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Thüringer Finanzministerin Taubert und Bundesfinanzminister Scholz diskutieren heute in Gera auch über die Digitalisierung der Verwaltung. Praxisnah denken lautet die Devise. Am Abend Talk-Veranstaltung in Greiz


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Bundesfinanzminister Olaf Scholz sind heute zu einem finanzpolitischen Austausch in Ostthüringen zusammen gekommen. Ein zentrales Thema ist dabei unter anderem die Digitalisierung der Verwaltung und die wachsende Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach diskutieren Taubert und Scholz gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Prof. Jürgen Müller und Studierenden über Blockchain, Cloud und Co.

„Verwaltungsverfahren müssen weiter vereinfacht und beschleunigt werden, dafür müssen wir beim Thema Digitalisierung der Verwaltungen die richtigen Schwerpunkte setzen. Wenn wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch digitale Nachweise einreichen, dann müssen wir auch die Verwaltungen in die Lage versetzen, diese Nachweise erstellen zu können“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert ist es wichtig digital und praxisnah zu denken, um nicht am aktuellen Bedarf vorbei zu planen und zu entwickeln. Der Freistaat ist Vorreiter beim Thema E-Government. Thüringen integriert zum Beispiel als erstes Bundesland die Identitätsplattform Verimi in sein E-Government-Portal. Bürgerinnen und Bürger können sich damit sicher in ihrem Thüringer Servicekonto anmelden und Verwaltungsleistungen wahrnehmen sowie Online-Formulare vorbefüllen.

Auch bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ist Thüringen auf der Überholspur. Nicht nur alle technischen Voraussetzungen für Online-Bürgerservices sind geschaffen, das eingerichtete Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 kümmert sich um die Beratung und Umsetzung digitaler Bürgerservices vor Ort. Zur Nutzung des E-Rechnungsportals hat Taubert erst im September eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundefinanzministerium unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Für die Digitalisierung hat das Land ein Förderprogramm aufgelegt. 80 Millionen Euro bis 2022 stellt der Freistaat bereit. Zudem werden die Basisdienste für Kommunen kostenfrei angeboten.

Der Bundesfinanzminister nutzte seinen Besuch heute auch, um Land und Leute besser kennenzulernen. Das tat er gemeinsam mit der Thüringer Finanzministerin bei einem Besuch im Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) in Hermsdorf. Am Abend ist Scholz zu Gast beim langjährigen Talkformat des ehemaligen Landtagsabgeordneten Harald Seidel „Prominente im Gespräch“ in Greiz.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerin Taubert und Bundesfinanzminister Scholz diskutieren heute in Gera auch über die Digitalisierung der Verwaltung. Praxisnah denken lautet die Devise. Am Abend Talk-Veranstaltung in Greiz


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Bundesfinanzminister Olaf Scholz sind heute zu einem finanzpolitischen Austausch in Ostthüringen zusammen gekommen. Ein zentrales Thema ist dabei unter anderem die Digitalisierung der Verwaltung und die wachsende Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach diskutieren Taubert und Scholz gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Prof. Jürgen Müller und Studierenden über Blockchain, Cloud und Co.

„Verwaltungsverfahren müssen weiter vereinfacht und beschleunigt werden, dafür müssen wir beim Thema Digitalisierung der Verwaltungen die richtigen Schwerpunkte setzen. Wenn wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch digitale Nachweise einreichen, dann müssen wir auch die Verwaltungen in die Lage versetzen, diese Nachweise erstellen zu können“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert ist es wichtig digital und praxisnah zu denken, um nicht am aktuellen Bedarf vorbei zu planen und zu entwickeln. Der Freistaat ist Vorreiter beim Thema E-Government. Thüringen integriert zum Beispiel als erstes Bundesland die Identitätsplattform Verimi in sein E-Government-Portal. Bürgerinnen und Bürger können sich damit sicher in ihrem Thüringer Servicekonto anmelden und Verwaltungsleistungen wahrnehmen sowie Online-Formulare vorbefüllen.

Auch bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ist Thüringen auf der Überholspur. Nicht nur alle technischen Voraussetzungen für Online-Bürgerservices sind geschaffen, das eingerichtete Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 kümmert sich um die Beratung und Umsetzung digitaler Bürgerservices vor Ort. Zur Nutzung des E-Rechnungsportals hat Taubert erst im September eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundefinanzministerium unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Für die Digitalisierung hat das Land ein Förderprogramm aufgelegt. 80 Millionen Euro bis 2022 stellt der Freistaat bereit. Zudem werden die Basisdienste für Kommunen kostenfrei angeboten.

Der Bundesfinanzminister nutzte seinen Besuch heute auch, um Land und Leute besser kennenzulernen. Das tat er gemeinsam mit der Thüringer Finanzministerin bei einem Besuch im Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) in Hermsdorf. Am Abend ist Scholz zu Gast beim langjährigen Talkformat des ehemaligen Landtagsabgeordneten Harald Seidel „Prominente im Gespräch“ in Greiz.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerin Taubert und Bundesfinanzminister Scholz diskutieren heute in Gera auch über die Digitalisierung der Verwaltung. Praxisnah denken lautet die Devise. Am Abend Talk-Veranstaltung in Greiz


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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Bundesfinanzminister Olaf Scholz sind heute zu einem finanzpolitischen Austausch in Ostthüringen zusammen gekommen. Ein zentrales Thema ist dabei unter anderem die Digitalisierung der Verwaltung und die wachsende Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach diskutieren Taubert und Scholz gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Prof. Jürgen Müller und Studierenden über Blockchain, Cloud und Co.

„Verwaltungsverfahren müssen weiter vereinfacht und beschleunigt werden, dafür müssen wir beim Thema Digitalisierung der Verwaltungen die richtigen Schwerpunkte setzen. Wenn wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch digitale Nachweise einreichen, dann müssen wir auch die Verwaltungen in die Lage versetzen, diese Nachweise erstellen zu können“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert ist es wichtig digital und praxisnah zu denken, um nicht am aktuellen Bedarf vorbei zu planen und zu entwickeln. Der Freistaat ist Vorreiter beim Thema E-Government. Thüringen integriert zum Beispiel als erstes Bundesland die Identitätsplattform Verimi in sein E-Government-Portal. Bürgerinnen und Bürger können sich damit sicher in ihrem Thüringer Servicekonto anmelden und Verwaltungsleistungen wahrnehmen sowie Online-Formulare vorbefüllen.

Auch bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ist Thüringen auf der Überholspur. Nicht nur alle technischen Voraussetzungen für Online-Bürgerservices sind geschaffen, das eingerichtete Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 kümmert sich um die Beratung und Umsetzung digitaler Bürgerservices vor Ort. Zur Nutzung des E-Rechnungsportals hat Taubert erst im September eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundefinanzministerium unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Für die Digitalisierung hat das Land ein Förderprogramm aufgelegt. 80 Millionen Euro bis 2022 stellt der Freistaat bereit. Zudem werden die Basisdienste für Kommunen kostenfrei angeboten.

Der Bundesfinanzminister nutzte seinen Besuch heute auch, um Land und Leute besser kennenzulernen. Das tat er gemeinsam mit der Thüringer Finanzministerin bei einem Besuch im Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) in Hermsdorf. Am Abend ist Scholz zu Gast beim langjährigen Talkformat des ehemaligen Landtagsabgeordneten Harald Seidel „Prominente im Gespräch“ in Greiz.

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert und Bundesfinanzminister Olaf Scholz sind heute zu einem finanzpolitischen Austausch in Ostthüringen zusammen gekommen. Ein zentrales Thema ist dabei unter anderem die Digitalisierung der Verwaltung und die wachsende Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach diskutieren Taubert und Scholz gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Prof. Jürgen Müller und Studierenden über Blockchain, Cloud und Co.

„Verwaltungsverfahren müssen weiter vereinfacht und beschleunigt werden, dafür müssen wir beim Thema Digitalisierung der Verwaltungen die richtigen Schwerpunkte setzen. Wenn wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch digitale Nachweise einreichen, dann müssen wir auch die Verwaltungen in die Lage versetzen, diese Nachweise erstellen zu können“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Laut Taubert ist es wichtig digital und praxisnah zu denken, um nicht am aktuellen Bedarf vorbei zu planen und zu entwickeln. Der Freistaat ist Vorreiter beim Thema E-Government. Thüringen integriert zum Beispiel als erstes Bundesland die Identitätsplattform Verimi in sein E-Government-Portal. Bürgerinnen und Bürger können sich damit sicher in ihrem Thüringer Servicekonto anmelden und Verwaltungsleistungen wahrnehmen sowie Online-Formulare vorbefüllen.

Auch bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ist Thüringen auf der Überholspur. Nicht nur alle technischen Voraussetzungen für Online-Bürgerservices sind geschaffen, das eingerichtete Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 kümmert sich um die Beratung und Umsetzung digitaler Bürgerservices vor Ort. Zur Nutzung des E-Rechnungsportals hat Taubert erst im September eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundefinanzministerium unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Für die Digitalisierung hat das Land ein Förderprogramm aufgelegt. 80 Millionen Euro bis 2022 stellt der Freistaat bereit. Zudem werden die Basisdienste für Kommunen kostenfrei angeboten.

Der Bundesfinanzminister nutzte seinen Besuch heute auch, um Land und Leute besser kennenzulernen. Das tat er gemeinsam mit der Thüringer Finanzministerin bei einem Besuch im Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) in Hermsdorf. Am Abend ist Scholz zu Gast beim langjährigen Talkformat des ehemaligen Landtagsabgeordneten Harald Seidel „Prominente im Gespräch“ in Greiz.

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