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Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert begrüßt Initiative zur Förderung des E-Governments. Er fordert aber klare Standards und ein gemeinsames Vorgehen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO begrüßt die Ergebnisse der Koalitionsgespräche auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des E-Governments in Deutschland.

Schubert plädiert dafür, die zusätzlichen Mittel für zentrale und komplexe Verwaltungsverfahren einzusetzen. Kleinere und auf kommunaler Ebene bedeutsame digitale Antragsverfahren können die Länder selbst umsetzen. Wichtiger sei es für die großen, komplexen und viel genutzten Verfahren einheitliche und nachnutzbare Lösungen zu entwickeln. Ebenso ist die Festlegung von Schnittstellenstandards für Verwaltungsleistungen sowie für die Nutzerkonten von höchster Bedeutung. Die Länder müssen mit dem Bund gemeinsam dringend verbindliche Standards für die Verknüpfung der beteiligten Komponenten setzen. Viele Digitalisierungsbemühungen scheitern an mangelnder Interoperabilität.

Der Thüringer CIO betont: „Wir müssen die verschiedenen Lösungen endlich zusammenbinden, und hierfür brauchen wir eine Schnittstelle und einen Standard, der gilt. Dafür braucht es Geld, aber vor allem den Willen der Länder. Föderale Eitelkeiten oder Besserwisserei von Dienstleistern dürfen dem gemeinsamen Ziel nicht entgegenstehen.“

Zudem soll Bürgern und Unternehmen durch eine Registermodernisierung der Zugang zu digitalen Verwaltungsangebote erleichtert werden. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Mit der Umsetzung des „Once-Only“ Prinzips laufen zukünftig die Daten und nicht mehr die Bürger. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass die Datenschutzgesetze der Länder derart angepasst werden, dass einmal erfasste personenbezogene Daten auch bundeslandübergreifend in den Behörden nachgenutzt werden können, die Datensouveränität für die Bürger aber stets gewahrt bleibt. Der vorgeschlagene Weg, die  Steuer-ID verwaltungsübergreifend als Personenidentifikator zu nutzen, erscheint mir erfolgversprechend. Entscheidend ist die Bereitschaft des Steuerbereichs, diese ID auch für andere Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Ich begrüße deshalb die Initiative des Bundes. Es wird wirklich Zeit. Die Länder und Kommunen treten sonst mit vielen digitalen Initiativen auf der Stelle.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert begrüßt Initiative zur Förderung des E-Governments. Er fordert aber klare Standards und ein gemeinsames Vorgehen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO begrüßt die Ergebnisse der Koalitionsgespräche auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des E-Governments in Deutschland.

Schubert plädiert dafür, die zusätzlichen Mittel für zentrale und komplexe Verwaltungsverfahren einzusetzen. Kleinere und auf kommunaler Ebene bedeutsame digitale Antragsverfahren können die Länder selbst umsetzen. Wichtiger sei es für die großen, komplexen und viel genutzten Verfahren einheitliche und nachnutzbare Lösungen zu entwickeln. Ebenso ist die Festlegung von Schnittstellenstandards für Verwaltungsleistungen sowie für die Nutzerkonten von höchster Bedeutung. Die Länder müssen mit dem Bund gemeinsam dringend verbindliche Standards für die Verknüpfung der beteiligten Komponenten setzen. Viele Digitalisierungsbemühungen scheitern an mangelnder Interoperabilität.

Der Thüringer CIO betont: „Wir müssen die verschiedenen Lösungen endlich zusammenbinden, und hierfür brauchen wir eine Schnittstelle und einen Standard, der gilt. Dafür braucht es Geld, aber vor allem den Willen der Länder. Föderale Eitelkeiten oder Besserwisserei von Dienstleistern dürfen dem gemeinsamen Ziel nicht entgegenstehen.“

Zudem soll Bürgern und Unternehmen durch eine Registermodernisierung der Zugang zu digitalen Verwaltungsangebote erleichtert werden. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Mit der Umsetzung des „Once-Only“ Prinzips laufen zukünftig die Daten und nicht mehr die Bürger. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass die Datenschutzgesetze der Länder derart angepasst werden, dass einmal erfasste personenbezogene Daten auch bundeslandübergreifend in den Behörden nachgenutzt werden können, die Datensouveränität für die Bürger aber stets gewahrt bleibt. Der vorgeschlagene Weg, die  Steuer-ID verwaltungsübergreifend als Personenidentifikator zu nutzen, erscheint mir erfolgversprechend. Entscheidend ist die Bereitschaft des Steuerbereichs, diese ID auch für andere Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Ich begrüße deshalb die Initiative des Bundes. Es wird wirklich Zeit. Die Länder und Kommunen treten sonst mit vielen digitalen Initiativen auf der Stelle.“

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Schubert plädiert dafür, die zusätzlichen Mittel für zentrale und komplexe Verwaltungsverfahren einzusetzen. Kleinere und auf kommunaler Ebene bedeutsame digitale Antragsverfahren können die Länder selbst umsetzen. Wichtiger sei es für die großen, komplexen und viel genutzten Verfahren einheitliche und nachnutzbare Lösungen zu entwickeln. Ebenso ist die Festlegung von Schnittstellenstandards für Verwaltungsleistungen sowie für die Nutzerkonten von höchster Bedeutung. Die Länder müssen mit dem Bund gemeinsam dringend verbindliche Standards für die Verknüpfung der beteiligten Komponenten setzen. Viele Digitalisierungsbemühungen scheitern an mangelnder Interoperabilität.

Der Thüringer CIO betont: „Wir müssen die verschiedenen Lösungen endlich zusammenbinden, und hierfür brauchen wir eine Schnittstelle und einen Standard, der gilt. Dafür braucht es Geld, aber vor allem den Willen der Länder. Föderale Eitelkeiten oder Besserwisserei von Dienstleistern dürfen dem gemeinsamen Ziel nicht entgegenstehen.“

Zudem soll Bürgern und Unternehmen durch eine Registermodernisierung der Zugang zu digitalen Verwaltungsangebote erleichtert werden. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Mit der Umsetzung des „Once-Only“ Prinzips laufen zukünftig die Daten und nicht mehr die Bürger. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass die Datenschutzgesetze der Länder derart angepasst werden, dass einmal erfasste personenbezogene Daten auch bundeslandübergreifend in den Behörden nachgenutzt werden können, die Datensouveränität für die Bürger aber stets gewahrt bleibt. Der vorgeschlagene Weg, die  Steuer-ID verwaltungsübergreifend als Personenidentifikator zu nutzen, erscheint mir erfolgversprechend. Entscheidend ist die Bereitschaft des Steuerbereichs, diese ID auch für andere Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Ich begrüße deshalb die Initiative des Bundes. Es wird wirklich Zeit. Die Länder und Kommunen treten sonst mit vielen digitalen Initiativen auf der Stelle.“

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Schubert plädiert dafür, die zusätzlichen Mittel für zentrale und komplexe Verwaltungsverfahren einzusetzen. Kleinere und auf kommunaler Ebene bedeutsame digitale Antragsverfahren können die Länder selbst umsetzen. Wichtiger sei es für die großen, komplexen und viel genutzten Verfahren einheitliche und nachnutzbare Lösungen zu entwickeln. Ebenso ist die Festlegung von Schnittstellenstandards für Verwaltungsleistungen sowie für die Nutzerkonten von höchster Bedeutung. Die Länder müssen mit dem Bund gemeinsam dringend verbindliche Standards für die Verknüpfung der beteiligten Komponenten setzen. Viele Digitalisierungsbemühungen scheitern an mangelnder Interoperabilität.

Der Thüringer CIO betont: „Wir müssen die verschiedenen Lösungen endlich zusammenbinden, und hierfür brauchen wir eine Schnittstelle und einen Standard, der gilt. Dafür braucht es Geld, aber vor allem den Willen der Länder. Föderale Eitelkeiten oder Besserwisserei von Dienstleistern dürfen dem gemeinsamen Ziel nicht entgegenstehen.“

Zudem soll Bürgern und Unternehmen durch eine Registermodernisierung der Zugang zu digitalen Verwaltungsangebote erleichtert werden. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Mit der Umsetzung des „Once-Only“ Prinzips laufen zukünftig die Daten und nicht mehr die Bürger. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass die Datenschutzgesetze der Länder derart angepasst werden, dass einmal erfasste personenbezogene Daten auch bundeslandübergreifend in den Behörden nachgenutzt werden können, die Datensouveränität für die Bürger aber stets gewahrt bleibt. Der vorgeschlagene Weg, die  Steuer-ID verwaltungsübergreifend als Personenidentifikator zu nutzen, erscheint mir erfolgversprechend. Entscheidend ist die Bereitschaft des Steuerbereichs, diese ID auch für andere Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Ich begrüße deshalb die Initiative des Bundes. Es wird wirklich Zeit. Die Länder und Kommunen treten sonst mit vielen digitalen Initiativen auf der Stelle.“

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