Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die geplante teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Darauf hatten sich – neben der Reform der Grundsteuer – die Koalitionsspitzen von SPD und CDU/CSU im Bund verständigt.
Doch Taubert fordert: „Wenn der Bund künftig unbedingt an seinem Aufkommen festhalten will, soll er damit die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreien.“
Finanzministerin Taubert begründet: „Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es endlich an der Zeit, dieses Thema entschlossen anzugehen.“ Der Bund will in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2021 90 Prozent der Steuerzahler entlasten, die zusammen für rund 50 Prozent des gesamten Aufkommens des Solidaritätszuschlags verantwortlich sind. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger um jährlich etwa 10 Milliarden Euro entlastet werden. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro würde sich halbieren. Die verbleibenden 10 Milliarden Euro stünden allein dem Bund zu, ohne dass dieser daraus noch die bisherige ostspezifische Sonderförderung finanzieren muss, die zum Jahr 2020 vollständig ausläuft.
Für Ministerin Taubert ist der Schritt zur Teilentlastung beim Solidaritätszuschlag nicht ausreichend: „Ich spreche mich ganz klar dafür aus, dass der verbleibende Solidaritätszuschlag in den regulären Einkommensteuertarif eingearbeitet werden, damit Bund, Länder und Gemeinden von dem Aufkommen profitieren.“ Eine solche Einarbeitung in den Einkommensteuertarif ginge mit einer Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Einkommen über einer bestimmten Grenze einher.
Die Verfassungsmäßigkeit der Fortführung des Solidaritätszuschlags, ohne dass daraus teilungsbedingte Sonderlasten abgegolten werden, wird regelmäßig in Zweifel gezogen. Diese Diskussion dürfte spätestens ab dem Jahr 2020 erneut an Dynamik gewinnen. Ministerin Taubert sieht deshalb noch einen alternativen Ausweg, in der Bund im Gegenzug die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreit.
Sie erinnert den Bund damit an eine Zusage aus dessen Koalitionsvertrag, wonach der Bund eine Entlastung der ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR angekündigt hat. Diese Lasten belaufen sich für Thüringen auf über 420 Millionen Euro jährlich. Dadurch wird etwa jeder 23. Euro im Thüringer Landeshaushalt gebunden und steht nicht für die eigentlichen Aufgaben des Freistaates Thüringen zur Verfügung. „Mit einer Übernahme dieser DDR-Erblasten könnte der Bund die verfassungsmäßige Legitimität der Fortführung des Solidaritätszuschlags zumindest erhöhen“, so Taubert. Die ostdeutschen Länder benötigen die frei werdenden Mittel, um die nach wie vor bestehenden Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft zu den westdeutschen Ländern weiter zu verringern.
Text über die gesamte Breite (Headline H2)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Beispiel Standardelemente (Headline H1)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Headline H4
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H5
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Tabelle (Headline H3)
1572 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1577 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1595 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1605 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
2 Spalter (Headline H2)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur geplanten teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Im Gegenzug soll Bund ostdeutsche Länder von DDR-Sonderlasten befreien
Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die geplante teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Darauf hatten sich – neben der Reform der Grundsteuer – die Koalitionsspitzen von SPD und CDU/CSU im Bund verständigt.
Doch Taubert fordert: „Wenn der Bund künftig unbedingt an seinem Aufkommen festhalten will, soll er damit die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreien.“
Finanzministerin Taubert begründet: „Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es endlich an der Zeit, dieses Thema entschlossen anzugehen.“ Der Bund will in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2021 90 Prozent der Steuerzahler entlasten, die zusammen für rund 50 Prozent des gesamten Aufkommens des Solidaritätszuschlags verantwortlich sind. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger um jährlich etwa 10 Milliarden Euro entlastet werden. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro würde sich halbieren. Die verbleibenden 10 Milliarden Euro stünden allein dem Bund zu, ohne dass dieser daraus noch die bisherige ostspezifische Sonderförderung finanzieren muss, die zum Jahr 2020 vollständig ausläuft.
Für Ministerin Taubert ist der Schritt zur Teilentlastung beim Solidaritätszuschlag nicht ausreichend: „Ich spreche mich ganz klar dafür aus, dass der verbleibende Solidaritätszuschlag in den regulären Einkommensteuertarif eingearbeitet werden, damit Bund, Länder und Gemeinden von dem Aufkommen profitieren.“ Eine solche Einarbeitung in den Einkommensteuertarif ginge mit einer Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Einkommen über einer bestimmten Grenze einher.
Die Verfassungsmäßigkeit der Fortführung des Solidaritätszuschlags, ohne dass daraus teilungsbedingte Sonderlasten abgegolten werden, wird regelmäßig in Zweifel gezogen. Diese Diskussion dürfte spätestens ab dem Jahr 2020 erneut an Dynamik gewinnen. Ministerin Taubert sieht deshalb noch einen alternativen Ausweg, in der Bund im Gegenzug die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreit.
Sie erinnert den Bund damit an eine Zusage aus dessen Koalitionsvertrag, wonach der Bund eine Entlastung der ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR angekündigt hat. Diese Lasten belaufen sich für Thüringen auf über 420 Millionen Euro jährlich. Dadurch wird etwa jeder 23. Euro im Thüringer Landeshaushalt gebunden und steht nicht für die eigentlichen Aufgaben des Freistaates Thüringen zur Verfügung. „Mit einer Übernahme dieser DDR-Erblasten könnte der Bund die verfassungsmäßige Legitimität der Fortführung des Solidaritätszuschlags zumindest erhöhen“, so Taubert. Die ostdeutschen Länder benötigen die frei werdenden Mittel, um die nach wie vor bestehenden Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft zu den westdeutschen Ländern weiter zu verringern.
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Blauer Text auf hellblauem Grund
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Weißer Text auf schwarzem Grund
Grauer Text auf hellgrauem Grund
verkürzte Timeline
Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur geplanten teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Im Gegenzug soll Bund ostdeutsche Länder von DDR-Sonderlasten befreien
Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die geplante teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Darauf hatten sich – neben der Reform der Grundsteuer – die Koalitionsspitzen von SPD und CDU/CSU im Bund verständigt.
Doch Taubert fordert: „Wenn der Bund künftig unbedingt an seinem Aufkommen festhalten will, soll er damit die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreien.“
Finanzministerin Taubert begründet: „Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es endlich an der Zeit, dieses Thema entschlossen anzugehen.“ Der Bund will in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2021 90 Prozent der Steuerzahler entlasten, die zusammen für rund 50 Prozent des gesamten Aufkommens des Solidaritätszuschlags verantwortlich sind. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger um jährlich etwa 10 Milliarden Euro entlastet werden. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro würde sich halbieren. Die verbleibenden 10 Milliarden Euro stünden allein dem Bund zu, ohne dass dieser daraus noch die bisherige ostspezifische Sonderförderung finanzieren muss, die zum Jahr 2020 vollständig ausläuft.
Für Ministerin Taubert ist der Schritt zur Teilentlastung beim Solidaritätszuschlag nicht ausreichend: „Ich spreche mich ganz klar dafür aus, dass der verbleibende Solidaritätszuschlag in den regulären Einkommensteuertarif eingearbeitet werden, damit Bund, Länder und Gemeinden von dem Aufkommen profitieren.“ Eine solche Einarbeitung in den Einkommensteuertarif ginge mit einer Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Einkommen über einer bestimmten Grenze einher.
Die Verfassungsmäßigkeit der Fortführung des Solidaritätszuschlags, ohne dass daraus teilungsbedingte Sonderlasten abgegolten werden, wird regelmäßig in Zweifel gezogen. Diese Diskussion dürfte spätestens ab dem Jahr 2020 erneut an Dynamik gewinnen. Ministerin Taubert sieht deshalb noch einen alternativen Ausweg, in der Bund im Gegenzug die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreit.
Sie erinnert den Bund damit an eine Zusage aus dessen Koalitionsvertrag, wonach der Bund eine Entlastung der ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR angekündigt hat. Diese Lasten belaufen sich für Thüringen auf über 420 Millionen Euro jährlich. Dadurch wird etwa jeder 23. Euro im Thüringer Landeshaushalt gebunden und steht nicht für die eigentlichen Aufgaben des Freistaates Thüringen zur Verfügung. „Mit einer Übernahme dieser DDR-Erblasten könnte der Bund die verfassungsmäßige Legitimität der Fortführung des Solidaritätszuschlags zumindest erhöhen“, so Taubert. Die ostdeutschen Länder benötigen die frei werdenden Mittel, um die nach wie vor bestehenden Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft zu den westdeutschen Ländern weiter zu verringern.
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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur geplanten teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Im Gegenzug soll Bund ostdeutsche Länder von DDR-Sonderlasten befreien
Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die geplante teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Darauf hatten sich – neben der Reform der Grundsteuer – die Koalitionsspitzen von SPD und CDU/CSU im Bund verständigt.
Doch Taubert fordert: „Wenn der Bund künftig unbedingt an seinem Aufkommen festhalten will, soll er damit die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreien.“
Finanzministerin Taubert begründet: „Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es endlich an der Zeit, dieses Thema entschlossen anzugehen.“ Der Bund will in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2021 90 Prozent der Steuerzahler entlasten, die zusammen für rund 50 Prozent des gesamten Aufkommens des Solidaritätszuschlags verantwortlich sind. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger um jährlich etwa 10 Milliarden Euro entlastet werden. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro würde sich halbieren. Die verbleibenden 10 Milliarden Euro stünden allein dem Bund zu, ohne dass dieser daraus noch die bisherige ostspezifische Sonderförderung finanzieren muss, die zum Jahr 2020 vollständig ausläuft.
Für Ministerin Taubert ist der Schritt zur Teilentlastung beim Solidaritätszuschlag nicht ausreichend: „Ich spreche mich ganz klar dafür aus, dass der verbleibende Solidaritätszuschlag in den regulären Einkommensteuertarif eingearbeitet werden, damit Bund, Länder und Gemeinden von dem Aufkommen profitieren.“ Eine solche Einarbeitung in den Einkommensteuertarif ginge mit einer Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Einkommen über einer bestimmten Grenze einher.
Die Verfassungsmäßigkeit der Fortführung des Solidaritätszuschlags, ohne dass daraus teilungsbedingte Sonderlasten abgegolten werden, wird regelmäßig in Zweifel gezogen. Diese Diskussion dürfte spätestens ab dem Jahr 2020 erneut an Dynamik gewinnen. Ministerin Taubert sieht deshalb noch einen alternativen Ausweg, in der Bund im Gegenzug die ostdeutschen Länder von nach wie vor existierenden DDR-Sonderlasten befreit.
Sie erinnert den Bund damit an eine Zusage aus dessen Koalitionsvertrag, wonach der Bund eine Entlastung der ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR angekündigt hat. Diese Lasten belaufen sich für Thüringen auf über 420 Millionen Euro jährlich. Dadurch wird etwa jeder 23. Euro im Thüringer Landeshaushalt gebunden und steht nicht für die eigentlichen Aufgaben des Freistaates Thüringen zur Verfügung. „Mit einer Übernahme dieser DDR-Erblasten könnte der Bund die verfassungsmäßige Legitimität der Fortführung des Solidaritätszuschlags zumindest erhöhen“, so Taubert. Die ostdeutschen Länder benötigen die frei werdenden Mittel, um die nach wie vor bestehenden Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft zu den westdeutschen Ländern weiter zu verringern.