 2021 stabil auf diesem Niveau gehalten“, sagte Heike Taubert.

Der TLKT ignoriert laut Thüringer Finanzministerin diese Mehrleistungen des Landes, gleichwohl die Kommunen im vom TLKT verglichenen Zeitraum 2010 bis 2020 eine Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 78 Prozent (von 1 Milliarde Euro auf 1,8 Milliarden Euro) und hohe Gewinne verzeichnen konnten. Darüber hinaus werden im Jahr 2021 weitere 1,46 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt an die Thüringer Kommunen ausgereicht. 2010 wie auch 2020 machen die Gesamtleistungen des Landes an die Kommunen ca. ein Drittel des Landeshaushalts aus. Damit haben die Kommunen an dem steigenden Haushaltsvolumen gleichermaßen partizipiert.

„Die Landesregierung muss nicht zum Handeln aufgefordert werden, sie hat längst gehandelt. Bereits seit 2020 sind zusätzlich und dauerhaft 100 Millionen Euro  in den Kommunalen Finanzausgleich aufgenommen worden.“ Und weiter: „Darüber hinaus hat R2G per Gesetz zusätzlich je 100 Millionen Euro für Investitionen über die kommenden vier  Jahre beschlossen. Die Verluste der Kommunen durch Steuerausfälle 2020 und 2021 in Höhe von 336 Millionen Euro  werden von Bund und Land nicht nur komplett ausgeglichen, sondern mit insgesamt 588 Millionen Euro überkompensiert“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzausgleichsmassen 2010 und 2020 sind nicht miteinander vergleichbar. Wer das tut, betreibt laut Heike Taubert Effekthascherei, da durch die Reform 2013 eine Umstrukturierung der Finanzausgleichsmassen in ihrer Zusammensetzung erfolgte. So werden Leistungen, die 2010 noch innerhalb der Masse ausgereicht wurden, nunmehr außerhalb ausgereicht. Darüber hinaus sind in den Leistungen des Jahres 2010 hohe Nachzahlungen aus den Vorjahren aufgrund des vorherigen Ausgleichssystems enthalten. Vergleicht man die Finanzausgleichsleistungen der anderen Länder mit denen in Thüringen und zwar je Einwohner, ergibt sich, dass in Thüringen wesentlich mehr Leistungen je Einwohner ausgegeben werden als dies bei dem „Klassenprimus“ des TLKT, nämlich Hessen, der Fall ist. Dies trifft auch im Vergleich Thüringen mit den Ländern Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zu.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/haushalt/kommunalfinanzen_16102020.pdf

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat Forderungen des Thüringischen Landkreistages (TLKT) nach 200 Millionen Euro zusätzlich zurückgewiesen. Laut Thüringer Finanzministerin ist diese pauschale Forderung weder begründet noch hinreichend untersetzt.

„Bereits seit dem Jahr 2012 wird dieser Betrag immer und immer wieder gefordert. Die Finanzausgleichsmasse des Landes hat sich seitdem von 1,8 Milliarden Euro auf 2,12 Milliarden Euro erhöht und wird trotz der sinkenden Einnahmen des Landes auch im Jahr 2021 stabil auf diesem Niveau gehalten“, sagte Heike Taubert.

Der TLKT ignoriert laut Thüringer Finanzministerin diese Mehrleistungen des Landes, gleichwohl die Kommunen im vom TLKT verglichenen Zeitraum 2010 bis 2020 eine Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 78 Prozent (von 1 Milliarde Euro auf 1,8 Milliarden Euro) und hohe Gewinne verzeichnen konnten. Darüber hinaus werden im Jahr 2021 weitere 1,46 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt an die Thüringer Kommunen ausgereicht. 2010 wie auch 2020 machen die Gesamtleistungen des Landes an die Kommunen ca. ein Drittel des Landeshaushalts aus. Damit haben die Kommunen an dem steigenden Haushaltsvolumen gleichermaßen partizipiert.

„Die Landesregierung muss nicht zum Handeln aufgefordert werden, sie hat längst gehandelt. Bereits seit 2020 sind zusätzlich und dauerhaft 100 Millionen Euro  in den Kommunalen Finanzausgleich aufgenommen worden.“ Und weiter: „Darüber hinaus hat R2G per Gesetz zusätzlich je 100 Millionen Euro für Investitionen über die kommenden vier  Jahre beschlossen. Die Verluste der Kommunen durch Steuerausfälle 2020 und 2021 in Höhe von 336 Millionen Euro  werden von Bund und Land nicht nur komplett ausgeglichen, sondern mit insgesamt 588 Millionen Euro überkompensiert“, sagte Heike Taubert.

Die Finanzausgleichsmassen 2010 und 2020 sind nicht miteinander vergleichbar. Wer das tut, betreibt laut Heike Taubert Effekthascherei, da durch die Reform 2013 eine Umstrukturierung der Finanzausgleichsmassen in ihrer Zusammensetzung erfolgte. So werden Leistungen, die 2010 noch innerhalb der Masse ausgereicht wurden, nunmehr außerhalb ausgereicht. Darüber hinaus sind in den Leistungen des Jahres 2010 hohe Nachzahlungen aus den Vorjahren aufgrund des vorherigen Ausgleichssystems enthalten. Vergleicht man die Finanzausgleichsleistungen der anderen Länder mit denen in Thüringen und zwar je Einwohner, ergibt sich, dass in Thüringen wesentlich mehr Leistungen je Einwohner ausgegeben werden als dies bei dem „Klassenprimus“ des TLKT, nämlich Hessen, der Fall ist. Dies trifft auch im Vergleich Thüringen mit den Ländern Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zu.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/haushalt/kommunalfinanzen_16102020.pdf

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