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Thüringer Kabinett unterstützt Vorschlag des Finanzministeriums zur Vereinbarung mit den Kommunen zur Gründung eines gemeinsamen zentralen IT-Dienstleisters.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat das Vorgehen des Thüringer Finanzministeriums für den Aufbau des zentralen Kommunalen IT-Dienstleisters befürwortet. Zur Abstimmung lag den Kabinettsmitgliedern der Entwurfstext eines „Letter of Intent“ vor. Die gebilligte Absichtserklärung wird jetzt an die Kommunalen Spitzenverbände Thüringens weitergeleitet.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, erläutert dazu: „Ziel ist es, den bestehenden IT-Dienstleister, die KIV GmbH, zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt.“

Dieses sieht unter anderem vor, dass auch das Land Gesellschafter werden kann und das Vorgehen der Kommunen als Partner unterstützt. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Der CIO des Freistaats sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.  Er sagte: „Wir müssen begreifen, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein Mannschaftssport ist. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße deshalb die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen aufzubauen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Kabinett unterstützt Vorschlag des Finanzministeriums zur Vereinbarung mit den Kommunen zur Gründung eines gemeinsamen zentralen IT-Dienstleisters.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat das Vorgehen des Thüringer Finanzministeriums für den Aufbau des zentralen Kommunalen IT-Dienstleisters befürwortet. Zur Abstimmung lag den Kabinettsmitgliedern der Entwurfstext eines „Letter of Intent“ vor. Die gebilligte Absichtserklärung wird jetzt an die Kommunalen Spitzenverbände Thüringens weitergeleitet.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, erläutert dazu: „Ziel ist es, den bestehenden IT-Dienstleister, die KIV GmbH, zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt.“

Dieses sieht unter anderem vor, dass auch das Land Gesellschafter werden kann und das Vorgehen der Kommunen als Partner unterstützt. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Der CIO des Freistaats sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.  Er sagte: „Wir müssen begreifen, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein Mannschaftssport ist. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße deshalb die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen aufzubauen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Das Thüringer Kabinett hat das Vorgehen des Thüringer Finanzministeriums für den Aufbau des zentralen Kommunalen IT-Dienstleisters befürwortet. Zur Abstimmung lag den Kabinettsmitgliedern der Entwurfstext eines „Letter of Intent“ vor. Die gebilligte Absichtserklärung wird jetzt an die Kommunalen Spitzenverbände Thüringens weitergeleitet.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, erläutert dazu: „Ziel ist es, den bestehenden IT-Dienstleister, die KIV GmbH, zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt.“

Dieses sieht unter anderem vor, dass auch das Land Gesellschafter werden kann und das Vorgehen der Kommunen als Partner unterstützt. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Der CIO des Freistaats sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.  Er sagte: „Wir müssen begreifen, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein Mannschaftssport ist. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße deshalb die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen aufzubauen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, erläutert dazu: „Ziel ist es, den bestehenden IT-Dienstleister, die KIV GmbH, zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt.“

Dieses sieht unter anderem vor, dass auch das Land Gesellschafter werden kann und das Vorgehen der Kommunen als Partner unterstützt. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Der CIO des Freistaats sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.  Er sagte: „Wir müssen begreifen, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein Mannschaftssport ist. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße deshalb die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen aufzubauen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

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