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Verimi bietet sicheren Zugang für E-Government-Angebote des Freistaats Thüringen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung...

Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen Dr. Hartmut Schubert und Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung bei der Vertragsunterzeichnung vergrößerte Ansicht
links: Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, rechts: Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung, beide bei der Vertragsunterzeichnung

 

Verimi unterstützt Thüringen bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Thüringen setzt das Online-Zugangsgesetz um, mit dem künftig ein Nutzerkonto für alle Verwaltungsleistungen entsteht und Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur digitalen Verwaltung erleichtert werden soll. Dafür wird Verimi künftig als interoperable und offene ID-Komponente implementiert, damit Thüringer Bürgerinnen und Bürger das landeseigene E-Government-Portal und die Online-Angebote komfortabel nutzen können. Verimi verifiziert die persönlichen Daten der Nutzer und stellt diese erstmalig gemäß eIDAS-Level „Substanziell“ für digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung. So werden die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes durch staatliche und privatwirtschaftliche Zusammenarbeit erfüllt.

„Das Ziel von Verimi ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und sicheren Zugang zu den Verwaltungsangeboten im Internet zu bieten“, so Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung. „Wir freuen uns, gemeinsam mit Thüringen einen großen Schritt in Richtung E-Government zu gehen und den Menschen einen sicheren und einfachen Weg zur Identifikation und Anmeldung in der Verwaltung zu ermöglichen. Kooperationen mit weiteren Bundesländern werden folgen.“

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Bis zum Jahr 2022 muss das bundesweite E-Government-Angebot über Servicekonten online zugänglich sein. Verimi wird im ersten Schritt an das zentrale Thüringer E-Government-Portal und das Antragsmanagement-System ThAVEL der Thüringer Verwaltung angebunden.

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen. Wer eine sichere Verimi-Identität hat, muss sich keinen gesonderten Zugang zur Thüringer Verwaltung zulegen, sondern kann genauso bequem, wie er sich beispielsweise bei seiner Bank anmeldet, auch mit uns interagieren. Dies bringt für die Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Vorteil im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit und für uns eine stärkere Nutzung der Online-Angebote.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Verimi bietet sicheren Zugang für E-Government-Angebote des Freistaats Thüringen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung...

Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen Dr. Hartmut Schubert und Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung bei der Vertragsunterzeichnung vergrößerte Ansicht
links: Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, rechts: Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung, beide bei der Vertragsunterzeichnung

 

Verimi unterstützt Thüringen bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Thüringen setzt das Online-Zugangsgesetz um, mit dem künftig ein Nutzerkonto für alle Verwaltungsleistungen entsteht und Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur digitalen Verwaltung erleichtert werden soll. Dafür wird Verimi künftig als interoperable und offene ID-Komponente implementiert, damit Thüringer Bürgerinnen und Bürger das landeseigene E-Government-Portal und die Online-Angebote komfortabel nutzen können. Verimi verifiziert die persönlichen Daten der Nutzer und stellt diese erstmalig gemäß eIDAS-Level „Substanziell“ für digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung. So werden die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes durch staatliche und privatwirtschaftliche Zusammenarbeit erfüllt.

„Das Ziel von Verimi ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und sicheren Zugang zu den Verwaltungsangeboten im Internet zu bieten“, so Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung. „Wir freuen uns, gemeinsam mit Thüringen einen großen Schritt in Richtung E-Government zu gehen und den Menschen einen sicheren und einfachen Weg zur Identifikation und Anmeldung in der Verwaltung zu ermöglichen. Kooperationen mit weiteren Bundesländern werden folgen.“

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Bis zum Jahr 2022 muss das bundesweite E-Government-Angebot über Servicekonten online zugänglich sein. Verimi wird im ersten Schritt an das zentrale Thüringer E-Government-Portal und das Antragsmanagement-System ThAVEL der Thüringer Verwaltung angebunden.

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen. Wer eine sichere Verimi-Identität hat, muss sich keinen gesonderten Zugang zur Thüringer Verwaltung zulegen, sondern kann genauso bequem, wie er sich beispielsweise bei seiner Bank anmeldet, auch mit uns interagieren. Dies bringt für die Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Vorteil im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit und für uns eine stärkere Nutzung der Online-Angebote.“

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Verimi bietet sicheren Zugang für E-Government-Angebote des Freistaats Thüringen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung...

Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen Dr. Hartmut Schubert und Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung bei der Vertragsunterzeichnung vergrößerte Ansicht
links: Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, rechts: Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung, beide bei der Vertragsunterzeichnung

 

Verimi unterstützt Thüringen bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Thüringen setzt das Online-Zugangsgesetz um, mit dem künftig ein Nutzerkonto für alle Verwaltungsleistungen entsteht und Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur digitalen Verwaltung erleichtert werden soll. Dafür wird Verimi künftig als interoperable und offene ID-Komponente implementiert, damit Thüringer Bürgerinnen und Bürger das landeseigene E-Government-Portal und die Online-Angebote komfortabel nutzen können. Verimi verifiziert die persönlichen Daten der Nutzer und stellt diese erstmalig gemäß eIDAS-Level „Substanziell“ für digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung. So werden die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes durch staatliche und privatwirtschaftliche Zusammenarbeit erfüllt.

„Das Ziel von Verimi ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und sicheren Zugang zu den Verwaltungsangeboten im Internet zu bieten“, so Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung. „Wir freuen uns, gemeinsam mit Thüringen einen großen Schritt in Richtung E-Government zu gehen und den Menschen einen sicheren und einfachen Weg zur Identifikation und Anmeldung in der Verwaltung zu ermöglichen. Kooperationen mit weiteren Bundesländern werden folgen.“

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Bis zum Jahr 2022 muss das bundesweite E-Government-Angebot über Servicekonten online zugänglich sein. Verimi wird im ersten Schritt an das zentrale Thüringer E-Government-Portal und das Antragsmanagement-System ThAVEL der Thüringer Verwaltung angebunden.

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen. Wer eine sichere Verimi-Identität hat, muss sich keinen gesonderten Zugang zur Thüringer Verwaltung zulegen, sondern kann genauso bequem, wie er sich beispielsweise bei seiner Bank anmeldet, auch mit uns interagieren. Dies bringt für die Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Vorteil im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit und für uns eine stärkere Nutzung der Online-Angebote.“

Test

Timeline

Verimi bietet sicheren Zugang für E-Government-Angebote des Freistaats Thüringen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung...

Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen Dr. Hartmut Schubert und Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung bei der Vertragsunterzeichnung vergrößerte Ansicht
links: Dr. Hartmut Schubert, Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, rechts: Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung, beide bei der Vertragsunterzeichnung

 

Verimi unterstützt Thüringen bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Thüringen setzt das Online-Zugangsgesetz um, mit dem künftig ein Nutzerkonto für alle Verwaltungsleistungen entsteht und Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur digitalen Verwaltung erleichtert werden soll. Dafür wird Verimi künftig als interoperable und offene ID-Komponente implementiert, damit Thüringer Bürgerinnen und Bürger das landeseigene E-Government-Portal und die Online-Angebote komfortabel nutzen können. Verimi verifiziert die persönlichen Daten der Nutzer und stellt diese erstmalig gemäß eIDAS-Level „Substanziell“ für digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung. So werden die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes durch staatliche und privatwirtschaftliche Zusammenarbeit erfüllt.

„Das Ziel von Verimi ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und sicheren Zugang zu den Verwaltungsangeboten im Internet zu bieten“, so Roland Adrian, Mitglied der Verimi-Geschäftsführung. „Wir freuen uns, gemeinsam mit Thüringen einen großen Schritt in Richtung E-Government zu gehen und den Menschen einen sicheren und einfachen Weg zur Identifikation und Anmeldung in der Verwaltung zu ermöglichen. Kooperationen mit weiteren Bundesländern werden folgen.“

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Bis zum Jahr 2022 muss das bundesweite E-Government-Angebot über Servicekonten online zugänglich sein. Verimi wird im ersten Schritt an das zentrale Thüringer E-Government-Portal und das Antragsmanagement-System ThAVEL der Thüringer Verwaltung angebunden.

Der Freistaat Thüringen nutzt als erstes Bundesland den Verimi-Log-in für das neu entstehende E-Government-Portal Thüringens. Verimi und das Thüringer Finanzministerium unterzeichneten heute die entsprechenden Verträge. Mit Verimi wird zukünftig der unkomplizierte und sichere Zugang zu Online-Verwaltungsangeboten für Thüringens Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert, sagt: „Mit dem Einsatz von Verimi für die Thüringer Verwaltung erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen. Wer eine sichere Verimi-Identität hat, muss sich keinen gesonderten Zugang zur Thüringer Verwaltung zulegen, sondern kann genauso bequem, wie er sich beispielsweise bei seiner Bank anmeldet, auch mit uns interagieren. Dies bringt für die Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Vorteil im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit und für uns eine stärkere Nutzung der Online-Angebote.“

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