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Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Pandemie. Finanzämter genehmigen im Jahr 2020 mehr als 15.000 Anträge um wirtschaftliche Schäden von Unternehmen abzuwenden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im von der Corona-Pandemie stark beeinflussten Kalenderjahr 2020 gingen in den Thüringer Finanzämtern zahlreiche Anträge zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen ein. Um Thüringer Unternehmen schnelle finanzielle Unterstützung zu ermöglichen und dadurch wirtschaftliche Schäden abzuwenden beziehungsweise einzudämmen, wurden mehr als 15.000 Anträge priorisiert bearbeitet und damit regulären Aufgaben vorgezogen.

Auf Antrag von Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, vorwiegend Unternehmen, sprachen die Thüringer Finanzämter in 13.983 Fällen Stundungen mit einem Volumen von über 136 Millionen Euro aus. Es wurde in 1.703 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und zusätzlich eine Vielzahl von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet und genehmigt.

Darüber hinaus bestand für Unternehmen die Möglichkeit, Anträge auf Herabsetzung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei gleichzeitigem Fortbestehen der Dauerfristverlängerung zu stellen. Insgesamt wurden 3.934 solcher Anträge bewilligt, wodurch besonders von der Krise Betroffenen Liquidität in Höhe von rund 40 Millionen Euro verschafft werden konnte.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zeigt sich erfreut über die schnelle Antragsbearbeitung: „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern für die gute Arbeit. Die den Finanzämtern gesetzlich übertragenen Aufgaben konnten in kurzer Zeit erledigt und Unternehmen dadurch unbürokratisch und auf schnellem Weg Liquidität zur Verfügung gestellt werden.“

Die Thüringer Finanzämter unterstützen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Antragsformulare, die aktuellen FAQ „Corona“ (Steuern) sowie weitere Informationen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de entnommen werden.

finanzamt.thueringen.de

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Pandemie. Finanzämter genehmigen im Jahr 2020 mehr als 15.000 Anträge um wirtschaftliche Schäden von Unternehmen abzuwenden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im von der Corona-Pandemie stark beeinflussten Kalenderjahr 2020 gingen in den Thüringer Finanzämtern zahlreiche Anträge zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen ein. Um Thüringer Unternehmen schnelle finanzielle Unterstützung zu ermöglichen und dadurch wirtschaftliche Schäden abzuwenden beziehungsweise einzudämmen, wurden mehr als 15.000 Anträge priorisiert bearbeitet und damit regulären Aufgaben vorgezogen.

Auf Antrag von Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, vorwiegend Unternehmen, sprachen die Thüringer Finanzämter in 13.983 Fällen Stundungen mit einem Volumen von über 136 Millionen Euro aus. Es wurde in 1.703 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und zusätzlich eine Vielzahl von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet und genehmigt.

Darüber hinaus bestand für Unternehmen die Möglichkeit, Anträge auf Herabsetzung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei gleichzeitigem Fortbestehen der Dauerfristverlängerung zu stellen. Insgesamt wurden 3.934 solcher Anträge bewilligt, wodurch besonders von der Krise Betroffenen Liquidität in Höhe von rund 40 Millionen Euro verschafft werden konnte.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zeigt sich erfreut über die schnelle Antragsbearbeitung: „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern für die gute Arbeit. Die den Finanzämtern gesetzlich übertragenen Aufgaben konnten in kurzer Zeit erledigt und Unternehmen dadurch unbürokratisch und auf schnellem Weg Liquidität zur Verfügung gestellt werden.“

Die Thüringer Finanzämter unterstützen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Antragsformulare, die aktuellen FAQ „Corona“ (Steuern) sowie weitere Informationen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de entnommen werden.

finanzamt.thueringen.de

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Pandemie. Finanzämter genehmigen im Jahr 2020 mehr als 15.000 Anträge um wirtschaftliche Schäden von Unternehmen abzuwenden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im von der Corona-Pandemie stark beeinflussten Kalenderjahr 2020 gingen in den Thüringer Finanzämtern zahlreiche Anträge zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen ein. Um Thüringer Unternehmen schnelle finanzielle Unterstützung zu ermöglichen und dadurch wirtschaftliche Schäden abzuwenden beziehungsweise einzudämmen, wurden mehr als 15.000 Anträge priorisiert bearbeitet und damit regulären Aufgaben vorgezogen.

Auf Antrag von Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, vorwiegend Unternehmen, sprachen die Thüringer Finanzämter in 13.983 Fällen Stundungen mit einem Volumen von über 136 Millionen Euro aus. Es wurde in 1.703 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und zusätzlich eine Vielzahl von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet und genehmigt.

Darüber hinaus bestand für Unternehmen die Möglichkeit, Anträge auf Herabsetzung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei gleichzeitigem Fortbestehen der Dauerfristverlängerung zu stellen. Insgesamt wurden 3.934 solcher Anträge bewilligt, wodurch besonders von der Krise Betroffenen Liquidität in Höhe von rund 40 Millionen Euro verschafft werden konnte.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zeigt sich erfreut über die schnelle Antragsbearbeitung: „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern für die gute Arbeit. Die den Finanzämtern gesetzlich übertragenen Aufgaben konnten in kurzer Zeit erledigt und Unternehmen dadurch unbürokratisch und auf schnellem Weg Liquidität zur Verfügung gestellt werden.“

Die Thüringer Finanzämter unterstützen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Antragsformulare, die aktuellen FAQ „Corona“ (Steuern) sowie weitere Informationen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de entnommen werden.

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Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Pandemie. Finanzämter genehmigen im Jahr 2020 mehr als 15.000 Anträge um wirtschaftliche Schäden von Unternehmen abzuwenden.


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Im von der Corona-Pandemie stark beeinflussten Kalenderjahr 2020 gingen in den Thüringer Finanzämtern zahlreiche Anträge zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen ein. Um Thüringer Unternehmen schnelle finanzielle Unterstützung zu ermöglichen und dadurch wirtschaftliche Schäden abzuwenden beziehungsweise einzudämmen, wurden mehr als 15.000 Anträge priorisiert bearbeitet und damit regulären Aufgaben vorgezogen.

Auf Antrag von Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, vorwiegend Unternehmen, sprachen die Thüringer Finanzämter in 13.983 Fällen Stundungen mit einem Volumen von über 136 Millionen Euro aus. Es wurde in 1.703 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und zusätzlich eine Vielzahl von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet und genehmigt.

Darüber hinaus bestand für Unternehmen die Möglichkeit, Anträge auf Herabsetzung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei gleichzeitigem Fortbestehen der Dauerfristverlängerung zu stellen. Insgesamt wurden 3.934 solcher Anträge bewilligt, wodurch besonders von der Krise Betroffenen Liquidität in Höhe von rund 40 Millionen Euro verschafft werden konnte.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zeigt sich erfreut über die schnelle Antragsbearbeitung: „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern für die gute Arbeit. Die den Finanzämtern gesetzlich übertragenen Aufgaben konnten in kurzer Zeit erledigt und Unternehmen dadurch unbürokratisch und auf schnellem Weg Liquidität zur Verfügung gestellt werden.“

Die Thüringer Finanzämter unterstützen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Antragsformulare, die aktuellen FAQ „Corona“ (Steuern) sowie weitere Informationen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de entnommen werden.

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