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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Reform der Grundsteuer: Finanzstarke Länder wie Bayern verbessern Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder – schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft vermeiden. Forderung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die Einigung zur Grundsteuer durch die Koalition auf Bundesebene. Kritisch sieht Taubert allerdings die im Entwurf zur Neuregelung der Grundsteuer enthaltene Öffnungsklausel. Mit dieser können einzelne Länder von den bundeseinheitlichen Vorgaben zur Wertermittlung abweichen.

„Eine solche Öffnungsklausel bietet insbesondere finanzstarken Ländern wie Bayern die Möglichkeit, die eigenen Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder zu verbessern“, warnte Heike Taubert. Ohne entsprechende Folgeanpassungen könnte sich dies auch negativ auf die Einnahmen des Freistaates Thüringen im bundesstaatlichen Finanzausgleich auswirken. „Eines ist ganz klar: Gibt es länderspezifische Abweichungsmöglichkeiten, muss wenigstens im Finanzausgleich ein einheitliches Berechnungsmodell zugrunde gelegt werden, an dem auch die Länder gemessen werden, die von der Abweichungsmöglichkeit Gebrauch machen. Nur auf diese Weise können negative Auswirkungen für das Land Thüringen und seine Gemeinden sicher verhindert werden. Eine solche Regelung sollte mit Verfassungsrang ausgestattet werden, um einen Einstieg in einen schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft zu vermeiden.“

Bereits die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zum Jahr 2020 hat gezeigt, dass es – insbesondere bei den finanzstarken Ländern – die Bestrebungen gibt, den finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern als wesentlicher Säule des kooperativen Föderalismus zurückzuführen. Dies ist auch der Hauptgrund, warum beispielsweise die kommunale Finanzkraft nach wie vor nicht vollständig im Finanzausgleich abgebildet wird und über Bundeszuweisungen kompensiert werden muss. Auch hiervon profitieren insbesondere finanzstarke Länder wie Bayern. Ministerin Taubert dazu sorgenvoll: „Wir als finanzschwaches Land müssen beim Thema Grundsteuer aufpassen, dass die Unterwanderung des Finanzausgleichs keine Fortsetzung findet.“

Hintergrund:

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist Eile geboten: Bis Ende des Jahres muss die Politik eine Neuregelung der Grundsteuer beschließen, andernfalls entfallen den Gemeinden die Einnahmen von jährlich rund 14 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020. Die Neuregelung macht eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, weshalb das Vorhaben eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Erste Beratungen in beiden Gremien sollen deshalb noch vor der Sommerpause stattfinden.

Die Grundsteuer stellt eine bedeutende Einnahmequelle der Gemeinden dar und ist für deren Haushaltsplanungen aufgrund ihrer Stetigkeit eine wichtige Grundlage. Allein in Thüringen beträgt das Aufkommen jährlich etwa 250 Millionen Euro.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Reform der Grundsteuer: Finanzstarke Länder wie Bayern verbessern Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder – schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft vermeiden. Forderung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die Einigung zur Grundsteuer durch die Koalition auf Bundesebene. Kritisch sieht Taubert allerdings die im Entwurf zur Neuregelung der Grundsteuer enthaltene Öffnungsklausel. Mit dieser können einzelne Länder von den bundeseinheitlichen Vorgaben zur Wertermittlung abweichen.

„Eine solche Öffnungsklausel bietet insbesondere finanzstarken Ländern wie Bayern die Möglichkeit, die eigenen Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder zu verbessern“, warnte Heike Taubert. Ohne entsprechende Folgeanpassungen könnte sich dies auch negativ auf die Einnahmen des Freistaates Thüringen im bundesstaatlichen Finanzausgleich auswirken. „Eines ist ganz klar: Gibt es länderspezifische Abweichungsmöglichkeiten, muss wenigstens im Finanzausgleich ein einheitliches Berechnungsmodell zugrunde gelegt werden, an dem auch die Länder gemessen werden, die von der Abweichungsmöglichkeit Gebrauch machen. Nur auf diese Weise können negative Auswirkungen für das Land Thüringen und seine Gemeinden sicher verhindert werden. Eine solche Regelung sollte mit Verfassungsrang ausgestattet werden, um einen Einstieg in einen schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft zu vermeiden.“

Bereits die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zum Jahr 2020 hat gezeigt, dass es – insbesondere bei den finanzstarken Ländern – die Bestrebungen gibt, den finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern als wesentlicher Säule des kooperativen Föderalismus zurückzuführen. Dies ist auch der Hauptgrund, warum beispielsweise die kommunale Finanzkraft nach wie vor nicht vollständig im Finanzausgleich abgebildet wird und über Bundeszuweisungen kompensiert werden muss. Auch hiervon profitieren insbesondere finanzstarke Länder wie Bayern. Ministerin Taubert dazu sorgenvoll: „Wir als finanzschwaches Land müssen beim Thema Grundsteuer aufpassen, dass die Unterwanderung des Finanzausgleichs keine Fortsetzung findet.“

Hintergrund:

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist Eile geboten: Bis Ende des Jahres muss die Politik eine Neuregelung der Grundsteuer beschließen, andernfalls entfallen den Gemeinden die Einnahmen von jährlich rund 14 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020. Die Neuregelung macht eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, weshalb das Vorhaben eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Erste Beratungen in beiden Gremien sollen deshalb noch vor der Sommerpause stattfinden.

Die Grundsteuer stellt eine bedeutende Einnahmequelle der Gemeinden dar und ist für deren Haushaltsplanungen aufgrund ihrer Stetigkeit eine wichtige Grundlage. Allein in Thüringen beträgt das Aufkommen jährlich etwa 250 Millionen Euro.

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Reform der Grundsteuer: Finanzstarke Länder wie Bayern verbessern Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder – schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft vermeiden. Forderung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die Einigung zur Grundsteuer durch die Koalition auf Bundesebene. Kritisch sieht Taubert allerdings die im Entwurf zur Neuregelung der Grundsteuer enthaltene Öffnungsklausel. Mit dieser können einzelne Länder von den bundeseinheitlichen Vorgaben zur Wertermittlung abweichen.

„Eine solche Öffnungsklausel bietet insbesondere finanzstarken Ländern wie Bayern die Möglichkeit, die eigenen Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder zu verbessern“, warnte Heike Taubert. Ohne entsprechende Folgeanpassungen könnte sich dies auch negativ auf die Einnahmen des Freistaates Thüringen im bundesstaatlichen Finanzausgleich auswirken. „Eines ist ganz klar: Gibt es länderspezifische Abweichungsmöglichkeiten, muss wenigstens im Finanzausgleich ein einheitliches Berechnungsmodell zugrunde gelegt werden, an dem auch die Länder gemessen werden, die von der Abweichungsmöglichkeit Gebrauch machen. Nur auf diese Weise können negative Auswirkungen für das Land Thüringen und seine Gemeinden sicher verhindert werden. Eine solche Regelung sollte mit Verfassungsrang ausgestattet werden, um einen Einstieg in einen schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft zu vermeiden.“

Bereits die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zum Jahr 2020 hat gezeigt, dass es – insbesondere bei den finanzstarken Ländern – die Bestrebungen gibt, den finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern als wesentlicher Säule des kooperativen Föderalismus zurückzuführen. Dies ist auch der Hauptgrund, warum beispielsweise die kommunale Finanzkraft nach wie vor nicht vollständig im Finanzausgleich abgebildet wird und über Bundeszuweisungen kompensiert werden muss. Auch hiervon profitieren insbesondere finanzstarke Länder wie Bayern. Ministerin Taubert dazu sorgenvoll: „Wir als finanzschwaches Land müssen beim Thema Grundsteuer aufpassen, dass die Unterwanderung des Finanzausgleichs keine Fortsetzung findet.“

Hintergrund:

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist Eile geboten: Bis Ende des Jahres muss die Politik eine Neuregelung der Grundsteuer beschließen, andernfalls entfallen den Gemeinden die Einnahmen von jährlich rund 14 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020. Die Neuregelung macht eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, weshalb das Vorhaben eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Erste Beratungen in beiden Gremien sollen deshalb noch vor der Sommerpause stattfinden.

Die Grundsteuer stellt eine bedeutende Einnahmequelle der Gemeinden dar und ist für deren Haushaltsplanungen aufgrund ihrer Stetigkeit eine wichtige Grundlage. Allein in Thüringen beträgt das Aufkommen jährlich etwa 250 Millionen Euro.

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zur Reform der Grundsteuer: Finanzstarke Länder wie Bayern verbessern Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder – schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft vermeiden. Forderung


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Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), begrüßt grundsätzlich die Einigung zur Grundsteuer durch die Koalition auf Bundesebene. Kritisch sieht Taubert allerdings die im Entwurf zur Neuregelung der Grundsteuer enthaltene Öffnungsklausel. Mit dieser können einzelne Länder von den bundeseinheitlichen Vorgaben zur Wertermittlung abweichen.

„Eine solche Öffnungsklausel bietet insbesondere finanzstarken Ländern wie Bayern die Möglichkeit, die eigenen Standortbedingungen zu Lasten der übrigen Länder zu verbessern“, warnte Heike Taubert. Ohne entsprechende Folgeanpassungen könnte sich dies auch negativ auf die Einnahmen des Freistaates Thüringen im bundesstaatlichen Finanzausgleich auswirken. „Eines ist ganz klar: Gibt es länderspezifische Abweichungsmöglichkeiten, muss wenigstens im Finanzausgleich ein einheitliches Berechnungsmodell zugrunde gelegt werden, an dem auch die Länder gemessen werden, die von der Abweichungsmöglichkeit Gebrauch machen. Nur auf diese Weise können negative Auswirkungen für das Land Thüringen und seine Gemeinden sicher verhindert werden. Eine solche Regelung sollte mit Verfassungsrang ausgestattet werden, um einen Einstieg in einen schädlichen Steuerwettbewerb der Länder untereinander dauerhaft zu vermeiden.“

Bereits die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zum Jahr 2020 hat gezeigt, dass es – insbesondere bei den finanzstarken Ländern – die Bestrebungen gibt, den finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern als wesentlicher Säule des kooperativen Föderalismus zurückzuführen. Dies ist auch der Hauptgrund, warum beispielsweise die kommunale Finanzkraft nach wie vor nicht vollständig im Finanzausgleich abgebildet wird und über Bundeszuweisungen kompensiert werden muss. Auch hiervon profitieren insbesondere finanzstarke Länder wie Bayern. Ministerin Taubert dazu sorgenvoll: „Wir als finanzschwaches Land müssen beim Thema Grundsteuer aufpassen, dass die Unterwanderung des Finanzausgleichs keine Fortsetzung findet.“

Hintergrund:

Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist Eile geboten: Bis Ende des Jahres muss die Politik eine Neuregelung der Grundsteuer beschließen, andernfalls entfallen den Gemeinden die Einnahmen von jährlich rund 14 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020. Die Neuregelung macht eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, weshalb das Vorhaben eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Erste Beratungen in beiden Gremien sollen deshalb noch vor der Sommerpause stattfinden.

Die Grundsteuer stellt eine bedeutende Einnahmequelle der Gemeinden dar und ist für deren Haushaltsplanungen aufgrund ihrer Stetigkeit eine wichtige Grundlage. Allein in Thüringen beträgt das Aufkommen jährlich etwa 250 Millionen Euro.

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