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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Ablehnung eines Bürgerbegehrens für das Azubi-Ticket im Landkreis Greiz: Argumentation des Landratsamtes falsch


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert weist die Argumentation des Landratsamtes Greiz gegen ein Bürgerbegehren wegen des Azubi-Tickets zurück. Das Landratsamt Greiz hatte einen entsprechenden Antrag einer Gruppe Jugendlicher mit der Begründung abgelehnt, dass das Thüringer Azubi-Ticket lediglich ein bis Jahresende befristetes Pilotprojekt sei und das Bürgerbegehren mit seiner Forderung somit ins Leere laufe.

Heike Taubert sagte: „Das ist falsch. Für das Azubi-Ticket ist grundsätzlich auch im geplanten Haushalt 2020 Vorsorge getroffen. Auch für den Fall, dass für das Modellvorhaben mehr Mittel als eingestellt benötigt werden, ist mit umfangreichen Deckungsvermerken Vorsorge getroffen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Azubi-Ticket sprechen aus meiner Sicht für eine Fortsetzung des Projektes, aus haushaltspolitischer Perspektive bestehen jedenfalls keine Bedenken gegen eine Verlängerung über den 31. Dezember 2019 hinaus. Insofern ist es unverständlich, dass die Greizer Landrätin als einzige oberste Kommunalbeamtin in Thüringen ihren Bürgerinnen und Bürgern das Azubi-Ticket vorenthält.“

Laut Thüringer Finanzministerin sind für das Azubi-Ticket im Haushaltsplanentwurf 2020 Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 10,3 Millionen Euro veranschlagt. Auch Mehrausgaben sind aufgrund eines umfassenden Deckungsvermerkes möglich.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Ablehnung eines Bürgerbegehrens für das Azubi-Ticket im Landkreis Greiz: Argumentation des Landratsamtes falsch


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert weist die Argumentation des Landratsamtes Greiz gegen ein Bürgerbegehren wegen des Azubi-Tickets zurück. Das Landratsamt Greiz hatte einen entsprechenden Antrag einer Gruppe Jugendlicher mit der Begründung abgelehnt, dass das Thüringer Azubi-Ticket lediglich ein bis Jahresende befristetes Pilotprojekt sei und das Bürgerbegehren mit seiner Forderung somit ins Leere laufe.

Heike Taubert sagte: „Das ist falsch. Für das Azubi-Ticket ist grundsätzlich auch im geplanten Haushalt 2020 Vorsorge getroffen. Auch für den Fall, dass für das Modellvorhaben mehr Mittel als eingestellt benötigt werden, ist mit umfangreichen Deckungsvermerken Vorsorge getroffen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Azubi-Ticket sprechen aus meiner Sicht für eine Fortsetzung des Projektes, aus haushaltspolitischer Perspektive bestehen jedenfalls keine Bedenken gegen eine Verlängerung über den 31. Dezember 2019 hinaus. Insofern ist es unverständlich, dass die Greizer Landrätin als einzige oberste Kommunalbeamtin in Thüringen ihren Bürgerinnen und Bürgern das Azubi-Ticket vorenthält.“

Laut Thüringer Finanzministerin sind für das Azubi-Ticket im Haushaltsplanentwurf 2020 Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 10,3 Millionen Euro veranschlagt. Auch Mehrausgaben sind aufgrund eines umfassenden Deckungsvermerkes möglich.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Ablehnung eines Bürgerbegehrens für das Azubi-Ticket im Landkreis Greiz: Argumentation des Landratsamtes falsch


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert weist die Argumentation des Landratsamtes Greiz gegen ein Bürgerbegehren wegen des Azubi-Tickets zurück. Das Landratsamt Greiz hatte einen entsprechenden Antrag einer Gruppe Jugendlicher mit der Begründung abgelehnt, dass das Thüringer Azubi-Ticket lediglich ein bis Jahresende befristetes Pilotprojekt sei und das Bürgerbegehren mit seiner Forderung somit ins Leere laufe.

Heike Taubert sagte: „Das ist falsch. Für das Azubi-Ticket ist grundsätzlich auch im geplanten Haushalt 2020 Vorsorge getroffen. Auch für den Fall, dass für das Modellvorhaben mehr Mittel als eingestellt benötigt werden, ist mit umfangreichen Deckungsvermerken Vorsorge getroffen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Azubi-Ticket sprechen aus meiner Sicht für eine Fortsetzung des Projektes, aus haushaltspolitischer Perspektive bestehen jedenfalls keine Bedenken gegen eine Verlängerung über den 31. Dezember 2019 hinaus. Insofern ist es unverständlich, dass die Greizer Landrätin als einzige oberste Kommunalbeamtin in Thüringen ihren Bürgerinnen und Bürgern das Azubi-Ticket vorenthält.“

Laut Thüringer Finanzministerin sind für das Azubi-Ticket im Haushaltsplanentwurf 2020 Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 10,3 Millionen Euro veranschlagt. Auch Mehrausgaben sind aufgrund eines umfassenden Deckungsvermerkes möglich.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Ablehnung eines Bürgerbegehrens für das Azubi-Ticket im Landkreis Greiz: Argumentation des Landratsamtes falsch


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert weist die Argumentation des Landratsamtes Greiz gegen ein Bürgerbegehren wegen des Azubi-Tickets zurück. Das Landratsamt Greiz hatte einen entsprechenden Antrag einer Gruppe Jugendlicher mit der Begründung abgelehnt, dass das Thüringer Azubi-Ticket lediglich ein bis Jahresende befristetes Pilotprojekt sei und das Bürgerbegehren mit seiner Forderung somit ins Leere laufe.

Heike Taubert sagte: „Das ist falsch. Für das Azubi-Ticket ist grundsätzlich auch im geplanten Haushalt 2020 Vorsorge getroffen. Auch für den Fall, dass für das Modellvorhaben mehr Mittel als eingestellt benötigt werden, ist mit umfangreichen Deckungsvermerken Vorsorge getroffen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Azubi-Ticket sprechen aus meiner Sicht für eine Fortsetzung des Projektes, aus haushaltspolitischer Perspektive bestehen jedenfalls keine Bedenken gegen eine Verlängerung über den 31. Dezember 2019 hinaus. Insofern ist es unverständlich, dass die Greizer Landrätin als einzige oberste Kommunalbeamtin in Thüringen ihren Bürgerinnen und Bürgern das Azubi-Ticket vorenthält.“

Laut Thüringer Finanzministerin sind für das Azubi-Ticket im Haushaltsplanentwurf 2020 Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 10,3 Millionen Euro veranschlagt. Auch Mehrausgaben sind aufgrund eines umfassenden Deckungsvermerkes möglich.

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