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Thüringer Finanzverwaltung informiert: Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel dazu, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Darauf weist die Thüringer Finanzverwaltung hin. Die Abgabepflicht trifft jeden, der im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro an so genannten Lohnersatzleistungen erhalten hat. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Kurzarbeitergeld auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Krankengeld oder Elterngeld.

Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds im Jahr 2020 außerordentlich stark in Anspruch genommen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dadurch erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren können mit einer Steuererstattung rechnen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgeben werden muss. Die Abgabefrist für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger ist der 02. August 2021. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden.

www.elster.de

Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressions-vorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Finanzverwaltung informiert: Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel dazu, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Darauf weist die Thüringer Finanzverwaltung hin. Die Abgabepflicht trifft jeden, der im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro an so genannten Lohnersatzleistungen erhalten hat. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Kurzarbeitergeld auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Krankengeld oder Elterngeld.

Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds im Jahr 2020 außerordentlich stark in Anspruch genommen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dadurch erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren können mit einer Steuererstattung rechnen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgeben werden muss. Die Abgabefrist für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger ist der 02. August 2021. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden.

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Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressions-vorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Finanzverwaltung informiert: Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel dazu, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Darauf weist die Thüringer Finanzverwaltung hin. Die Abgabepflicht trifft jeden, der im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro an so genannten Lohnersatzleistungen erhalten hat. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Kurzarbeitergeld auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Krankengeld oder Elterngeld.

Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds im Jahr 2020 außerordentlich stark in Anspruch genommen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dadurch erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren können mit einer Steuererstattung rechnen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgeben werden muss. Die Abgabefrist für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger ist der 02. August 2021. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden.

www.elster.de

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Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressions-vorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.

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Thüringer Finanzverwaltung informiert: Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.


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Der Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel dazu, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Darauf weist die Thüringer Finanzverwaltung hin. Die Abgabepflicht trifft jeden, der im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro an so genannten Lohnersatzleistungen erhalten hat. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Kurzarbeitergeld auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Krankengeld oder Elterngeld.

Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds im Jahr 2020 außerordentlich stark in Anspruch genommen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dadurch erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren können mit einer Steuererstattung rechnen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgeben werden muss. Die Abgabefrist für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger ist der 02. August 2021. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden.

www.elster.de

Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressions-vorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.

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