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Thüringer Landesregierung führt Mitarbeiterfinanzierungsprogramm für weitere fünf Jahre fort.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen übernimmt schon seit 1995 Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden (Arbeitnehmerfinanzierungen) zu Gunsten von Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Das Land übernimmt die Garantien für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen kann. Die Richtlinie zum sogenannten „Mitarbeiterfinanzierungsprogramm“ wurde überarbeitet und durch die Landesregierung jetzt um fünf weitere Jahre verlängert. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2028 und bietet neben der Form der Beteiligung nunmehr auch die Möglichkeit, Kredite der Arbeitnehmenden an die Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe abzusichern.

„Die Verlängerung der Richtlinie ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Denn Mitarbeiterfinanzierungen sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmende zu binden und Fachkräfte zu halten. Vor allem für Start-Ups sind sie ein probates Mittel“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Einzelfall übernimmt der Freistaat eine Garantie in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Finanzierungssumme. Der Höchstbetrag für förderfähige Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Beteiligungen beträgt maximal 250.000 Euro pro Unternehmen. Bei Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Darlehen beträgt der Höchstbetrag eine Million Euro pro Unternehmen. In beiden Fällen beträgt die Mindestlaufzeit der Arbeitnehmerfinanzierung fünf Jahre.

Regelform für die Beteiligung ist eine stille Gesellschaft. Eine offene Beteiligung ist von der Förderung ausgeschlossen. „Mit einer stillen Beteiligung erhalten die Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital, bleiben aber selbständig in ihren Entscheidungen“, so die Finanzministerin.

Im Freistaat wird das Förderprogramm von der Bürgschaftsbank Thüringen betreut.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Thüringer Landesregierung führt Mitarbeiterfinanzierungsprogramm für weitere fünf Jahre fort.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen übernimmt schon seit 1995 Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden (Arbeitnehmerfinanzierungen) zu Gunsten von Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Das Land übernimmt die Garantien für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen kann. Die Richtlinie zum sogenannten „Mitarbeiterfinanzierungsprogramm“ wurde überarbeitet und durch die Landesregierung jetzt um fünf weitere Jahre verlängert. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2028 und bietet neben der Form der Beteiligung nunmehr auch die Möglichkeit, Kredite der Arbeitnehmenden an die Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe abzusichern.

„Die Verlängerung der Richtlinie ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Denn Mitarbeiterfinanzierungen sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmende zu binden und Fachkräfte zu halten. Vor allem für Start-Ups sind sie ein probates Mittel“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Einzelfall übernimmt der Freistaat eine Garantie in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Finanzierungssumme. Der Höchstbetrag für förderfähige Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Beteiligungen beträgt maximal 250.000 Euro pro Unternehmen. Bei Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Darlehen beträgt der Höchstbetrag eine Million Euro pro Unternehmen. In beiden Fällen beträgt die Mindestlaufzeit der Arbeitnehmerfinanzierung fünf Jahre.

Regelform für die Beteiligung ist eine stille Gesellschaft. Eine offene Beteiligung ist von der Förderung ausgeschlossen. „Mit einer stillen Beteiligung erhalten die Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital, bleiben aber selbständig in ihren Entscheidungen“, so die Finanzministerin.

Im Freistaat wird das Förderprogramm von der Bürgschaftsbank Thüringen betreut.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Thüringer Landesregierung führt Mitarbeiterfinanzierungsprogramm für weitere fünf Jahre fort.


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Der Freistaat Thüringen übernimmt schon seit 1995 Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden (Arbeitnehmerfinanzierungen) zu Gunsten von Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Das Land übernimmt die Garantien für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen kann. Die Richtlinie zum sogenannten „Mitarbeiterfinanzierungsprogramm“ wurde überarbeitet und durch die Landesregierung jetzt um fünf weitere Jahre verlängert. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2028 und bietet neben der Form der Beteiligung nunmehr auch die Möglichkeit, Kredite der Arbeitnehmenden an die Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe abzusichern.

„Die Verlängerung der Richtlinie ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Denn Mitarbeiterfinanzierungen sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmende zu binden und Fachkräfte zu halten. Vor allem für Start-Ups sind sie ein probates Mittel“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Einzelfall übernimmt der Freistaat eine Garantie in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Finanzierungssumme. Der Höchstbetrag für förderfähige Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Beteiligungen beträgt maximal 250.000 Euro pro Unternehmen. Bei Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Darlehen beträgt der Höchstbetrag eine Million Euro pro Unternehmen. In beiden Fällen beträgt die Mindestlaufzeit der Arbeitnehmerfinanzierung fünf Jahre.

Regelform für die Beteiligung ist eine stille Gesellschaft. Eine offene Beteiligung ist von der Förderung ausgeschlossen. „Mit einer stillen Beteiligung erhalten die Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital, bleiben aber selbständig in ihren Entscheidungen“, so die Finanzministerin.

Im Freistaat wird das Förderprogramm von der Bürgschaftsbank Thüringen betreut.

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Das Land übernimmt die Garantien für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen kann. Die Richtlinie zum sogenannten „Mitarbeiterfinanzierungsprogramm“ wurde überarbeitet und durch die Landesregierung jetzt um fünf weitere Jahre verlängert. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2028 und bietet neben der Form der Beteiligung nunmehr auch die Möglichkeit, Kredite der Arbeitnehmenden an die Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe abzusichern.

„Die Verlängerung der Richtlinie ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Denn Mitarbeiterfinanzierungen sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmende zu binden und Fachkräfte zu halten. Vor allem für Start-Ups sind sie ein probates Mittel“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Im Einzelfall übernimmt der Freistaat eine Garantie in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Finanzierungssumme. Der Höchstbetrag für förderfähige Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Beteiligungen beträgt maximal 250.000 Euro pro Unternehmen. Bei Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Darlehen beträgt der Höchstbetrag eine Million Euro pro Unternehmen. In beiden Fällen beträgt die Mindestlaufzeit der Arbeitnehmerfinanzierung fünf Jahre.

Regelform für die Beteiligung ist eine stille Gesellschaft. Eine offene Beteiligung ist von der Förderung ausgeschlossen. „Mit einer stillen Beteiligung erhalten die Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital, bleiben aber selbständig in ihren Entscheidungen“, so die Finanzministerin.

Im Freistaat wird das Förderprogramm von der Bürgschaftsbank Thüringen betreut.

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