Das Land übernimmt die Garantien für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen kann. Die Richtlinie zum sogenannten „Mitarbeiterfinanzierungsprogramm“ wurde überarbeitet und durch die Landesregierung jetzt um fünf weitere Jahre verlängert. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2028 und bietet neben der Form der Beteiligung nunmehr auch die Möglichkeit, Kredite der Arbeitnehmenden an die Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe abzusichern.
„Die Verlängerung der Richtlinie ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Denn Mitarbeiterfinanzierungen sind für Unternehmen eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmende zu binden und Fachkräfte zu halten. Vor allem für Start-Ups sind sie ein probates Mittel“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Im Einzelfall übernimmt der Freistaat eine Garantie in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Finanzierungssumme. Der Höchstbetrag für förderfähige Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Beteiligungen beträgt maximal 250.000 Euro pro Unternehmen. Bei Arbeitnehmerfinanzierungen in Form von Darlehen beträgt der Höchstbetrag eine Million Euro pro Unternehmen. In beiden Fällen beträgt die Mindestlaufzeit der Arbeitnehmerfinanzierung fünf Jahre.
Regelform für die Beteiligung ist eine stille Gesellschaft. Eine offene Beteiligung ist von der Förderung ausgeschlossen. „Mit einer stillen Beteiligung erhalten die Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital, bleiben aber selbständig in ihren Entscheidungen“, so die Finanzministerin.
Im Freistaat wird das Förderprogramm von der Bürgschaftsbank Thüringen betreut.