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Thüringer Finanzministerium zur drohenden Insolvenz der Greensill Bank: Freistaat im Rahmen seines Liquiditätsmanagements betroffen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Bankenaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch (3. März) die Bremer Greensill Bank mit einem Moratorium belegt und damit alle laufenden Bankgeschäfte eingefroren. Ausgangspunkt dieser Maßnahme ist eine drohende Insolvenz des Mutterkonzerns Greensill Capital, die am (2. März) bekannt geworden war.

Der Freistaat Thüringen gehört im Rahmen seines Liquiditätsmanagements zum Anlegerkreis der Bank. Entsprechend ist der Freistaat betroffen. „Im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes arbeiten wir mit den liquiden Mitteln, um die durch die EZB auferlegten hohen Gebühren zu vermeiden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Klumpenrisiken durch ausreichende Streuung. Ein echter Zinsgewinn ist mit Anlagen dieser Art nicht verbunden. Dabei legt der Freistaat vorrangig bei öffentlichen Banken sein Geld an. Geldanlagen bei privaten Banken sind aus Gründen der Diversifizierung möglich, aber nur unter sehr strengen Kriterien und in einem kleinen Rahmen.

Eine Bank mit A-Rating mit Sitz in Deutschland sowie entsprechenden Einlagesicherungen für Private entsprach dem Anforderungsprofil des Thüringer Finanzministeriums, wie das bei vielen anderen institutionellen Anlegern bei Greensill der Fall war. Es wurden zwei Termingeldanlagen mit je 25 Millionen Euro mit fester Laufzeit abgeschlossen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass die BaFin als Bankenaufsicht anders als bei Wirecard rechtzeitig die Reißleine gezogen hat und damit auch das Geld institutioneller Anleger gesichert ist. Presseberichten zufolge war die Aufsichtsbehörde seit August vergangenen Jahres mit den Zahlen rund um die Greensill Bank AG vertraut. Im Thüringer Finanzministerium werden aktuell rechtliche Schritte geprüft, sollte sich herausstellen, dass die Aufsichtsbehörde in den vergangenen sieben Monaten ungenügend gehandelt hat.

Durch das Moratorium der BaFin besteht aktuell die Chance, dass das noch ausstehende Geld in den nächsten Tagen wieder an den Freistaat zurückfließen könnte. Inwieweit die Liquidität des Bankhauses ausreicht, um die Forderungen aller Anleger sofort zu bedienen, ist nicht bekannt. „Wir werden unsere Forderungen im Interesse des Landes mit allen möglichen Mitteln geltend machen“, so Heike Taubert.

Der aktuelle Haushalt sei zudem von einem möglichen Ausfall nicht betroffen.

Die Finanzministerin will auf Grund der Ereignisse die eigenen Richtlinien zur Geldanlage überarbeiten lassen. Die Rolle der privaten Banken soll noch strenger reflektiert werden.

Durch die alternative Option im gegenwärtigen Liquiditätsmanagement, die finanziellen Mittel einfach „liegen zu lassen“, entstünden jährlich hohe Zinskosten sowie ein inflationsbedingter Wertverlust. Dem Anspruch des wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeld würde hierdurch nur schwerlich Rechnung getragen. Das Thüringer Finanzministerium schätzt die jährlichen Kosten auf rund 15 Millionen Euro.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzministerium zur drohenden Insolvenz der Greensill Bank: Freistaat im Rahmen seines Liquiditätsmanagements betroffen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Bankenaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch (3. März) die Bremer Greensill Bank mit einem Moratorium belegt und damit alle laufenden Bankgeschäfte eingefroren. Ausgangspunkt dieser Maßnahme ist eine drohende Insolvenz des Mutterkonzerns Greensill Capital, die am (2. März) bekannt geworden war.

Der Freistaat Thüringen gehört im Rahmen seines Liquiditätsmanagements zum Anlegerkreis der Bank. Entsprechend ist der Freistaat betroffen. „Im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes arbeiten wir mit den liquiden Mitteln, um die durch die EZB auferlegten hohen Gebühren zu vermeiden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Klumpenrisiken durch ausreichende Streuung. Ein echter Zinsgewinn ist mit Anlagen dieser Art nicht verbunden. Dabei legt der Freistaat vorrangig bei öffentlichen Banken sein Geld an. Geldanlagen bei privaten Banken sind aus Gründen der Diversifizierung möglich, aber nur unter sehr strengen Kriterien und in einem kleinen Rahmen.

Eine Bank mit A-Rating mit Sitz in Deutschland sowie entsprechenden Einlagesicherungen für Private entsprach dem Anforderungsprofil des Thüringer Finanzministeriums, wie das bei vielen anderen institutionellen Anlegern bei Greensill der Fall war. Es wurden zwei Termingeldanlagen mit je 25 Millionen Euro mit fester Laufzeit abgeschlossen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass die BaFin als Bankenaufsicht anders als bei Wirecard rechtzeitig die Reißleine gezogen hat und damit auch das Geld institutioneller Anleger gesichert ist. Presseberichten zufolge war die Aufsichtsbehörde seit August vergangenen Jahres mit den Zahlen rund um die Greensill Bank AG vertraut. Im Thüringer Finanzministerium werden aktuell rechtliche Schritte geprüft, sollte sich herausstellen, dass die Aufsichtsbehörde in den vergangenen sieben Monaten ungenügend gehandelt hat.

Durch das Moratorium der BaFin besteht aktuell die Chance, dass das noch ausstehende Geld in den nächsten Tagen wieder an den Freistaat zurückfließen könnte. Inwieweit die Liquidität des Bankhauses ausreicht, um die Forderungen aller Anleger sofort zu bedienen, ist nicht bekannt. „Wir werden unsere Forderungen im Interesse des Landes mit allen möglichen Mitteln geltend machen“, so Heike Taubert.

Der aktuelle Haushalt sei zudem von einem möglichen Ausfall nicht betroffen.

Die Finanzministerin will auf Grund der Ereignisse die eigenen Richtlinien zur Geldanlage überarbeiten lassen. Die Rolle der privaten Banken soll noch strenger reflektiert werden.

Durch die alternative Option im gegenwärtigen Liquiditätsmanagement, die finanziellen Mittel einfach „liegen zu lassen“, entstünden jährlich hohe Zinskosten sowie ein inflationsbedingter Wertverlust. Dem Anspruch des wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeld würde hierdurch nur schwerlich Rechnung getragen. Das Thüringer Finanzministerium schätzt die jährlichen Kosten auf rund 15 Millionen Euro.

 

Headline

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzministerium zur drohenden Insolvenz der Greensill Bank: Freistaat im Rahmen seines Liquiditätsmanagements betroffen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Bankenaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch (3. März) die Bremer Greensill Bank mit einem Moratorium belegt und damit alle laufenden Bankgeschäfte eingefroren. Ausgangspunkt dieser Maßnahme ist eine drohende Insolvenz des Mutterkonzerns Greensill Capital, die am (2. März) bekannt geworden war.

Der Freistaat Thüringen gehört im Rahmen seines Liquiditätsmanagements zum Anlegerkreis der Bank. Entsprechend ist der Freistaat betroffen. „Im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes arbeiten wir mit den liquiden Mitteln, um die durch die EZB auferlegten hohen Gebühren zu vermeiden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Klumpenrisiken durch ausreichende Streuung. Ein echter Zinsgewinn ist mit Anlagen dieser Art nicht verbunden. Dabei legt der Freistaat vorrangig bei öffentlichen Banken sein Geld an. Geldanlagen bei privaten Banken sind aus Gründen der Diversifizierung möglich, aber nur unter sehr strengen Kriterien und in einem kleinen Rahmen.

Eine Bank mit A-Rating mit Sitz in Deutschland sowie entsprechenden Einlagesicherungen für Private entsprach dem Anforderungsprofil des Thüringer Finanzministeriums, wie das bei vielen anderen institutionellen Anlegern bei Greensill der Fall war. Es wurden zwei Termingeldanlagen mit je 25 Millionen Euro mit fester Laufzeit abgeschlossen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass die BaFin als Bankenaufsicht anders als bei Wirecard rechtzeitig die Reißleine gezogen hat und damit auch das Geld institutioneller Anleger gesichert ist. Presseberichten zufolge war die Aufsichtsbehörde seit August vergangenen Jahres mit den Zahlen rund um die Greensill Bank AG vertraut. Im Thüringer Finanzministerium werden aktuell rechtliche Schritte geprüft, sollte sich herausstellen, dass die Aufsichtsbehörde in den vergangenen sieben Monaten ungenügend gehandelt hat.

Durch das Moratorium der BaFin besteht aktuell die Chance, dass das noch ausstehende Geld in den nächsten Tagen wieder an den Freistaat zurückfließen könnte. Inwieweit die Liquidität des Bankhauses ausreicht, um die Forderungen aller Anleger sofort zu bedienen, ist nicht bekannt. „Wir werden unsere Forderungen im Interesse des Landes mit allen möglichen Mitteln geltend machen“, so Heike Taubert.

Der aktuelle Haushalt sei zudem von einem möglichen Ausfall nicht betroffen.

Die Finanzministerin will auf Grund der Ereignisse die eigenen Richtlinien zur Geldanlage überarbeiten lassen. Die Rolle der privaten Banken soll noch strenger reflektiert werden.

Durch die alternative Option im gegenwärtigen Liquiditätsmanagement, die finanziellen Mittel einfach „liegen zu lassen“, entstünden jährlich hohe Zinskosten sowie ein inflationsbedingter Wertverlust. Dem Anspruch des wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeld würde hierdurch nur schwerlich Rechnung getragen. Das Thüringer Finanzministerium schätzt die jährlichen Kosten auf rund 15 Millionen Euro.

 

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Thüringer Finanzministerium zur drohenden Insolvenz der Greensill Bank: Freistaat im Rahmen seines Liquiditätsmanagements betroffen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Bankenaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch (3. März) die Bremer Greensill Bank mit einem Moratorium belegt und damit alle laufenden Bankgeschäfte eingefroren. Ausgangspunkt dieser Maßnahme ist eine drohende Insolvenz des Mutterkonzerns Greensill Capital, die am (2. März) bekannt geworden war.

Der Freistaat Thüringen gehört im Rahmen seines Liquiditätsmanagements zum Anlegerkreis der Bank. Entsprechend ist der Freistaat betroffen. „Im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes arbeiten wir mit den liquiden Mitteln, um die durch die EZB auferlegten hohen Gebühren zu vermeiden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Klumpenrisiken durch ausreichende Streuung. Ein echter Zinsgewinn ist mit Anlagen dieser Art nicht verbunden. Dabei legt der Freistaat vorrangig bei öffentlichen Banken sein Geld an. Geldanlagen bei privaten Banken sind aus Gründen der Diversifizierung möglich, aber nur unter sehr strengen Kriterien und in einem kleinen Rahmen.

Eine Bank mit A-Rating mit Sitz in Deutschland sowie entsprechenden Einlagesicherungen für Private entsprach dem Anforderungsprofil des Thüringer Finanzministeriums, wie das bei vielen anderen institutionellen Anlegern bei Greensill der Fall war. Es wurden zwei Termingeldanlagen mit je 25 Millionen Euro mit fester Laufzeit abgeschlossen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass die BaFin als Bankenaufsicht anders als bei Wirecard rechtzeitig die Reißleine gezogen hat und damit auch das Geld institutioneller Anleger gesichert ist. Presseberichten zufolge war die Aufsichtsbehörde seit August vergangenen Jahres mit den Zahlen rund um die Greensill Bank AG vertraut. Im Thüringer Finanzministerium werden aktuell rechtliche Schritte geprüft, sollte sich herausstellen, dass die Aufsichtsbehörde in den vergangenen sieben Monaten ungenügend gehandelt hat.

Durch das Moratorium der BaFin besteht aktuell die Chance, dass das noch ausstehende Geld in den nächsten Tagen wieder an den Freistaat zurückfließen könnte. Inwieweit die Liquidität des Bankhauses ausreicht, um die Forderungen aller Anleger sofort zu bedienen, ist nicht bekannt. „Wir werden unsere Forderungen im Interesse des Landes mit allen möglichen Mitteln geltend machen“, so Heike Taubert.

Der aktuelle Haushalt sei zudem von einem möglichen Ausfall nicht betroffen.

Die Finanzministerin will auf Grund der Ereignisse die eigenen Richtlinien zur Geldanlage überarbeiten lassen. Die Rolle der privaten Banken soll noch strenger reflektiert werden.

Durch die alternative Option im gegenwärtigen Liquiditätsmanagement, die finanziellen Mittel einfach „liegen zu lassen“, entstünden jährlich hohe Zinskosten sowie ein inflationsbedingter Wertverlust. Dem Anspruch des wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeld würde hierdurch nur schwerlich Rechnung getragen. Das Thüringer Finanzministerium schätzt die jährlichen Kosten auf rund 15 Millionen Euro.

 

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