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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der November-Steuerschätzung: Steuereinnahmen trotzen neuem Teil-Lockdown. Wirtschaftliche Erholung hält an.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die deutsche Wirtschaft wird sich trotz neuerlichem Teil-Lockdown schneller als erwartet von den Folgen der Corona-Pandemie erholen. Dies spiegelt sich auch in den geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider. Das sind die Ergebnisse der 159. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“:

Insgesamt erwarten die Steuerschätzer über alle Jahre des Schätzzeitraums gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 15,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom September 2020. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 8,8 Milliarden Euro. Allein im aktuellen Jahr 2020 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 10,6 Milliarden Euro. Dazu die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD): „Die deutsche Konjunktur zeigt sich – nicht zuletzt dank der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen – robust. Das ist natürlich erfreulich.“ Trotz der nun geschätzten Mehreinnahmen werden die Einnahmen damit dennoch um 71,0 Milliarden Euro bzw. fast 9 Prozent unter denen des Jahres 2019 liegen. „Im Ergebnis der aktuellen Schätzung fällt das Steuerloch zwar kleiner aus, aber es bleibt eine Riesenherausforderung, es überhaupt zu stopfen. Die nun vorliegenden Ergebnisse sind deshalb nur ein kleiner Lichtblick“, sagte Heike Taubert.

Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung fallen in Thüringen zusammen mit den parlamentarischen Beratungen zum Nachtragshaushalt 2020, zum Haushalt 2021 sowie zum geplanten Investitionspakt. Die Thüringer Finanzministerin zu den Auswirkungen der Steuerschätzung auf das weitere Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass wir grundsätzlich an unseren bisherigen Planungen festhalten können.“ Gleichzeitig dämpft sie Erwartungen an zusätzlich zu verteilendes Geld aus der aktuellen Steuerschätzung: „Sofern die Einnahmen im laufenden Jahr besser ausfallen als bisher erwartet, reduziert dies die Höhe der notwendigen Kreditaufnahme. Neue Spielräume entstehen dadurch nicht.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 10. bis 12. November 2020 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2025 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 17. November 2020 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 30. Oktober 2020. Die durch die Corona-Pandemie bedingte Rezession im laufenden Jahr 2020 wird danach nicht so stark ausfallen wie noch im September bei der Interimsprojektion befürchtet. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes wird im Vergleich dazu für das laufende Jahr 2020 von -5,8 Prozent auf -5,5 Prozent leicht angehoben. Noch im Frühjahr wurde ein BIP-Rückgang von 6,8 Prozent angenommen. Der erwartete Einbruch der Wirtschaftsleistung bewegt sich damit etwa auf dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009.

Der abermaligen Aufwärtskorrektur liegt eine rasche Erholung im produzierenden Gewerbe sowie in vielen Dienstleistungsbereichen nach dem Ende des harten Lockdowns in den Monaten Juni bis September 2020 zu Grunde. Zusätzliche Konsumimpulse und damit eine Stärkung der Binnennachfrage resultieren aus dem Kinderbonus sowie der bis Jahresende 2020 abgesenkten Mehrwertsteuer.

Am Arbeitsmarkt hatte sich zuletzt eine weitere Entspannung angedeutet. Die Arbeitslosigkeit ist im Oktober saisonbereinigt im vierten Monat infolge rückläufig gewesen. Auch die Kurzarbeit ging weiter zurück. Der neuerliche Teil-Lockdown im November dürfte die eingesetzte wirtschaftliche Erholung sowie die Belebung am Arbeitsmarkt jedoch zumindest dämpfen. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2020 von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 5,9 Prozent bei einem jahresdurchschnittlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit um 400.000 Personen sowie 2,6 Millionen Personen in Kurzarbeit aus.

Für das kommende Jahr 2021 wird mit einer Gegenreaktion zum Konjunktureinbruch und damit einhergehend mit einem Wirtschaftswachstum von 4,4 Prozent gerechnet. Die in vielen Regionen der Welt anhaltend starke Belastung durch die Corona-Pandemie wirkt negativ auf die Im- und vor allem Exporte Deutschlands. Das Auslaufen der zeitlich befristeten Mehrwertsteuersenkung dürfte den Konsum dämpfen. Beide Punkte zusammen verhindern eine stärkere Aufwärtskorrektur. Die Arbeitslosigkeit geht annahmegemäß auf 5,7 Prozent zurück. Im Gegenzug steigt die Erwerbstätigkeit um 160.000 Personen.

Für das Jahr 2022 wird ein Wachstum von 2,5 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,0 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der November-Steuerschätzung: Steuereinnahmen trotzen neuem Teil-Lockdown. Wirtschaftliche Erholung hält an.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die deutsche Wirtschaft wird sich trotz neuerlichem Teil-Lockdown schneller als erwartet von den Folgen der Corona-Pandemie erholen. Dies spiegelt sich auch in den geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider. Das sind die Ergebnisse der 159. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“:

Insgesamt erwarten die Steuerschätzer über alle Jahre des Schätzzeitraums gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 15,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom September 2020. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 8,8 Milliarden Euro. Allein im aktuellen Jahr 2020 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 10,6 Milliarden Euro. Dazu die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD): „Die deutsche Konjunktur zeigt sich – nicht zuletzt dank der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen – robust. Das ist natürlich erfreulich.“ Trotz der nun geschätzten Mehreinnahmen werden die Einnahmen damit dennoch um 71,0 Milliarden Euro bzw. fast 9 Prozent unter denen des Jahres 2019 liegen. „Im Ergebnis der aktuellen Schätzung fällt das Steuerloch zwar kleiner aus, aber es bleibt eine Riesenherausforderung, es überhaupt zu stopfen. Die nun vorliegenden Ergebnisse sind deshalb nur ein kleiner Lichtblick“, sagte Heike Taubert.

Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung fallen in Thüringen zusammen mit den parlamentarischen Beratungen zum Nachtragshaushalt 2020, zum Haushalt 2021 sowie zum geplanten Investitionspakt. Die Thüringer Finanzministerin zu den Auswirkungen der Steuerschätzung auf das weitere Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass wir grundsätzlich an unseren bisherigen Planungen festhalten können.“ Gleichzeitig dämpft sie Erwartungen an zusätzlich zu verteilendes Geld aus der aktuellen Steuerschätzung: „Sofern die Einnahmen im laufenden Jahr besser ausfallen als bisher erwartet, reduziert dies die Höhe der notwendigen Kreditaufnahme. Neue Spielräume entstehen dadurch nicht.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 10. bis 12. November 2020 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2025 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 17. November 2020 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 30. Oktober 2020. Die durch die Corona-Pandemie bedingte Rezession im laufenden Jahr 2020 wird danach nicht so stark ausfallen wie noch im September bei der Interimsprojektion befürchtet. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes wird im Vergleich dazu für das laufende Jahr 2020 von -5,8 Prozent auf -5,5 Prozent leicht angehoben. Noch im Frühjahr wurde ein BIP-Rückgang von 6,8 Prozent angenommen. Der erwartete Einbruch der Wirtschaftsleistung bewegt sich damit etwa auf dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009.

Der abermaligen Aufwärtskorrektur liegt eine rasche Erholung im produzierenden Gewerbe sowie in vielen Dienstleistungsbereichen nach dem Ende des harten Lockdowns in den Monaten Juni bis September 2020 zu Grunde. Zusätzliche Konsumimpulse und damit eine Stärkung der Binnennachfrage resultieren aus dem Kinderbonus sowie der bis Jahresende 2020 abgesenkten Mehrwertsteuer.

Am Arbeitsmarkt hatte sich zuletzt eine weitere Entspannung angedeutet. Die Arbeitslosigkeit ist im Oktober saisonbereinigt im vierten Monat infolge rückläufig gewesen. Auch die Kurzarbeit ging weiter zurück. Der neuerliche Teil-Lockdown im November dürfte die eingesetzte wirtschaftliche Erholung sowie die Belebung am Arbeitsmarkt jedoch zumindest dämpfen. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2020 von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 5,9 Prozent bei einem jahresdurchschnittlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit um 400.000 Personen sowie 2,6 Millionen Personen in Kurzarbeit aus.

Für das kommende Jahr 2021 wird mit einer Gegenreaktion zum Konjunktureinbruch und damit einhergehend mit einem Wirtschaftswachstum von 4,4 Prozent gerechnet. Die in vielen Regionen der Welt anhaltend starke Belastung durch die Corona-Pandemie wirkt negativ auf die Im- und vor allem Exporte Deutschlands. Das Auslaufen der zeitlich befristeten Mehrwertsteuersenkung dürfte den Konsum dämpfen. Beide Punkte zusammen verhindern eine stärkere Aufwärtskorrektur. Die Arbeitslosigkeit geht annahmegemäß auf 5,7 Prozent zurück. Im Gegenzug steigt die Erwerbstätigkeit um 160.000 Personen.

Für das Jahr 2022 wird ein Wachstum von 2,5 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,0 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der November-Steuerschätzung: Steuereinnahmen trotzen neuem Teil-Lockdown. Wirtschaftliche Erholung hält an.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die deutsche Wirtschaft wird sich trotz neuerlichem Teil-Lockdown schneller als erwartet von den Folgen der Corona-Pandemie erholen. Dies spiegelt sich auch in den geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider. Das sind die Ergebnisse der 159. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“:

Insgesamt erwarten die Steuerschätzer über alle Jahre des Schätzzeitraums gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 15,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom September 2020. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 8,8 Milliarden Euro. Allein im aktuellen Jahr 2020 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 10,6 Milliarden Euro. Dazu die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD): „Die deutsche Konjunktur zeigt sich – nicht zuletzt dank der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen – robust. Das ist natürlich erfreulich.“ Trotz der nun geschätzten Mehreinnahmen werden die Einnahmen damit dennoch um 71,0 Milliarden Euro bzw. fast 9 Prozent unter denen des Jahres 2019 liegen. „Im Ergebnis der aktuellen Schätzung fällt das Steuerloch zwar kleiner aus, aber es bleibt eine Riesenherausforderung, es überhaupt zu stopfen. Die nun vorliegenden Ergebnisse sind deshalb nur ein kleiner Lichtblick“, sagte Heike Taubert.

Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung fallen in Thüringen zusammen mit den parlamentarischen Beratungen zum Nachtragshaushalt 2020, zum Haushalt 2021 sowie zum geplanten Investitionspakt. Die Thüringer Finanzministerin zu den Auswirkungen der Steuerschätzung auf das weitere Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass wir grundsätzlich an unseren bisherigen Planungen festhalten können.“ Gleichzeitig dämpft sie Erwartungen an zusätzlich zu verteilendes Geld aus der aktuellen Steuerschätzung: „Sofern die Einnahmen im laufenden Jahr besser ausfallen als bisher erwartet, reduziert dies die Höhe der notwendigen Kreditaufnahme. Neue Spielräume entstehen dadurch nicht.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 10. bis 12. November 2020 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2025 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 17. November 2020 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 30. Oktober 2020. Die durch die Corona-Pandemie bedingte Rezession im laufenden Jahr 2020 wird danach nicht so stark ausfallen wie noch im September bei der Interimsprojektion befürchtet. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes wird im Vergleich dazu für das laufende Jahr 2020 von -5,8 Prozent auf -5,5 Prozent leicht angehoben. Noch im Frühjahr wurde ein BIP-Rückgang von 6,8 Prozent angenommen. Der erwartete Einbruch der Wirtschaftsleistung bewegt sich damit etwa auf dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009.

Der abermaligen Aufwärtskorrektur liegt eine rasche Erholung im produzierenden Gewerbe sowie in vielen Dienstleistungsbereichen nach dem Ende des harten Lockdowns in den Monaten Juni bis September 2020 zu Grunde. Zusätzliche Konsumimpulse und damit eine Stärkung der Binnennachfrage resultieren aus dem Kinderbonus sowie der bis Jahresende 2020 abgesenkten Mehrwertsteuer.

Am Arbeitsmarkt hatte sich zuletzt eine weitere Entspannung angedeutet. Die Arbeitslosigkeit ist im Oktober saisonbereinigt im vierten Monat infolge rückläufig gewesen. Auch die Kurzarbeit ging weiter zurück. Der neuerliche Teil-Lockdown im November dürfte die eingesetzte wirtschaftliche Erholung sowie die Belebung am Arbeitsmarkt jedoch zumindest dämpfen. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2020 von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 5,9 Prozent bei einem jahresdurchschnittlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit um 400.000 Personen sowie 2,6 Millionen Personen in Kurzarbeit aus.

Für das kommende Jahr 2021 wird mit einer Gegenreaktion zum Konjunktureinbruch und damit einhergehend mit einem Wirtschaftswachstum von 4,4 Prozent gerechnet. Die in vielen Regionen der Welt anhaltend starke Belastung durch die Corona-Pandemie wirkt negativ auf die Im- und vor allem Exporte Deutschlands. Das Auslaufen der zeitlich befristeten Mehrwertsteuersenkung dürfte den Konsum dämpfen. Beide Punkte zusammen verhindern eine stärkere Aufwärtskorrektur. Die Arbeitslosigkeit geht annahmegemäß auf 5,7 Prozent zurück. Im Gegenzug steigt die Erwerbstätigkeit um 160.000 Personen.

Für das Jahr 2022 wird ein Wachstum von 2,5 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,0 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

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Die deutsche Wirtschaft wird sich trotz neuerlichem Teil-Lockdown schneller als erwartet von den Folgen der Corona-Pandemie erholen. Dies spiegelt sich auch in den geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für dieses und die kommenden Jahre wider. Das sind die Ergebnisse der 159. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“:

Insgesamt erwarten die Steuerschätzer über alle Jahre des Schätzzeitraums gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 15,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom September 2020. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 8,8 Milliarden Euro. Allein im aktuellen Jahr 2020 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 10,6 Milliarden Euro. Dazu die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD): „Die deutsche Konjunktur zeigt sich – nicht zuletzt dank der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen – robust. Das ist natürlich erfreulich.“ Trotz der nun geschätzten Mehreinnahmen werden die Einnahmen damit dennoch um 71,0 Milliarden Euro bzw. fast 9 Prozent unter denen des Jahres 2019 liegen. „Im Ergebnis der aktuellen Schätzung fällt das Steuerloch zwar kleiner aus, aber es bleibt eine Riesenherausforderung, es überhaupt zu stopfen. Die nun vorliegenden Ergebnisse sind deshalb nur ein kleiner Lichtblick“, sagte Heike Taubert.

Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung fallen in Thüringen zusammen mit den parlamentarischen Beratungen zum Nachtragshaushalt 2020, zum Haushalt 2021 sowie zum geplanten Investitionspakt. Die Thüringer Finanzministerin zu den Auswirkungen der Steuerschätzung auf das weitere Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass wir grundsätzlich an unseren bisherigen Planungen festhalten können.“ Gleichzeitig dämpft sie Erwartungen an zusätzlich zu verteilendes Geld aus der aktuellen Steuerschätzung: „Sofern die Einnahmen im laufenden Jahr besser ausfallen als bisher erwartet, reduziert dies die Höhe der notwendigen Kreditaufnahme. Neue Spielräume entstehen dadurch nicht.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 10. bis 12. November 2020 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen November-Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2025 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 17. November 2020 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 30. Oktober 2020. Die durch die Corona-Pandemie bedingte Rezession im laufenden Jahr 2020 wird danach nicht so stark ausfallen wie noch im September bei der Interimsprojektion befürchtet. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes wird im Vergleich dazu für das laufende Jahr 2020 von -5,8 Prozent auf -5,5 Prozent leicht angehoben. Noch im Frühjahr wurde ein BIP-Rückgang von 6,8 Prozent angenommen. Der erwartete Einbruch der Wirtschaftsleistung bewegt sich damit etwa auf dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009.

Der abermaligen Aufwärtskorrektur liegt eine rasche Erholung im produzierenden Gewerbe sowie in vielen Dienstleistungsbereichen nach dem Ende des harten Lockdowns in den Monaten Juni bis September 2020 zu Grunde. Zusätzliche Konsumimpulse und damit eine Stärkung der Binnennachfrage resultieren aus dem Kinderbonus sowie der bis Jahresende 2020 abgesenkten Mehrwertsteuer.

Am Arbeitsmarkt hatte sich zuletzt eine weitere Entspannung angedeutet. Die Arbeitslosigkeit ist im Oktober saisonbereinigt im vierten Monat infolge rückläufig gewesen. Auch die Kurzarbeit ging weiter zurück. Der neuerliche Teil-Lockdown im November dürfte die eingesetzte wirtschaftliche Erholung sowie die Belebung am Arbeitsmarkt jedoch zumindest dämpfen. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2020 von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 5,9 Prozent bei einem jahresdurchschnittlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit um 400.000 Personen sowie 2,6 Millionen Personen in Kurzarbeit aus.

Für das kommende Jahr 2021 wird mit einer Gegenreaktion zum Konjunktureinbruch und damit einhergehend mit einem Wirtschaftswachstum von 4,4 Prozent gerechnet. Die in vielen Regionen der Welt anhaltend starke Belastung durch die Corona-Pandemie wirkt negativ auf die Im- und vor allem Exporte Deutschlands. Das Auslaufen der zeitlich befristeten Mehrwertsteuersenkung dürfte den Konsum dämpfen. Beide Punkte zusammen verhindern eine stärkere Aufwärtskorrektur. Die Arbeitslosigkeit geht annahmegemäß auf 5,7 Prozent zurück. Im Gegenzug steigt die Erwerbstätigkeit um 160.000 Personen.

Für das Jahr 2022 wird ein Wachstum von 2,5 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,0 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

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