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Verwaltungsdigitalisierung: Thüringer Beamtinnen und Beamte können Beihilfe für medizinische Leistungen nun auch online beantragen. Das erspart viel Papier und ermöglicht künftig bessere Bearbeitung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte können ihre Beihilfe-Anträge seit Juli online stellen. Das Thüringer Finanzministerium hat dazu mit der Beihilfestelle in Gera ein digitales Verfahren entwickelt.

Ministerin Taubert dazu: „Damit stellt der Freistaat seinen Beamten, aber auch den Pensionären einen nutzerfreundlichen Service zur Verfügung.“ Sie erläutert: „Mit dem Online-Verfahren kann der Antrag mit abfotografierten oder eingescannten Rechnungsbelegen nun unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein schriftlicher Antrag oder die Belege in Papierform sind nicht mehr notwendig. Das handschriftliche Ausfüllen und das Ausdrucken entfallen – Aufwand und Papier werden gespart. Durch die Registrierung bei dem Thüringer Servicekonto werden persönliche Daten automatisch in den Antrag übernommen.“

Der Freistaat baut seine digitalen Services aus. Das Online-Verfahren zum Kurzantrag auf Beihilfe ist der Startpunkt für weitere Digitalisierungsvorhaben, die die Arbeit der Verwaltung effektiver gestalten sollen. In Zukunft wird damit gerechnet, dass etwa die Hälfte der Anträge digital eingehen. Rund 11.000 Beihilfe-Anträge werden von der Beihilfestelle in Gera im Monat bearbeitet. Insgesamt 30.000 Beamte und 11.000 Pensionäre zählt der Freistaat, die das neue digitale Verfahren nutzen können.

Zur Beihilfe: Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte erhalten einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherren, also dem Staat, zurück. Hierfür müssen sie einen Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung stellen.

Die Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich. Informationen zum Antrag und der Link zum elektronischen Antragsverfahren:

https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Verwaltungsdigitalisierung: Thüringer Beamtinnen und Beamte können Beihilfe für medizinische Leistungen nun auch online beantragen. Das erspart viel Papier und ermöglicht künftig bessere Bearbeitung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte können ihre Beihilfe-Anträge seit Juli online stellen. Das Thüringer Finanzministerium hat dazu mit der Beihilfestelle in Gera ein digitales Verfahren entwickelt.

Ministerin Taubert dazu: „Damit stellt der Freistaat seinen Beamten, aber auch den Pensionären einen nutzerfreundlichen Service zur Verfügung.“ Sie erläutert: „Mit dem Online-Verfahren kann der Antrag mit abfotografierten oder eingescannten Rechnungsbelegen nun unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein schriftlicher Antrag oder die Belege in Papierform sind nicht mehr notwendig. Das handschriftliche Ausfüllen und das Ausdrucken entfallen – Aufwand und Papier werden gespart. Durch die Registrierung bei dem Thüringer Servicekonto werden persönliche Daten automatisch in den Antrag übernommen.“

Der Freistaat baut seine digitalen Services aus. Das Online-Verfahren zum Kurzantrag auf Beihilfe ist der Startpunkt für weitere Digitalisierungsvorhaben, die die Arbeit der Verwaltung effektiver gestalten sollen. In Zukunft wird damit gerechnet, dass etwa die Hälfte der Anträge digital eingehen. Rund 11.000 Beihilfe-Anträge werden von der Beihilfestelle in Gera im Monat bearbeitet. Insgesamt 30.000 Beamte und 11.000 Pensionäre zählt der Freistaat, die das neue digitale Verfahren nutzen können.

Zur Beihilfe: Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte erhalten einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherren, also dem Staat, zurück. Hierfür müssen sie einen Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung stellen.

Die Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich. Informationen zum Antrag und der Link zum elektronischen Antragsverfahren:

https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/

 

Headline

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

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Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte können ihre Beihilfe-Anträge seit Juli online stellen. Das Thüringer Finanzministerium hat dazu mit der Beihilfestelle in Gera ein digitales Verfahren entwickelt.

Ministerin Taubert dazu: „Damit stellt der Freistaat seinen Beamten, aber auch den Pensionären einen nutzerfreundlichen Service zur Verfügung.“ Sie erläutert: „Mit dem Online-Verfahren kann der Antrag mit abfotografierten oder eingescannten Rechnungsbelegen nun unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein schriftlicher Antrag oder die Belege in Papierform sind nicht mehr notwendig. Das handschriftliche Ausfüllen und das Ausdrucken entfallen – Aufwand und Papier werden gespart. Durch die Registrierung bei dem Thüringer Servicekonto werden persönliche Daten automatisch in den Antrag übernommen.“

Der Freistaat baut seine digitalen Services aus. Das Online-Verfahren zum Kurzantrag auf Beihilfe ist der Startpunkt für weitere Digitalisierungsvorhaben, die die Arbeit der Verwaltung effektiver gestalten sollen. In Zukunft wird damit gerechnet, dass etwa die Hälfte der Anträge digital eingehen. Rund 11.000 Beihilfe-Anträge werden von der Beihilfestelle in Gera im Monat bearbeitet. Insgesamt 30.000 Beamte und 11.000 Pensionäre zählt der Freistaat, die das neue digitale Verfahren nutzen können.

Zur Beihilfe: Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte erhalten einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherren, also dem Staat, zurück. Hierfür müssen sie einen Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung stellen.

Die Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich. Informationen zum Antrag und der Link zum elektronischen Antragsverfahren:

https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/

 

Test

Timeline

Verwaltungsdigitalisierung: Thüringer Beamtinnen und Beamte können Beihilfe für medizinische Leistungen nun auch online beantragen. Das erspart viel Papier und ermöglicht künftig bessere Bearbeitung.


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Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte können ihre Beihilfe-Anträge seit Juli online stellen. Das Thüringer Finanzministerium hat dazu mit der Beihilfestelle in Gera ein digitales Verfahren entwickelt.

Ministerin Taubert dazu: „Damit stellt der Freistaat seinen Beamten, aber auch den Pensionären einen nutzerfreundlichen Service zur Verfügung.“ Sie erläutert: „Mit dem Online-Verfahren kann der Antrag mit abfotografierten oder eingescannten Rechnungsbelegen nun unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein schriftlicher Antrag oder die Belege in Papierform sind nicht mehr notwendig. Das handschriftliche Ausfüllen und das Ausdrucken entfallen – Aufwand und Papier werden gespart. Durch die Registrierung bei dem Thüringer Servicekonto werden persönliche Daten automatisch in den Antrag übernommen.“

Der Freistaat baut seine digitalen Services aus. Das Online-Verfahren zum Kurzantrag auf Beihilfe ist der Startpunkt für weitere Digitalisierungsvorhaben, die die Arbeit der Verwaltung effektiver gestalten sollen. In Zukunft wird damit gerechnet, dass etwa die Hälfte der Anträge digital eingehen. Rund 11.000 Beihilfe-Anträge werden von der Beihilfestelle in Gera im Monat bearbeitet. Insgesamt 30.000 Beamte und 11.000 Pensionäre zählt der Freistaat, die das neue digitale Verfahren nutzen können.

Zur Beihilfe: Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beamtinnen und Beamte erhalten einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherren, also dem Staat, zurück. Hierfür müssen sie einen Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung stellen.

Die Antragstellung in Papierform ist weiterhin möglich. Informationen zum Antrag und der Link zum elektronischen Antragsverfahren:

https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/

 

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