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Wegen Bayerns Klage gegen den Länderfinanzausgleich bildet Thüringen jetzt eine Prozessgemeinschaft mit elf anderen Ländern


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreten wird der Freistaat von Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Stefan Korioth. Taubert will am bestehenden Ausgleichssystem festhalten.

Die Thüringer Landesregierung hat heute in der Kabinettssitzung beschlossen, Professor Dr. Stefan Korioth, mit der Vertretung Thüringens im Rahmen einer Prozessgemeinschaft mit elf anderen Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich zu beauftragen.

Korioth ist ein renommierter Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert findet deutliche Worte zur Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die Einreichung einer Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich ist offensichtlich politisches Kalkül im Zuge des bayerischen Landtagswahlkampfes. Es ist mir unverständlich, wie die amtierende bayerische Staatsregierung die Notwendigkeit der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe so leichtfertig in Frage stellt. Diese Klage kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen will.“

Und weiter: „Mit unserem geschlossenen, parteiübergreifenden Auftreten senden wir ein starkes Signal. Die Solidarität unter den Ländern ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut. Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden.“

Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen wie etwa Bildung und Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder – sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind davon überzeugt, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grund-gesetzes entspricht. Sie treten dem Antrag der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam entgegen. Professor Dr. Korioth wird als Verfahrensbevollmächtigter dieser Länder mit der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen sowie der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung seinerzeit die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Wegen Bayerns Klage gegen den Länderfinanzausgleich bildet Thüringen jetzt eine Prozessgemeinschaft mit elf anderen Ländern


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreten wird der Freistaat von Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Stefan Korioth. Taubert will am bestehenden Ausgleichssystem festhalten.

Die Thüringer Landesregierung hat heute in der Kabinettssitzung beschlossen, Professor Dr. Stefan Korioth, mit der Vertretung Thüringens im Rahmen einer Prozessgemeinschaft mit elf anderen Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich zu beauftragen.

Korioth ist ein renommierter Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert findet deutliche Worte zur Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die Einreichung einer Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich ist offensichtlich politisches Kalkül im Zuge des bayerischen Landtagswahlkampfes. Es ist mir unverständlich, wie die amtierende bayerische Staatsregierung die Notwendigkeit der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe so leichtfertig in Frage stellt. Diese Klage kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen will.“

Und weiter: „Mit unserem geschlossenen, parteiübergreifenden Auftreten senden wir ein starkes Signal. Die Solidarität unter den Ländern ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut. Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden.“

Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen wie etwa Bildung und Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder – sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind davon überzeugt, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grund-gesetzes entspricht. Sie treten dem Antrag der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam entgegen. Professor Dr. Korioth wird als Verfahrensbevollmächtigter dieser Länder mit der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen sowie der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung seinerzeit die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.

 

 

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Wegen Bayerns Klage gegen den Länderfinanzausgleich bildet Thüringen jetzt eine Prozessgemeinschaft mit elf anderen Ländern


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreten wird der Freistaat von Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Stefan Korioth. Taubert will am bestehenden Ausgleichssystem festhalten.

Die Thüringer Landesregierung hat heute in der Kabinettssitzung beschlossen, Professor Dr. Stefan Korioth, mit der Vertretung Thüringens im Rahmen einer Prozessgemeinschaft mit elf anderen Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich zu beauftragen.

Korioth ist ein renommierter Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert findet deutliche Worte zur Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die Einreichung einer Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich ist offensichtlich politisches Kalkül im Zuge des bayerischen Landtagswahlkampfes. Es ist mir unverständlich, wie die amtierende bayerische Staatsregierung die Notwendigkeit der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe so leichtfertig in Frage stellt. Diese Klage kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen will.“

Und weiter: „Mit unserem geschlossenen, parteiübergreifenden Auftreten senden wir ein starkes Signal. Die Solidarität unter den Ländern ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut. Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden.“

Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen wie etwa Bildung und Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder – sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind davon überzeugt, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grund-gesetzes entspricht. Sie treten dem Antrag der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam entgegen. Professor Dr. Korioth wird als Verfahrensbevollmächtigter dieser Länder mit der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen sowie der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung seinerzeit die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.

 

 

 

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Die Thüringer Landesregierung hat heute in der Kabinettssitzung beschlossen, Professor Dr. Stefan Korioth, mit der Vertretung Thüringens im Rahmen einer Prozessgemeinschaft mit elf anderen Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich zu beauftragen.

Korioth ist ein renommierter Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert findet deutliche Worte zur Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die Einreichung einer Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich ist offensichtlich politisches Kalkül im Zuge des bayerischen Landtagswahlkampfes. Es ist mir unverständlich, wie die amtierende bayerische Staatsregierung die Notwendigkeit der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe so leichtfertig in Frage stellt. Diese Klage kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen will.“

Und weiter: „Mit unserem geschlossenen, parteiübergreifenden Auftreten senden wir ein starkes Signal. Die Solidarität unter den Ländern ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut. Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden.“

Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen wie etwa Bildung und Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder – sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind davon überzeugt, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grund-gesetzes entspricht. Sie treten dem Antrag der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam entgegen. Professor Dr. Korioth wird als Verfahrensbevollmächtigter dieser Länder mit der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen sowie der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung seinerzeit die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.

 

 

 

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