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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert will Kommunen Sicherheit geben und fordert rasche und einvernehmliche Einigung zur Reform der Grundsteuer vor der parlamentarischen Sommerpause


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Angesichts der weiterhin ausstehenden Entscheidung zur Reform der Grundsteuer mahnt die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert zur Einigung: „Die Kommunen in Deutschland brauchen finanzielle Sicherheit. Dazu müssen sie auch mit der Grundsteuer planen können. Angesichts der zunehmenden Skepsis gegenüber politischen Prozessen, muss Politik und müssen demokratische Initiativen vor Ort zeigen, dass sie viel bewegen können. Dazu ist die Kommunalpolitik auf finanzielle Stabilität angewiesen.“

Taubert plädiert für eine solidarische Lösung innerhalb Deutschlands: „Es muss gelingen, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Wir brauchen keine Steuererhöhung durch die Hintertür. Wir brauchen erst Recht keinen Steuerwettbewerb innerhalb Deutschlands. Insbesondere die Kommunen der ostdeutschen Länder sind auf die Einnahmen durch die Grundsteuer angewiesen. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes, der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, dem absehbaren Rückgang von EU-Mitteln sowie der Schuldenbremse sind die finanzpolitischen Herausforderungen für die ostdeutschen Länder ohnehin enorm. Eine Hängepartie bei der Grundsteuer ist nicht hinnehmbar. Ohne diese wichtige Einnahmequelle besteht keine Planungssicherheit.“

Nach Taubert gelte es deshalb den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Grundsteuer-Reformgesetz vom April nicht aus den Augen zu verlieren. Sie sagt: „Wir hatten uns im Länderkreis bereits mit deutlicher Mehrheit auf eine Regelung geeinigt, bei der die Steuerlast zukünftig fair und sozial gerecht verteilt wird. Dass die gefassten Beschlüsse nun von einigen wenigen wieder grundsätzlich in Frage gestellt werden, blockiert die verfassungsrechtlich unerlässliche Reform. Wir stehen mittlerweile unter extremen Zeitdruck.“

Der von Olaf Scholz vorgelegte Entwurf stelle nach Auffassung der Thüringer Finanzministerin eine Lösung dar, bei der die Erhebung der Grundsteuer in der Praxis umsetzbar bleiben und gleichzeitig verfassungsfest sein kann. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend könne die Grundsteuer künftig anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt werden.

Das von Bayern propagierte Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, sowie eine Öffnungsklausel, mit der die einzelnen Länder abweichende Grundsteuerregeln einführen könnten, lehnt Taubert grundsätzlich ab.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer beliefen sich in Thüringen im Jahr 2017 auf rund 243 Millionen Euro.

Hintergrund:

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018. Das Festhalten des Gesetzgebers am sog. Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964, in den ostdeutschen Ländern sogar von 1935, führte zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Daher muss die Grundsteuer bis Ende des Jahres vom Gesetzgeber neu geregelt werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert will Kommunen Sicherheit geben und fordert rasche und einvernehmliche Einigung zur Reform der Grundsteuer vor der parlamentarischen Sommerpause


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Angesichts der weiterhin ausstehenden Entscheidung zur Reform der Grundsteuer mahnt die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert zur Einigung: „Die Kommunen in Deutschland brauchen finanzielle Sicherheit. Dazu müssen sie auch mit der Grundsteuer planen können. Angesichts der zunehmenden Skepsis gegenüber politischen Prozessen, muss Politik und müssen demokratische Initiativen vor Ort zeigen, dass sie viel bewegen können. Dazu ist die Kommunalpolitik auf finanzielle Stabilität angewiesen.“

Taubert plädiert für eine solidarische Lösung innerhalb Deutschlands: „Es muss gelingen, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Wir brauchen keine Steuererhöhung durch die Hintertür. Wir brauchen erst Recht keinen Steuerwettbewerb innerhalb Deutschlands. Insbesondere die Kommunen der ostdeutschen Länder sind auf die Einnahmen durch die Grundsteuer angewiesen. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes, der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, dem absehbaren Rückgang von EU-Mitteln sowie der Schuldenbremse sind die finanzpolitischen Herausforderungen für die ostdeutschen Länder ohnehin enorm. Eine Hängepartie bei der Grundsteuer ist nicht hinnehmbar. Ohne diese wichtige Einnahmequelle besteht keine Planungssicherheit.“

Nach Taubert gelte es deshalb den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Grundsteuer-Reformgesetz vom April nicht aus den Augen zu verlieren. Sie sagt: „Wir hatten uns im Länderkreis bereits mit deutlicher Mehrheit auf eine Regelung geeinigt, bei der die Steuerlast zukünftig fair und sozial gerecht verteilt wird. Dass die gefassten Beschlüsse nun von einigen wenigen wieder grundsätzlich in Frage gestellt werden, blockiert die verfassungsrechtlich unerlässliche Reform. Wir stehen mittlerweile unter extremen Zeitdruck.“

Der von Olaf Scholz vorgelegte Entwurf stelle nach Auffassung der Thüringer Finanzministerin eine Lösung dar, bei der die Erhebung der Grundsteuer in der Praxis umsetzbar bleiben und gleichzeitig verfassungsfest sein kann. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend könne die Grundsteuer künftig anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt werden.

Das von Bayern propagierte Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, sowie eine Öffnungsklausel, mit der die einzelnen Länder abweichende Grundsteuerregeln einführen könnten, lehnt Taubert grundsätzlich ab.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer beliefen sich in Thüringen im Jahr 2017 auf rund 243 Millionen Euro.

Hintergrund:

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018. Das Festhalten des Gesetzgebers am sog. Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964, in den ostdeutschen Ländern sogar von 1935, führte zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Daher muss die Grundsteuer bis Ende des Jahres vom Gesetzgeber neu geregelt werden.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert will Kommunen Sicherheit geben und fordert rasche und einvernehmliche Einigung zur Reform der Grundsteuer vor der parlamentarischen Sommerpause


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Angesichts der weiterhin ausstehenden Entscheidung zur Reform der Grundsteuer mahnt die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert zur Einigung: „Die Kommunen in Deutschland brauchen finanzielle Sicherheit. Dazu müssen sie auch mit der Grundsteuer planen können. Angesichts der zunehmenden Skepsis gegenüber politischen Prozessen, muss Politik und müssen demokratische Initiativen vor Ort zeigen, dass sie viel bewegen können. Dazu ist die Kommunalpolitik auf finanzielle Stabilität angewiesen.“

Taubert plädiert für eine solidarische Lösung innerhalb Deutschlands: „Es muss gelingen, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Wir brauchen keine Steuererhöhung durch die Hintertür. Wir brauchen erst Recht keinen Steuerwettbewerb innerhalb Deutschlands. Insbesondere die Kommunen der ostdeutschen Länder sind auf die Einnahmen durch die Grundsteuer angewiesen. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes, der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, dem absehbaren Rückgang von EU-Mitteln sowie der Schuldenbremse sind die finanzpolitischen Herausforderungen für die ostdeutschen Länder ohnehin enorm. Eine Hängepartie bei der Grundsteuer ist nicht hinnehmbar. Ohne diese wichtige Einnahmequelle besteht keine Planungssicherheit.“

Nach Taubert gelte es deshalb den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Grundsteuer-Reformgesetz vom April nicht aus den Augen zu verlieren. Sie sagt: „Wir hatten uns im Länderkreis bereits mit deutlicher Mehrheit auf eine Regelung geeinigt, bei der die Steuerlast zukünftig fair und sozial gerecht verteilt wird. Dass die gefassten Beschlüsse nun von einigen wenigen wieder grundsätzlich in Frage gestellt werden, blockiert die verfassungsrechtlich unerlässliche Reform. Wir stehen mittlerweile unter extremen Zeitdruck.“

Der von Olaf Scholz vorgelegte Entwurf stelle nach Auffassung der Thüringer Finanzministerin eine Lösung dar, bei der die Erhebung der Grundsteuer in der Praxis umsetzbar bleiben und gleichzeitig verfassungsfest sein kann. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend könne die Grundsteuer künftig anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt werden.

Das von Bayern propagierte Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, sowie eine Öffnungsklausel, mit der die einzelnen Länder abweichende Grundsteuerregeln einführen könnten, lehnt Taubert grundsätzlich ab.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer beliefen sich in Thüringen im Jahr 2017 auf rund 243 Millionen Euro.

Hintergrund:

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018. Das Festhalten des Gesetzgebers am sog. Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964, in den ostdeutschen Ländern sogar von 1935, führte zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Daher muss die Grundsteuer bis Ende des Jahres vom Gesetzgeber neu geregelt werden.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert will Kommunen Sicherheit geben und fordert rasche und einvernehmliche Einigung zur Reform der Grundsteuer vor der parlamentarischen Sommerpause


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Angesichts der weiterhin ausstehenden Entscheidung zur Reform der Grundsteuer mahnt die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert zur Einigung: „Die Kommunen in Deutschland brauchen finanzielle Sicherheit. Dazu müssen sie auch mit der Grundsteuer planen können. Angesichts der zunehmenden Skepsis gegenüber politischen Prozessen, muss Politik und müssen demokratische Initiativen vor Ort zeigen, dass sie viel bewegen können. Dazu ist die Kommunalpolitik auf finanzielle Stabilität angewiesen.“

Taubert plädiert für eine solidarische Lösung innerhalb Deutschlands: „Es muss gelingen, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Wir brauchen keine Steuererhöhung durch die Hintertür. Wir brauchen erst Recht keinen Steuerwettbewerb innerhalb Deutschlands. Insbesondere die Kommunen der ostdeutschen Länder sind auf die Einnahmen durch die Grundsteuer angewiesen. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes, der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, dem absehbaren Rückgang von EU-Mitteln sowie der Schuldenbremse sind die finanzpolitischen Herausforderungen für die ostdeutschen Länder ohnehin enorm. Eine Hängepartie bei der Grundsteuer ist nicht hinnehmbar. Ohne diese wichtige Einnahmequelle besteht keine Planungssicherheit.“

Nach Taubert gelte es deshalb den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Grundsteuer-Reformgesetz vom April nicht aus den Augen zu verlieren. Sie sagt: „Wir hatten uns im Länderkreis bereits mit deutlicher Mehrheit auf eine Regelung geeinigt, bei der die Steuerlast zukünftig fair und sozial gerecht verteilt wird. Dass die gefassten Beschlüsse nun von einigen wenigen wieder grundsätzlich in Frage gestellt werden, blockiert die verfassungsrechtlich unerlässliche Reform. Wir stehen mittlerweile unter extremen Zeitdruck.“

Der von Olaf Scholz vorgelegte Entwurf stelle nach Auffassung der Thüringer Finanzministerin eine Lösung dar, bei der die Erhebung der Grundsteuer in der Praxis umsetzbar bleiben und gleichzeitig verfassungsfest sein kann. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend könne die Grundsteuer künftig anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt werden.

Das von Bayern propagierte Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, sowie eine Öffnungsklausel, mit der die einzelnen Länder abweichende Grundsteuerregeln einführen könnten, lehnt Taubert grundsätzlich ab.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer beliefen sich in Thüringen im Jahr 2017 auf rund 243 Millionen Euro.

Hintergrund:

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018. Das Festhalten des Gesetzgebers am sog. Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964, in den ostdeutschen Ländern sogar von 1935, führte zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Daher muss die Grundsteuer bis Ende des Jahres vom Gesetzgeber neu geregelt werden.

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