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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der November-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Haushalt 2021 braucht weniger Kredite. Grundlagen der Haushaltsaufstellung 2022 in Thüringen werden bestätigt. Vorsicht angesichts der aktuellen Corona-Lage geboten.

Die deutsche Wirtschaft erholt sich weiter von den Folgen der Corona-Pandemie. Dies spiegelt sich in den nun geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider.

Für Thüringen erwartet Finanzministerin Heike Taubert (SPD) insbesondere für das laufende Jahr positive Auswirkungen auf den Landeshaushalt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung vermutlich auf einen Großteil der ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Vielleicht gelingt es uns sogar, vollständig ohne Kreditaufnahme auszukommen. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie abnehmen.“

Im Vergleich zum Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 zeichnen sich im Ergebnis der aktuellen Schätzung ebenfalls Mehreinnahmen ab. Diese werden jedoch deutlich geringer ausfallen als im aktuellen Jahr, da die sich abzeichnenden Mehreinnahmen bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurden: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung unterstreichen, dass wir die Haushaltsaufstellung mit realistischen Annahmen geplant haben Der Haushaltsentwurf bietet eine gute Grundlage für die weitere wirtschaftliche Erholung und zukunftsgerichtete Investitionen. Ich appelliere an die Landtagsfraktionen den vorgesehenen Zeitplan einzuhalten und eine Verabschiedung in der ersten Plenarsitzung 2022 zu ermöglichen“, so Taubert.

Gleichzeitig mahnt Taubert mit Blick auf die kommenden Jahre weiter zur Vorsicht: „Wir dürfen bei den Planungen nicht außer Acht lassen, dass die gegenwärtige Schätzung weiterhin unter hoher Unsicherheit stattfindet. Die Corona-Pandemie wird noch einige Zeit in unterschiedlichen Teilen der Welt mit unterschiedlicher Intensität wieder aufflammen. Auch in Deutschland und gerade in Thüringen steigen die Fallzahlen derzeit wieder rasant. Selbst ohne regionale Lockdown-Maßnahmen wird das zu Einschränkungen in den global vernetzten Produktionsprozessen führen, wie wir sie beispielsweise derzeit bei den Lieferengpässen im Produzierenden Gewerbe beobachten. Auch angesichts der aktuellen Corona-Lage ist Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt. Zu den Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2021 bis 2026 auf Thüringen und seine Kommunen wird das TFM in der kommenden Woche informieren.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der November-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Haushalt 2021 braucht weniger Kredite. Grundlagen der Haushaltsaufstellung 2022 in Thüringen werden bestätigt. Vorsicht angesichts der aktuellen Corona-Lage geboten.

Die deutsche Wirtschaft erholt sich weiter von den Folgen der Corona-Pandemie. Dies spiegelt sich in den nun geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider.

Für Thüringen erwartet Finanzministerin Heike Taubert (SPD) insbesondere für das laufende Jahr positive Auswirkungen auf den Landeshaushalt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung vermutlich auf einen Großteil der ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Vielleicht gelingt es uns sogar, vollständig ohne Kreditaufnahme auszukommen. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie abnehmen.“

Im Vergleich zum Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 zeichnen sich im Ergebnis der aktuellen Schätzung ebenfalls Mehreinnahmen ab. Diese werden jedoch deutlich geringer ausfallen als im aktuellen Jahr, da die sich abzeichnenden Mehreinnahmen bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurden: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung unterstreichen, dass wir die Haushaltsaufstellung mit realistischen Annahmen geplant haben Der Haushaltsentwurf bietet eine gute Grundlage für die weitere wirtschaftliche Erholung und zukunftsgerichtete Investitionen. Ich appelliere an die Landtagsfraktionen den vorgesehenen Zeitplan einzuhalten und eine Verabschiedung in der ersten Plenarsitzung 2022 zu ermöglichen“, so Taubert.

Gleichzeitig mahnt Taubert mit Blick auf die kommenden Jahre weiter zur Vorsicht: „Wir dürfen bei den Planungen nicht außer Acht lassen, dass die gegenwärtige Schätzung weiterhin unter hoher Unsicherheit stattfindet. Die Corona-Pandemie wird noch einige Zeit in unterschiedlichen Teilen der Welt mit unterschiedlicher Intensität wieder aufflammen. Auch in Deutschland und gerade in Thüringen steigen die Fallzahlen derzeit wieder rasant. Selbst ohne regionale Lockdown-Maßnahmen wird das zu Einschränkungen in den global vernetzten Produktionsprozessen führen, wie wir sie beispielsweise derzeit bei den Lieferengpässen im Produzierenden Gewerbe beobachten. Auch angesichts der aktuellen Corona-Lage ist Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt. Zu den Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2021 bis 2026 auf Thüringen und seine Kommunen wird das TFM in der kommenden Woche informieren.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der November-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Haushalt 2021 braucht weniger Kredite. Grundlagen der Haushaltsaufstellung 2022 in Thüringen werden bestätigt. Vorsicht angesichts der aktuellen Corona-Lage geboten.

Die deutsche Wirtschaft erholt sich weiter von den Folgen der Corona-Pandemie. Dies spiegelt sich in den nun geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider.

Für Thüringen erwartet Finanzministerin Heike Taubert (SPD) insbesondere für das laufende Jahr positive Auswirkungen auf den Landeshaushalt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung vermutlich auf einen Großteil der ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Vielleicht gelingt es uns sogar, vollständig ohne Kreditaufnahme auszukommen. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie abnehmen.“

Im Vergleich zum Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 zeichnen sich im Ergebnis der aktuellen Schätzung ebenfalls Mehreinnahmen ab. Diese werden jedoch deutlich geringer ausfallen als im aktuellen Jahr, da die sich abzeichnenden Mehreinnahmen bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurden: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung unterstreichen, dass wir die Haushaltsaufstellung mit realistischen Annahmen geplant haben Der Haushaltsentwurf bietet eine gute Grundlage für die weitere wirtschaftliche Erholung und zukunftsgerichtete Investitionen. Ich appelliere an die Landtagsfraktionen den vorgesehenen Zeitplan einzuhalten und eine Verabschiedung in der ersten Plenarsitzung 2022 zu ermöglichen“, so Taubert.

Gleichzeitig mahnt Taubert mit Blick auf die kommenden Jahre weiter zur Vorsicht: „Wir dürfen bei den Planungen nicht außer Acht lassen, dass die gegenwärtige Schätzung weiterhin unter hoher Unsicherheit stattfindet. Die Corona-Pandemie wird noch einige Zeit in unterschiedlichen Teilen der Welt mit unterschiedlicher Intensität wieder aufflammen. Auch in Deutschland und gerade in Thüringen steigen die Fallzahlen derzeit wieder rasant. Selbst ohne regionale Lockdown-Maßnahmen wird das zu Einschränkungen in den global vernetzten Produktionsprozessen führen, wie wir sie beispielsweise derzeit bei den Lieferengpässen im Produzierenden Gewerbe beobachten. Auch angesichts der aktuellen Corona-Lage ist Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt. Zu den Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2021 bis 2026 auf Thüringen und seine Kommunen wird das TFM in der kommenden Woche informieren.

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Die deutsche Wirtschaft erholt sich weiter von den Folgen der Corona-Pandemie. Dies spiegelt sich in den nun geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider.

Für Thüringen erwartet Finanzministerin Heike Taubert (SPD) insbesondere für das laufende Jahr positive Auswirkungen auf den Landeshaushalt: „Wir werden im laufenden Jahr aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung vermutlich auf einen Großteil der ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 288 Millionen Euro verzichten können. Vielleicht gelingt es uns sogar, vollständig ohne Kreditaufnahme auszukommen. Das entlastet auch die kommenden Haushaltsjahre, weil unsere Tilgungsverpflichtungen für die Neuverschuldung im Zuge der Corona-Pandemie abnehmen.“

Im Vergleich zum Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 zeichnen sich im Ergebnis der aktuellen Schätzung ebenfalls Mehreinnahmen ab. Diese werden jedoch deutlich geringer ausfallen als im aktuellen Jahr, da die sich abzeichnenden Mehreinnahmen bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurden: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung unterstreichen, dass wir die Haushaltsaufstellung mit realistischen Annahmen geplant haben Der Haushaltsentwurf bietet eine gute Grundlage für die weitere wirtschaftliche Erholung und zukunftsgerichtete Investitionen. Ich appelliere an die Landtagsfraktionen den vorgesehenen Zeitplan einzuhalten und eine Verabschiedung in der ersten Plenarsitzung 2022 zu ermöglichen“, so Taubert.

Gleichzeitig mahnt Taubert mit Blick auf die kommenden Jahre weiter zur Vorsicht: „Wir dürfen bei den Planungen nicht außer Acht lassen, dass die gegenwärtige Schätzung weiterhin unter hoher Unsicherheit stattfindet. Die Corona-Pandemie wird noch einige Zeit in unterschiedlichen Teilen der Welt mit unterschiedlicher Intensität wieder aufflammen. Auch in Deutschland und gerade in Thüringen steigen die Fallzahlen derzeit wieder rasant. Selbst ohne regionale Lockdown-Maßnahmen wird das zu Einschränkungen in den global vernetzten Produktionsprozessen führen, wie wir sie beispielsweise derzeit bei den Lieferengpässen im Produzierenden Gewerbe beobachten. Auch angesichts der aktuellen Corona-Lage ist Vorsicht geboten, eventuelle Steuermehreinnahmen sollten für die Pandemieabwehr zurückgehalten werden.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. November 2021 getagt. Zu den Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2021 bis 2026 auf Thüringen und seine Kommunen wird das TFM in der kommenden Woche informieren.

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