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Thüringer Finanzministerium und Thüringer Aufbaubank veröffentlichen Frage-Antwort-Katalog zum Kommunalen Investitionsprogramm.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Geschwindigkeit und Transparenz sind wichtige Bausteine, wenn wir bei den kommunalen Investitionen in die Infrastruktur des Landes schnell vorwärtskommen wollen“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf.

Die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium (TFM) haben FAQ (frequently asked questions - häufig gestellte Fragen und Antworten) zu dem Investitionsprogramm für die Kommunen in Thüringen über eine Milliarde Euro veröffentlicht.

Das Ziel ist, einen zügigen Abruf der Mittel zu ermöglichen. Dies stärkt das Wachstum im Freistaat, schafft und sichert Arbeitsplätze.

Auf der Seite des TFM geht es vor allem um die Fragen im Zusammenhang mit dem aktuell im Landtag befindlichen Entwurf des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029, etwa  zum Investitionsbegriff, nach der haushaltsrechtlichen Abwicklung, der Möglichkeiten der Co- und Mehrfachfinanzierung, der Verwendungsprüfung.

Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank wird über den Ablauf des Kreditprogramms, über den Abschluss der Kreditverträge bis zum Abruf der Kreditmittel informiert.

Auf beiden Seiten werden die Informationen sukzessive erweitert, sodass sich ein Blick auf die Seiten immer wieder lohnt.

Die Seiten sind unter folgenden Links erreichbar:

Thüringer Aufbaubank:

http://www.aufbaubank.de/kommunales-investitionsprogramm

Thüringer Finanzministerium:

https://finanzen.thueringen.de/kommunales/kommunales-finanzwesen/investitionsprogrammgesetz

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerium und Thüringer Aufbaubank veröffentlichen Frage-Antwort-Katalog zum Kommunalen Investitionsprogramm.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Geschwindigkeit und Transparenz sind wichtige Bausteine, wenn wir bei den kommunalen Investitionen in die Infrastruktur des Landes schnell vorwärtskommen wollen“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf.

Die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium (TFM) haben FAQ (frequently asked questions - häufig gestellte Fragen und Antworten) zu dem Investitionsprogramm für die Kommunen in Thüringen über eine Milliarde Euro veröffentlicht.

Das Ziel ist, einen zügigen Abruf der Mittel zu ermöglichen. Dies stärkt das Wachstum im Freistaat, schafft und sichert Arbeitsplätze.

Auf der Seite des TFM geht es vor allem um die Fragen im Zusammenhang mit dem aktuell im Landtag befindlichen Entwurf des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029, etwa  zum Investitionsbegriff, nach der haushaltsrechtlichen Abwicklung, der Möglichkeiten der Co- und Mehrfachfinanzierung, der Verwendungsprüfung.

Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank wird über den Ablauf des Kreditprogramms, über den Abschluss der Kreditverträge bis zum Abruf der Kreditmittel informiert.

Auf beiden Seiten werden die Informationen sukzessive erweitert, sodass sich ein Blick auf die Seiten immer wieder lohnt.

Die Seiten sind unter folgenden Links erreichbar:

Thüringer Aufbaubank:

http://www.aufbaubank.de/kommunales-investitionsprogramm

Thüringer Finanzministerium:

https://finanzen.thueringen.de/kommunales/kommunales-finanzwesen/investitionsprogrammgesetz

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Thüringer Finanzministerium und Thüringer Aufbaubank veröffentlichen Frage-Antwort-Katalog zum Kommunalen Investitionsprogramm.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Geschwindigkeit und Transparenz sind wichtige Bausteine, wenn wir bei den kommunalen Investitionen in die Infrastruktur des Landes schnell vorwärtskommen wollen“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf.

Die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium (TFM) haben FAQ (frequently asked questions - häufig gestellte Fragen und Antworten) zu dem Investitionsprogramm für die Kommunen in Thüringen über eine Milliarde Euro veröffentlicht.

Das Ziel ist, einen zügigen Abruf der Mittel zu ermöglichen. Dies stärkt das Wachstum im Freistaat, schafft und sichert Arbeitsplätze.

Auf der Seite des TFM geht es vor allem um die Fragen im Zusammenhang mit dem aktuell im Landtag befindlichen Entwurf des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029, etwa  zum Investitionsbegriff, nach der haushaltsrechtlichen Abwicklung, der Möglichkeiten der Co- und Mehrfachfinanzierung, der Verwendungsprüfung.

Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank wird über den Ablauf des Kreditprogramms, über den Abschluss der Kreditverträge bis zum Abruf der Kreditmittel informiert.

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Thüringer Aufbaubank:

http://www.aufbaubank.de/kommunales-investitionsprogramm

Thüringer Finanzministerium:

https://finanzen.thueringen.de/kommunales/kommunales-finanzwesen/investitionsprogrammgesetz

Test

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Thüringer Finanzministerium und Thüringer Aufbaubank veröffentlichen Frage-Antwort-Katalog zum Kommunalen Investitionsprogramm.


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„Geschwindigkeit und Transparenz sind wichtige Bausteine, wenn wir bei den kommunalen Investitionen in die Infrastruktur des Landes schnell vorwärtskommen wollen“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf.

Die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium (TFM) haben FAQ (frequently asked questions - häufig gestellte Fragen und Antworten) zu dem Investitionsprogramm für die Kommunen in Thüringen über eine Milliarde Euro veröffentlicht.

Das Ziel ist, einen zügigen Abruf der Mittel zu ermöglichen. Dies stärkt das Wachstum im Freistaat, schafft und sichert Arbeitsplätze.

Auf der Seite des TFM geht es vor allem um die Fragen im Zusammenhang mit dem aktuell im Landtag befindlichen Entwurf des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029, etwa  zum Investitionsbegriff, nach der haushaltsrechtlichen Abwicklung, der Möglichkeiten der Co- und Mehrfachfinanzierung, der Verwendungsprüfung.

Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank wird über den Ablauf des Kreditprogramms, über den Abschluss der Kreditverträge bis zum Abruf der Kreditmittel informiert.

Auf beiden Seiten werden die Informationen sukzessive erweitert, sodass sich ein Blick auf die Seiten immer wieder lohnt.

Die Seiten sind unter folgenden Links erreichbar:

Thüringer Aufbaubank:

http://www.aufbaubank.de/kommunales-investitionsprogramm

Thüringer Finanzministerium:

https://finanzen.thueringen.de/kommunales/kommunales-finanzwesen/investitionsprogrammgesetz

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