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Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert nach dem Stabilitätsrat: „Wir setzen weiter auf eine nachhaltige Finanzpolitik.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Solidarpakt II geht in die Endphase – vollständig zweckentsprechende Verwendung der Mittel in Thüringen

Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen weiterhin eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. „Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so der Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Mit Blick auf die aktuell etwas eingetrübten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont der Staatssekretär: „Die konjunkturelle Abschwächung wirkt sich aktuell noch nicht im Haushalt aus. Mit unserer nachhaltigen Finanzpolitik der letzten Legislaturperiode, in der wir über eine Milliarde Euro Altschulden tilgen konnten und gleichzeitig signifikante Rücklagen aufgebaut haben, sind wir aber vorbereitet auf eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, können weiterhin getätigt werden. An dem Dreiklang aus vorsorgen, tilgen und investieren sollte auch in der neuen Legislaturperiode festgehalten werden.“

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, dürfen die Anstrengungen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik jedoch nicht nachlassen. Herausforderungen ergeben sich aus der aktuell etwas abschwächenden Konjunktur, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Staatssekretär Dr. Schubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf gut vorbereitet. Unsere bisherigen Planungen zeigen, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen können. Bei der Aufstellung der kommenden Haushalte kommt es deshalb darauf an Maß zu halten.“

Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2018 vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Länder noch bis zum Ende dieses Jahres Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2018 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 442,8 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt.

„Das bedeutet kurzum: wir haben deutlich mehr Mittel für Investitionen in die Hand genommen, als wir Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) wegen teilungsbedingter Lasten erhalten haben“, so Dr. Schubert. Schubert weiter: „Auch im laufenden Jahr, mit dem der Solidarpakt nun ausläuft, werden die bereitgestellten Mittel von 300 Mio. Euro entsprechend für eine weitere strukturelle Angleichung Thüringens an das Niveau der alten Länder eingesetzt. Für den gesamten Zeitraum 2005 bis 2019 wird daher im Ergebnis eine vollständig zweckgerechte Verwendung der Solidarpakt-Mittel in Thüringen stehen.“

Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2018 rd. 36,5 % über denen der vergleichbaren finanzschwachen westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

 

Hintergrund:

Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

Mit dem Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ legen die neuen Länder gegenüber dem Bund Rechenschaft über die Verwendung aus dem Solidarpakt II ab. Thüringen erhielt in diesem Rahmen im Jahr 2018 rd. 402 Millionen Euro an Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten (SoBEZ). Somit kann die vollständige Mittelverwendung nachgewiesen werden. Im Jahr 2019 haben die neuen Länder letztmalig Mittel im Rahmen des Solidarpakts II erhalten. Für Thüringen waren dies rd. 300 Mio. Euro.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert nach dem Stabilitätsrat: „Wir setzen weiter auf eine nachhaltige Finanzpolitik.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Solidarpakt II geht in die Endphase – vollständig zweckentsprechende Verwendung der Mittel in Thüringen

Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen weiterhin eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. „Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so der Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Mit Blick auf die aktuell etwas eingetrübten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont der Staatssekretär: „Die konjunkturelle Abschwächung wirkt sich aktuell noch nicht im Haushalt aus. Mit unserer nachhaltigen Finanzpolitik der letzten Legislaturperiode, in der wir über eine Milliarde Euro Altschulden tilgen konnten und gleichzeitig signifikante Rücklagen aufgebaut haben, sind wir aber vorbereitet auf eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, können weiterhin getätigt werden. An dem Dreiklang aus vorsorgen, tilgen und investieren sollte auch in der neuen Legislaturperiode festgehalten werden.“

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, dürfen die Anstrengungen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik jedoch nicht nachlassen. Herausforderungen ergeben sich aus der aktuell etwas abschwächenden Konjunktur, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Staatssekretär Dr. Schubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf gut vorbereitet. Unsere bisherigen Planungen zeigen, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen können. Bei der Aufstellung der kommenden Haushalte kommt es deshalb darauf an Maß zu halten.“

Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2018 vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Länder noch bis zum Ende dieses Jahres Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2018 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 442,8 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt.

„Das bedeutet kurzum: wir haben deutlich mehr Mittel für Investitionen in die Hand genommen, als wir Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) wegen teilungsbedingter Lasten erhalten haben“, so Dr. Schubert. Schubert weiter: „Auch im laufenden Jahr, mit dem der Solidarpakt nun ausläuft, werden die bereitgestellten Mittel von 300 Mio. Euro entsprechend für eine weitere strukturelle Angleichung Thüringens an das Niveau der alten Länder eingesetzt. Für den gesamten Zeitraum 2005 bis 2019 wird daher im Ergebnis eine vollständig zweckgerechte Verwendung der Solidarpakt-Mittel in Thüringen stehen.“

Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2018 rd. 36,5 % über denen der vergleichbaren finanzschwachen westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

 

Hintergrund:

Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

Mit dem Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ legen die neuen Länder gegenüber dem Bund Rechenschaft über die Verwendung aus dem Solidarpakt II ab. Thüringen erhielt in diesem Rahmen im Jahr 2018 rd. 402 Millionen Euro an Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten (SoBEZ). Somit kann die vollständige Mittelverwendung nachgewiesen werden. Im Jahr 2019 haben die neuen Länder letztmalig Mittel im Rahmen des Solidarpakts II erhalten. Für Thüringen waren dies rd. 300 Mio. Euro.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert nach dem Stabilitätsrat: „Wir setzen weiter auf eine nachhaltige Finanzpolitik.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Solidarpakt II geht in die Endphase – vollständig zweckentsprechende Verwendung der Mittel in Thüringen

Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen weiterhin eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. „Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so der Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Mit Blick auf die aktuell etwas eingetrübten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont der Staatssekretär: „Die konjunkturelle Abschwächung wirkt sich aktuell noch nicht im Haushalt aus. Mit unserer nachhaltigen Finanzpolitik der letzten Legislaturperiode, in der wir über eine Milliarde Euro Altschulden tilgen konnten und gleichzeitig signifikante Rücklagen aufgebaut haben, sind wir aber vorbereitet auf eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, können weiterhin getätigt werden. An dem Dreiklang aus vorsorgen, tilgen und investieren sollte auch in der neuen Legislaturperiode festgehalten werden.“

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, dürfen die Anstrengungen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik jedoch nicht nachlassen. Herausforderungen ergeben sich aus der aktuell etwas abschwächenden Konjunktur, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Staatssekretär Dr. Schubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf gut vorbereitet. Unsere bisherigen Planungen zeigen, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen können. Bei der Aufstellung der kommenden Haushalte kommt es deshalb darauf an Maß zu halten.“

Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2018 vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Länder noch bis zum Ende dieses Jahres Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2018 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 442,8 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt.

„Das bedeutet kurzum: wir haben deutlich mehr Mittel für Investitionen in die Hand genommen, als wir Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) wegen teilungsbedingter Lasten erhalten haben“, so Dr. Schubert. Schubert weiter: „Auch im laufenden Jahr, mit dem der Solidarpakt nun ausläuft, werden die bereitgestellten Mittel von 300 Mio. Euro entsprechend für eine weitere strukturelle Angleichung Thüringens an das Niveau der alten Länder eingesetzt. Für den gesamten Zeitraum 2005 bis 2019 wird daher im Ergebnis eine vollständig zweckgerechte Verwendung der Solidarpakt-Mittel in Thüringen stehen.“

Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2018 rd. 36,5 % über denen der vergleichbaren finanzschwachen westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

 

Hintergrund:

Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

Mit dem Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ legen die neuen Länder gegenüber dem Bund Rechenschaft über die Verwendung aus dem Solidarpakt II ab. Thüringen erhielt in diesem Rahmen im Jahr 2018 rd. 402 Millionen Euro an Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten (SoBEZ). Somit kann die vollständige Mittelverwendung nachgewiesen werden. Im Jahr 2019 haben die neuen Länder letztmalig Mittel im Rahmen des Solidarpakts II erhalten. Für Thüringen waren dies rd. 300 Mio. Euro.

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Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert nach dem Stabilitätsrat: „Wir setzen weiter auf eine nachhaltige Finanzpolitik.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Solidarpakt II geht in die Endphase – vollständig zweckentsprechende Verwendung der Mittel in Thüringen

Der Stabilitätsrat bescheinigt Thüringen weiterhin eine solide Haushaltsentwicklung und eine seriöse Haushaltsplanung. „Als eines von elf Ländern weisen wir im Rahmen der Haushaltsüberwachung keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf die zugrunde gelegten Indikatoren auf“, so der Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert im Anschluss an die heutige Sitzung des Stabilitätsrats in Berlin.

Mit Blick auf die aktuell etwas eingetrübten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betont der Staatssekretär: „Die konjunkturelle Abschwächung wirkt sich aktuell noch nicht im Haushalt aus. Mit unserer nachhaltigen Finanzpolitik der letzten Legislaturperiode, in der wir über eine Milliarde Euro Altschulden tilgen konnten und gleichzeitig signifikante Rücklagen aufgebaut haben, sind wir aber vorbereitet auf eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Ausgaben, die das Land weiter voranbringen, können weiterhin getätigt werden. An dem Dreiklang aus vorsorgen, tilgen und investieren sollte auch in der neuen Legislaturperiode festgehalten werden.“

Um auch künftig im Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates unauffällig zu bleiben, dürfen die Anstrengungen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik jedoch nicht nachlassen. Herausforderungen ergeben sich aus der aktuell etwas abschwächenden Konjunktur, der Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung der kommenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sowie geringeren Einnahmen auf Grund rückläufiger Einwohnerzahlen. Staatssekretär Dr. Schubert dazu: „Wir kennen die finanziellen Herausforderungen, die auf uns zukommen und wir sind darauf gut vorbereitet. Unsere bisherigen Planungen zeigen, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft im Einklang stehen können. Bei der Aufstellung der kommenden Haushalte kommt es deshalb darauf an Maß zu halten.“

Thüringen hat im Stabilitätsrat neben seinem Stabilitätsbericht auch den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2018 vorgelegt. Im Rahmen des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Länder noch bis zum Ende dieses Jahres Bundesmittel zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Thüringen hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr 2018 mit einer Verwendungsquote von rechnerisch 442,8 % die Vorgaben für die Verwendung dieser Mittel übererfüllt.

„Das bedeutet kurzum: wir haben deutlich mehr Mittel für Investitionen in die Hand genommen, als wir Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) wegen teilungsbedingter Lasten erhalten haben“, so Dr. Schubert. Schubert weiter: „Auch im laufenden Jahr, mit dem der Solidarpakt nun ausläuft, werden die bereitgestellten Mittel von 300 Mio. Euro entsprechend für eine weitere strukturelle Angleichung Thüringens an das Niveau der alten Länder eingesetzt. Für den gesamten Zeitraum 2005 bis 2019 wird daher im Ergebnis eine vollständig zweckgerechte Verwendung der Solidarpakt-Mittel in Thüringen stehen.“

Die Thüringer Investitionen lagen im Jahr 2018 rd. 36,5 % über denen der vergleichbaren finanzschwachen westdeutschen Länder. Die Infrastrukturlücke konnte so weiter geschlossen werden.

 

Hintergrund:

Die Stabilitätsberichte dienen als Frühwarnsystem. An Hand von Kennziffern, wie dem strukturellen Finanzierungssaldo je Einwohner, der Kreditfinanzierungsquote, dem Schuldenstand je Einwohner und der Zins-Steuer-Quote sowie einer mittelfristigen Haushaltsprojektion werden die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Haushaltsnotlagen reagieren zu können.

Mit dem Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ legen die neuen Länder gegenüber dem Bund Rechenschaft über die Verwendung aus dem Solidarpakt II ab. Thüringen erhielt in diesem Rahmen im Jahr 2018 rd. 402 Millionen Euro an Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten (SoBEZ). Somit kann die vollständige Mittelverwendung nachgewiesen werden. Im Jahr 2019 haben die neuen Länder letztmalig Mittel im Rahmen des Solidarpakts II erhalten. Für Thüringen waren dies rd. 300 Mio. Euro.

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