Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert ist nach Ende der Jahres-Finanzministerkonferenz zufrieden mit den Ergebnissen. Für Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht einigten sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog. „Ehrenamtliche, die sich freiwillig für das Gemeinwohl einsetzen, sind für unser gesellschaftliches Leben fundamental wichtig. Daher freue ich mich, dass die Kolleginnen und Kollegen in diesem Ziel übereinstimmen und wir gemeinsam viele Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht verabschieden konnten. Durch diese steuerlichen Entlastungen werden wir langfristig das ehrenamtliche und bürger¬schaftliche Engagement im Land stärken. Damit der Katalog zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann, muss er nun schnellstmöglich durch Bundesgesetz umgesetzt werden“, sagt Taubert.
Konkret wird in Zukunft die Übungsleiterpauschale von derzeit 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr steigen. Auch die sogenannte Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr angehoben. Die Stärkung des Ehrenamts wird außerdem durch eine Erhöhung der Einnahmengrenze für Vereine für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erreicht. Überdies wird die Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen von 200 Euro auf 300 Euro angehoben. Besonders begrüßte Taubert, dass künftig auch sogenannte Freifunk-Netze, bei denen kostenloses W-Lan selbst organisiert wird, unter die steuerbegünstigten Zwecke aufgenommen werden.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz auch über die Finanzlage der öffentlichen Haushalte beraten. Die einzelnen Ergebnisse können unter www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressearchiv-2019/ nachgelesen werden.