Das Kabinett hat heute die Errichtung eines Sondervermögens des Freistaates zur Finanzierung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erörtert. Finanzministerin Heike Taubert befürwortet die Errichtung eines Sondervermögens. Sie sagt: „Mit dem Sondervermögen werden kurzfristig dringend benötigte Gelder zur Verfügung gestellt. Mir ist wichtig, dass wir mit dem Sondervermögen die notwendige haushalterische Transparenz schaffen. Für jeden ist aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens öffentlich nachlesbar, wohin und wann Gelder abgeflossen sind.“
Zentral sei zudem, dass die Entscheidung bei den Thüringer Parlamentariern liege. Denn das Sondervermögen werde durch ein Gesetz errichtet, erläutert Taubert. Hierfür liefere die Landesregierung eine Formulierungsvorlage an die Landtagsfraktionen, ähnlich dem Vorgehen im Bund, um eine zügige Umsetzung im Parlament zu unterstützen. Bereits im Mai könnte so die finanzielle Grundlage für die Hilfen beschlossen werden.
Taubert betont weiter: „Thüringen hat in den letzten Jahren erfolgreich und nachhaltig gewirtschaftet. So stehen uns finanzielle Reserven in Form der Haushaltsrücklage zur Verfügung. Insgesamt werden 430 Millionen Euro aus der Haushaltsrücklage entnommen und in das Sondervermögen einfließen, 540 Millionen Euro werden durch Einnahmen vom Bund und von Dritten erzielt.“
Aktuell sieht die Thüringer Finanzministerin keine Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt. Ein Nachtragshaushalt würde deutlich mehr Zeit und Arbeit in Anspruch nehmen, eine Umsetzung unter Umständen bis in die zweite Jahreshälfte reichen. Das würde dem Ziel, Soforthilfe schnell auszuzahlen und Haushaltsmittel bereit zu stellen, nicht gerecht, so die Ministerin. Sie fügt hinzu: „Wir müssen im Moment auch nicht zwingend Schulden aufnehmen. Hierüber sollten wir froh sein. Denn der Schuldendienst würde langfristig Handlungsspielräume wieder verengen. Es ist besser, mittel- und langfristige Maßnahmen und Hilfen in den kommenden Haushalten abzubilden.“
Mit der Soforthilfe werden verschiedene Maßnahmepakete und Hilfsprogramme für von der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie Betroffene in Thüringen umgesetzt. Es handelt sich um Sonderprogramme und Liquiditätshilfen für Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen; die aus allen Wirtschaftsbereichen, wie Landwirtschaft, Kultur, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe. Ebenso sollen gemeinnützige Unternehmen, etwa aus dem Bereich Soziales und Jugendhilfe unterstützt werden.
Hintergrund:
Das Sondervermögen soll im Sinne von § 113 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) errichtet und mit Landesmitteln in Höhe von 430 Millionen Euro ausgestattet werden. Zudem können vom Bund und gegebenenfalls weiteren Dritten für Zwecke der Minderung und Beseitigung der Folgen der Pandemie gewährte Mittel dem Sondervermögen zugeführt werden. Die bis zur Errichtung bereits gewährten Soforthilfen können ebenfalls in das Sondervermögen überführt werden.
Die Errichtung eines Sondervermögens bewegt sich dabei im Rahmen von Art. 99 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen (ThürVerf). Die mit der Errichtung des Sondervermögens verbundene Zuführung aus dem Landeshaushalt kann durch eine entsprechende Entnahme aus der Haushaltsausgleichrücklage finanziert werden.