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Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, lädt Verantwortliche der kommunalen Verwaltungen und des Landes zu einer Veranstaltung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ein. Die Veranstaltung findet am 21. Juni 2018, von 10 bis 13 Uhr, in der Messe Erfurt, Gothaer Straße 34 statt...

Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, lädt Verantwortliche der kommunalen Verwaltungen und des Landes zu einer Veranstaltung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ein. Die Veranstaltung findet am 21. Juni 2018, von 10 bis 13 Uhr, in der Messe Erfurt, Gothaer Straße 34 statt. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich willkommen. Thüringen, so der Staatssekretär, verfügt mit dem bestehenden Online-Antragsmanagementsystem über ein zentrales und leistungsfähiges Instrument, mit dem die gesetzlichen Vorgaben des OZG in allen Verwaltungen umgesetzt werden können. Dieses wollen wir zusammen mit unserem Dienstleister den kommunalen Verantwortlichen vorstellen. Ein IT-Experte des Landkreises Eichsfeld wird zudem aus eigener Erfahrung über die Umsetzung erster elektronischer Antragsverfahren mit dem System berichten. Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche der verschiedenen Verwaltungsfachbereiche als auch an IT-Experten. Dr. Schubert: „Mir ist es wichtig, dass wir in Thüringen ganz praktisch und mit konkreten Lösungen an die kommenden Herausforderungen herangehen. Der Freistaat versteht sich als Partner, der die Kommunen beim Digitalisierungsprozess intensiv unterstützt. In den kommenden fünf Jahren stellt das Land 80 Millionen Euro für Investitionen in E-Government der Kommunen bereit. Wir müssen jetzt vorangehen, sonst werden die Thüringer Regionen für Bürger und Unternehmen unattraktiv.“ Länder und Kommunen stehen gegenwärtig vor der Aufgabe ihre Verwaltungen umfassend zu digitalisieren und Bürgerservices online anzubieten. Die Ausgangslagen in den Kommunen sind dabei sehr verschieden. Daher ist ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen, im Interesse aller, zwingend erforderlich. Ziel ist es, bis 2022 mehr als 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Im Zuge der E-Government-Initiative stellt Thüringen dafür unterstützend zentrale Basisdienste, wie etwa E-Payment, den kommunalen Verwaltungen kostenfrei zur Verfügung.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, lädt Verantwortliche der kommunalen Verwaltungen und des Landes zu einer Veranstaltung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ein. Die Veranstaltung findet am 21. Juni 2018, von 10 bis 13 Uhr, in der Messe Erfurt, Gothaer Straße 34 statt...

Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, lädt Verantwortliche der kommunalen Verwaltungen und des Landes zu einer Veranstaltung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ein. Die Veranstaltung findet am 21. Juni 2018, von 10 bis 13 Uhr, in der Messe Erfurt, Gothaer Straße 34 statt. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich willkommen. Thüringen, so der Staatssekretär, verfügt mit dem bestehenden Online-Antragsmanagementsystem über ein zentrales und leistungsfähiges Instrument, mit dem die gesetzlichen Vorgaben des OZG in allen Verwaltungen umgesetzt werden können. Dieses wollen wir zusammen mit unserem Dienstleister den kommunalen Verantwortlichen vorstellen. Ein IT-Experte des Landkreises Eichsfeld wird zudem aus eigener Erfahrung über die Umsetzung erster elektronischer Antragsverfahren mit dem System berichten. Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche der verschiedenen Verwaltungsfachbereiche als auch an IT-Experten. Dr. Schubert: „Mir ist es wichtig, dass wir in Thüringen ganz praktisch und mit konkreten Lösungen an die kommenden Herausforderungen herangehen. Der Freistaat versteht sich als Partner, der die Kommunen beim Digitalisierungsprozess intensiv unterstützt. In den kommenden fünf Jahren stellt das Land 80 Millionen Euro für Investitionen in E-Government der Kommunen bereit. Wir müssen jetzt vorangehen, sonst werden die Thüringer Regionen für Bürger und Unternehmen unattraktiv.“ Länder und Kommunen stehen gegenwärtig vor der Aufgabe ihre Verwaltungen umfassend zu digitalisieren und Bürgerservices online anzubieten. Die Ausgangslagen in den Kommunen sind dabei sehr verschieden. Daher ist ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen, im Interesse aller, zwingend erforderlich. Ziel ist es, bis 2022 mehr als 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Im Zuge der E-Government-Initiative stellt Thüringen dafür unterstützend zentrale Basisdienste, wie etwa E-Payment, den kommunalen Verwaltungen kostenfrei zur Verfügung.

Headline

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, lädt Verantwortliche der kommunalen Verwaltungen und des Landes zu einer Veranstaltung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ein. Die Veranstaltung findet am 21. Juni 2018, von 10 bis 13 Uhr, in der Messe Erfurt, Gothaer Straße 34 statt...

Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, lädt Verantwortliche der kommunalen Verwaltungen und des Landes zu einer Veranstaltung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ein. Die Veranstaltung findet am 21. Juni 2018, von 10 bis 13 Uhr, in der Messe Erfurt, Gothaer Straße 34 statt. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich willkommen. Thüringen, so der Staatssekretär, verfügt mit dem bestehenden Online-Antragsmanagementsystem über ein zentrales und leistungsfähiges Instrument, mit dem die gesetzlichen Vorgaben des OZG in allen Verwaltungen umgesetzt werden können. Dieses wollen wir zusammen mit unserem Dienstleister den kommunalen Verantwortlichen vorstellen. Ein IT-Experte des Landkreises Eichsfeld wird zudem aus eigener Erfahrung über die Umsetzung erster elektronischer Antragsverfahren mit dem System berichten. Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche der verschiedenen Verwaltungsfachbereiche als auch an IT-Experten. Dr. Schubert: „Mir ist es wichtig, dass wir in Thüringen ganz praktisch und mit konkreten Lösungen an die kommenden Herausforderungen herangehen. Der Freistaat versteht sich als Partner, der die Kommunen beim Digitalisierungsprozess intensiv unterstützt. In den kommenden fünf Jahren stellt das Land 80 Millionen Euro für Investitionen in E-Government der Kommunen bereit. Wir müssen jetzt vorangehen, sonst werden die Thüringer Regionen für Bürger und Unternehmen unattraktiv.“ Länder und Kommunen stehen gegenwärtig vor der Aufgabe ihre Verwaltungen umfassend zu digitalisieren und Bürgerservices online anzubieten. Die Ausgangslagen in den Kommunen sind dabei sehr verschieden. Daher ist ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen, im Interesse aller, zwingend erforderlich. Ziel ist es, bis 2022 mehr als 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Im Zuge der E-Government-Initiative stellt Thüringen dafür unterstützend zentrale Basisdienste, wie etwa E-Payment, den kommunalen Verwaltungen kostenfrei zur Verfügung.

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Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, lädt Verantwortliche der kommunalen Verwaltungen und des Landes zu einer Veranstaltung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ein. Die Veranstaltung findet am 21. Juni 2018, von 10 bis 13 Uhr, in der Messe Erfurt, Gothaer Straße 34 statt. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich willkommen. Thüringen, so der Staatssekretär, verfügt mit dem bestehenden Online-Antragsmanagementsystem über ein zentrales und leistungsfähiges Instrument, mit dem die gesetzlichen Vorgaben des OZG in allen Verwaltungen umgesetzt werden können. Dieses wollen wir zusammen mit unserem Dienstleister den kommunalen Verantwortlichen vorstellen. Ein IT-Experte des Landkreises Eichsfeld wird zudem aus eigener Erfahrung über die Umsetzung erster elektronischer Antragsverfahren mit dem System berichten. Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche der verschiedenen Verwaltungsfachbereiche als auch an IT-Experten. Dr. Schubert: „Mir ist es wichtig, dass wir in Thüringen ganz praktisch und mit konkreten Lösungen an die kommenden Herausforderungen herangehen. Der Freistaat versteht sich als Partner, der die Kommunen beim Digitalisierungsprozess intensiv unterstützt. In den kommenden fünf Jahren stellt das Land 80 Millionen Euro für Investitionen in E-Government der Kommunen bereit. Wir müssen jetzt vorangehen, sonst werden die Thüringer Regionen für Bürger und Unternehmen unattraktiv.“ Länder und Kommunen stehen gegenwärtig vor der Aufgabe ihre Verwaltungen umfassend zu digitalisieren und Bürgerservices online anzubieten. Die Ausgangslagen in den Kommunen sind dabei sehr verschieden. Daher ist ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen, im Interesse aller, zwingend erforderlich. Ziel ist es, bis 2022 mehr als 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Im Zuge der E-Government-Initiative stellt Thüringen dafür unterstützend zentrale Basisdienste, wie etwa E-Payment, den kommunalen Verwaltungen kostenfrei zur Verfügung.

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