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Wenn der Computer Gesetze liest - Zwei Forschungsprojekte der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden mit 4,3 Millionen Euro weiter gefördert.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ziel ist die Entwicklung KI-basierter Lösungen, mit denen digitale Verwaltungsprozesse künftig schnell und einfach an Gesetzesänderungen angepasst werden können. Die digitale Verwaltung im Freistaat kommt wieder einen Schritt voran. Das Land Thüringen unterstützt die Fortführung der beiden KI-gestützten-Projekte "Canarėno" und "simpLEX" an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür wurden jetzt 4,3 Millionen Euro freigegeben, die aus dem Konjunkturpaket des Bundes stammen.

Das Konjunkturpaket des Bundes zielt darauf ab, das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - kurz OZG - beschleunigt umzusetzen. Die beiden Projekte „Canarėno und „simpLEX“ verfolgen genau dieses Ziel. Die Forschenden der Arbeitsgruppe Offenes Design digitaler Verwaltungsarchitekturen der Friedrich-Schiller-Universität Jena schaffen für die beschleunigte Umsetzung elektronischer Verwaltungsleistungen die notwendigen Grundlagen, um zukünftig eine höhere Automatisierung bei der Bereitstellung elektronischer Verwaltungsleistungen zu erreichen.

„Mit den Projekten ‘Canarėno‘ und ‘simpLEX‘ werden wichtige Grundsteine für die Verwaltungsdigitalisierung gelegt. Mittels KI-gestützter-Prozesse kann zukünftig einer verbesserten Prozessoptimierung sowie einer nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung Rechnung getragen werden. Erste Ergebnisse konnten bereits veröffentlicht werden“, so Finanzstaatssekretär und CIO für Digitalisierung der Thüringer Landesregierung, Dr. Hartmut Schubert.

Die Projekte sind im Kompetenzzentrum Digitale Forschung (zedif) und der Heinz-Nixdorf-Professur für verteilte Informationssysteme der Universität Jena angesiedelt. Projektpartner sind die Stadtverwaltung Jena, das DLR Institut für Datenwissenschaften, die Universität Bielefeld und die Stein-Hardenberg Institut GmbH.

Hintergrund:

Im Projekt „Canarėno: Computerunterstützte Analyse elektronisch verfügbarer Rechtsnormen“ wollen die Expertinnen und Experten das Erstellen von Online-Formularen verbessern. Werden Bestimmungen geändert oder neue Gesetze verabschiedet, dann erfordert das immer auch neue Formulare und Anträge, denn die Informationen, die Bürgerinnen und Bürger vorlegen müssen, um eine Verwaltungsleistung zu beantragen und schließlich zu beziehen, ändern sich dadurch in der Regel ebenfalls. Ein Team mit Mitgliedern aus dem Bereichen Informatik, Computerlinguistik und Datenwissenschaft will nun Methoden entwickeln, durch die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz aus elektronisch verfügbaren Rechtsnormen, also entsprechenden Gesetzestexten, die erforderlichen Angaben automatisch ausgelesen werden können. So könnte die Verwaltung neue Leistungen schneller digital zur Verfügung stellen und bestehende Formulare einfacher und schneller an geänderte Rechtsnormen anpassen. Der Zeit- und Kostenaufwand des manuellen Aktualisierens der digitalen Verwaltungsprozesse wird dadurch spürbar verringert. Die dafür erforderlichen Entwicklungen im Bereich maschinelles Lernen sind Hauptgegenstand dieses ersten Projektes.

Die Umsetzung der digitalen Verwaltung ist außerdem eine Herausforderung, da es bei der Erstellung einer entsprechenden einheitlichen Infrastruktur sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine Vielzahl an rechtlichen und technischen Standards zu berücksichtigen gilt. Zudem müssen die digitalen Angebote für die Bür­gerinnen und Bürger nutzerfreundlich sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden einfach bearbeitbar gestaltet sein und Regularien, wie etwa die Datenschutzbestimmungen, berücksichtigen. Diesen Herausforderungen stellt sich das Projekt „simpLEX: Vereinfachung der Erstellung und Verarbeitung elektronischer Dokumente durch Zuhilfenahme maschinenlesbarer Normentexte und Dokumentenbausteine“.

Die Projektpartner wollen einen Vorschlag für eine Referenzarchitektur für eine entsprechende Verwaltungssoftware entwickeln, die beispielgebend für eine breite Anwendung im Bereich der digitalen Administration sein kann. Dabei wollen sie auf sogenannte Low-Code- bzw. No-Code-Plattformen zurückgreifen – also Software, die mittels visueller Diagramme in einer Art Baukastensystem programmiert wird.

Die Bausteine sollen dabei weitgehend automatisiert erstellt und konfiguriert werden. Ein solches System hat den Vorteil, dass der digitale Verwaltungsprozess nach Änderungen rechtlicher oder technischer Richtlinien durch die Bearbeitung oder Ergänzung einzelner Segmente schnell und unkompliziert angepasst werden kann. Außerdem soll dieses einfache Verfahren garantieren, dass die Behörden selbst oder Dienstleister vor Ort ohne umfangreiche Programmierkenntnisse Änderungen vornehmen können.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Wenn der Computer Gesetze liest - Zwei Forschungsprojekte der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden mit 4,3 Millionen Euro weiter gefördert.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ziel ist die Entwicklung KI-basierter Lösungen, mit denen digitale Verwaltungsprozesse künftig schnell und einfach an Gesetzesänderungen angepasst werden können. Die digitale Verwaltung im Freistaat kommt wieder einen Schritt voran. Das Land Thüringen unterstützt die Fortführung der beiden KI-gestützten-Projekte "Canarėno" und "simpLEX" an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür wurden jetzt 4,3 Millionen Euro freigegeben, die aus dem Konjunkturpaket des Bundes stammen.

Das Konjunkturpaket des Bundes zielt darauf ab, das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - kurz OZG - beschleunigt umzusetzen. Die beiden Projekte „Canarėno und „simpLEX“ verfolgen genau dieses Ziel. Die Forschenden der Arbeitsgruppe Offenes Design digitaler Verwaltungsarchitekturen der Friedrich-Schiller-Universität Jena schaffen für die beschleunigte Umsetzung elektronischer Verwaltungsleistungen die notwendigen Grundlagen, um zukünftig eine höhere Automatisierung bei der Bereitstellung elektronischer Verwaltungsleistungen zu erreichen.

„Mit den Projekten ‘Canarėno‘ und ‘simpLEX‘ werden wichtige Grundsteine für die Verwaltungsdigitalisierung gelegt. Mittels KI-gestützter-Prozesse kann zukünftig einer verbesserten Prozessoptimierung sowie einer nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung Rechnung getragen werden. Erste Ergebnisse konnten bereits veröffentlicht werden“, so Finanzstaatssekretär und CIO für Digitalisierung der Thüringer Landesregierung, Dr. Hartmut Schubert.

Die Projekte sind im Kompetenzzentrum Digitale Forschung (zedif) und der Heinz-Nixdorf-Professur für verteilte Informationssysteme der Universität Jena angesiedelt. Projektpartner sind die Stadtverwaltung Jena, das DLR Institut für Datenwissenschaften, die Universität Bielefeld und die Stein-Hardenberg Institut GmbH.

Hintergrund:

Im Projekt „Canarėno: Computerunterstützte Analyse elektronisch verfügbarer Rechtsnormen“ wollen die Expertinnen und Experten das Erstellen von Online-Formularen verbessern. Werden Bestimmungen geändert oder neue Gesetze verabschiedet, dann erfordert das immer auch neue Formulare und Anträge, denn die Informationen, die Bürgerinnen und Bürger vorlegen müssen, um eine Verwaltungsleistung zu beantragen und schließlich zu beziehen, ändern sich dadurch in der Regel ebenfalls. Ein Team mit Mitgliedern aus dem Bereichen Informatik, Computerlinguistik und Datenwissenschaft will nun Methoden entwickeln, durch die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz aus elektronisch verfügbaren Rechtsnormen, also entsprechenden Gesetzestexten, die erforderlichen Angaben automatisch ausgelesen werden können. So könnte die Verwaltung neue Leistungen schneller digital zur Verfügung stellen und bestehende Formulare einfacher und schneller an geänderte Rechtsnormen anpassen. Der Zeit- und Kostenaufwand des manuellen Aktualisierens der digitalen Verwaltungsprozesse wird dadurch spürbar verringert. Die dafür erforderlichen Entwicklungen im Bereich maschinelles Lernen sind Hauptgegenstand dieses ersten Projektes.

Die Umsetzung der digitalen Verwaltung ist außerdem eine Herausforderung, da es bei der Erstellung einer entsprechenden einheitlichen Infrastruktur sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine Vielzahl an rechtlichen und technischen Standards zu berücksichtigen gilt. Zudem müssen die digitalen Angebote für die Bür­gerinnen und Bürger nutzerfreundlich sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden einfach bearbeitbar gestaltet sein und Regularien, wie etwa die Datenschutzbestimmungen, berücksichtigen. Diesen Herausforderungen stellt sich das Projekt „simpLEX: Vereinfachung der Erstellung und Verarbeitung elektronischer Dokumente durch Zuhilfenahme maschinenlesbarer Normentexte und Dokumentenbausteine“.

Die Projektpartner wollen einen Vorschlag für eine Referenzarchitektur für eine entsprechende Verwaltungssoftware entwickeln, die beispielgebend für eine breite Anwendung im Bereich der digitalen Administration sein kann. Dabei wollen sie auf sogenannte Low-Code- bzw. No-Code-Plattformen zurückgreifen – also Software, die mittels visueller Diagramme in einer Art Baukastensystem programmiert wird.

Die Bausteine sollen dabei weitgehend automatisiert erstellt und konfiguriert werden. Ein solches System hat den Vorteil, dass der digitale Verwaltungsprozess nach Änderungen rechtlicher oder technischer Richtlinien durch die Bearbeitung oder Ergänzung einzelner Segmente schnell und unkompliziert angepasst werden kann. Außerdem soll dieses einfache Verfahren garantieren, dass die Behörden selbst oder Dienstleister vor Ort ohne umfangreiche Programmierkenntnisse Änderungen vornehmen können.

Headline

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3 Spalter mit Teasern

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

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Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Wenn der Computer Gesetze liest - Zwei Forschungsprojekte der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden mit 4,3 Millionen Euro weiter gefördert.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ziel ist die Entwicklung KI-basierter Lösungen, mit denen digitale Verwaltungsprozesse künftig schnell und einfach an Gesetzesänderungen angepasst werden können. Die digitale Verwaltung im Freistaat kommt wieder einen Schritt voran. Das Land Thüringen unterstützt die Fortführung der beiden KI-gestützten-Projekte "Canarėno" und "simpLEX" an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür wurden jetzt 4,3 Millionen Euro freigegeben, die aus dem Konjunkturpaket des Bundes stammen.

Das Konjunkturpaket des Bundes zielt darauf ab, das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - kurz OZG - beschleunigt umzusetzen. Die beiden Projekte „Canarėno und „simpLEX“ verfolgen genau dieses Ziel. Die Forschenden der Arbeitsgruppe Offenes Design digitaler Verwaltungsarchitekturen der Friedrich-Schiller-Universität Jena schaffen für die beschleunigte Umsetzung elektronischer Verwaltungsleistungen die notwendigen Grundlagen, um zukünftig eine höhere Automatisierung bei der Bereitstellung elektronischer Verwaltungsleistungen zu erreichen.

„Mit den Projekten ‘Canarėno‘ und ‘simpLEX‘ werden wichtige Grundsteine für die Verwaltungsdigitalisierung gelegt. Mittels KI-gestützter-Prozesse kann zukünftig einer verbesserten Prozessoptimierung sowie einer nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung Rechnung getragen werden. Erste Ergebnisse konnten bereits veröffentlicht werden“, so Finanzstaatssekretär und CIO für Digitalisierung der Thüringer Landesregierung, Dr. Hartmut Schubert.

Die Projekte sind im Kompetenzzentrum Digitale Forschung (zedif) und der Heinz-Nixdorf-Professur für verteilte Informationssysteme der Universität Jena angesiedelt. Projektpartner sind die Stadtverwaltung Jena, das DLR Institut für Datenwissenschaften, die Universität Bielefeld und die Stein-Hardenberg Institut GmbH.

Hintergrund:

Im Projekt „Canarėno: Computerunterstützte Analyse elektronisch verfügbarer Rechtsnormen“ wollen die Expertinnen und Experten das Erstellen von Online-Formularen verbessern. Werden Bestimmungen geändert oder neue Gesetze verabschiedet, dann erfordert das immer auch neue Formulare und Anträge, denn die Informationen, die Bürgerinnen und Bürger vorlegen müssen, um eine Verwaltungsleistung zu beantragen und schließlich zu beziehen, ändern sich dadurch in der Regel ebenfalls. Ein Team mit Mitgliedern aus dem Bereichen Informatik, Computerlinguistik und Datenwissenschaft will nun Methoden entwickeln, durch die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz aus elektronisch verfügbaren Rechtsnormen, also entsprechenden Gesetzestexten, die erforderlichen Angaben automatisch ausgelesen werden können. So könnte die Verwaltung neue Leistungen schneller digital zur Verfügung stellen und bestehende Formulare einfacher und schneller an geänderte Rechtsnormen anpassen. Der Zeit- und Kostenaufwand des manuellen Aktualisierens der digitalen Verwaltungsprozesse wird dadurch spürbar verringert. Die dafür erforderlichen Entwicklungen im Bereich maschinelles Lernen sind Hauptgegenstand dieses ersten Projektes.

Die Umsetzung der digitalen Verwaltung ist außerdem eine Herausforderung, da es bei der Erstellung einer entsprechenden einheitlichen Infrastruktur sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine Vielzahl an rechtlichen und technischen Standards zu berücksichtigen gilt. Zudem müssen die digitalen Angebote für die Bür­gerinnen und Bürger nutzerfreundlich sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden einfach bearbeitbar gestaltet sein und Regularien, wie etwa die Datenschutzbestimmungen, berücksichtigen. Diesen Herausforderungen stellt sich das Projekt „simpLEX: Vereinfachung der Erstellung und Verarbeitung elektronischer Dokumente durch Zuhilfenahme maschinenlesbarer Normentexte und Dokumentenbausteine“.

Die Projektpartner wollen einen Vorschlag für eine Referenzarchitektur für eine entsprechende Verwaltungssoftware entwickeln, die beispielgebend für eine breite Anwendung im Bereich der digitalen Administration sein kann. Dabei wollen sie auf sogenannte Low-Code- bzw. No-Code-Plattformen zurückgreifen – also Software, die mittels visueller Diagramme in einer Art Baukastensystem programmiert wird.

Die Bausteine sollen dabei weitgehend automatisiert erstellt und konfiguriert werden. Ein solches System hat den Vorteil, dass der digitale Verwaltungsprozess nach Änderungen rechtlicher oder technischer Richtlinien durch die Bearbeitung oder Ergänzung einzelner Segmente schnell und unkompliziert angepasst werden kann. Außerdem soll dieses einfache Verfahren garantieren, dass die Behörden selbst oder Dienstleister vor Ort ohne umfangreiche Programmierkenntnisse Änderungen vornehmen können.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ziel ist die Entwicklung KI-basierter Lösungen, mit denen digitale Verwaltungsprozesse künftig schnell und einfach an Gesetzesänderungen angepasst werden können. Die digitale Verwaltung im Freistaat kommt wieder einen Schritt voran. Das Land Thüringen unterstützt die Fortführung der beiden KI-gestützten-Projekte "Canarėno" und "simpLEX" an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür wurden jetzt 4,3 Millionen Euro freigegeben, die aus dem Konjunkturpaket des Bundes stammen.

Das Konjunkturpaket des Bundes zielt darauf ab, das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - kurz OZG - beschleunigt umzusetzen. Die beiden Projekte „Canarėno und „simpLEX“ verfolgen genau dieses Ziel. Die Forschenden der Arbeitsgruppe Offenes Design digitaler Verwaltungsarchitekturen der Friedrich-Schiller-Universität Jena schaffen für die beschleunigte Umsetzung elektronischer Verwaltungsleistungen die notwendigen Grundlagen, um zukünftig eine höhere Automatisierung bei der Bereitstellung elektronischer Verwaltungsleistungen zu erreichen.

„Mit den Projekten ‘Canarėno‘ und ‘simpLEX‘ werden wichtige Grundsteine für die Verwaltungsdigitalisierung gelegt. Mittels KI-gestützter-Prozesse kann zukünftig einer verbesserten Prozessoptimierung sowie einer nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung Rechnung getragen werden. Erste Ergebnisse konnten bereits veröffentlicht werden“, so Finanzstaatssekretär und CIO für Digitalisierung der Thüringer Landesregierung, Dr. Hartmut Schubert.

Die Projekte sind im Kompetenzzentrum Digitale Forschung (zedif) und der Heinz-Nixdorf-Professur für verteilte Informationssysteme der Universität Jena angesiedelt. Projektpartner sind die Stadtverwaltung Jena, das DLR Institut für Datenwissenschaften, die Universität Bielefeld und die Stein-Hardenberg Institut GmbH.

Hintergrund:

Im Projekt „Canarėno: Computerunterstützte Analyse elektronisch verfügbarer Rechtsnormen“ wollen die Expertinnen und Experten das Erstellen von Online-Formularen verbessern. Werden Bestimmungen geändert oder neue Gesetze verabschiedet, dann erfordert das immer auch neue Formulare und Anträge, denn die Informationen, die Bürgerinnen und Bürger vorlegen müssen, um eine Verwaltungsleistung zu beantragen und schließlich zu beziehen, ändern sich dadurch in der Regel ebenfalls. Ein Team mit Mitgliedern aus dem Bereichen Informatik, Computerlinguistik und Datenwissenschaft will nun Methoden entwickeln, durch die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz aus elektronisch verfügbaren Rechtsnormen, also entsprechenden Gesetzestexten, die erforderlichen Angaben automatisch ausgelesen werden können. So könnte die Verwaltung neue Leistungen schneller digital zur Verfügung stellen und bestehende Formulare einfacher und schneller an geänderte Rechtsnormen anpassen. Der Zeit- und Kostenaufwand des manuellen Aktualisierens der digitalen Verwaltungsprozesse wird dadurch spürbar verringert. Die dafür erforderlichen Entwicklungen im Bereich maschinelles Lernen sind Hauptgegenstand dieses ersten Projektes.

Die Umsetzung der digitalen Verwaltung ist außerdem eine Herausforderung, da es bei der Erstellung einer entsprechenden einheitlichen Infrastruktur sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine Vielzahl an rechtlichen und technischen Standards zu berücksichtigen gilt. Zudem müssen die digitalen Angebote für die Bür­gerinnen und Bürger nutzerfreundlich sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden einfach bearbeitbar gestaltet sein und Regularien, wie etwa die Datenschutzbestimmungen, berücksichtigen. Diesen Herausforderungen stellt sich das Projekt „simpLEX: Vereinfachung der Erstellung und Verarbeitung elektronischer Dokumente durch Zuhilfenahme maschinenlesbarer Normentexte und Dokumentenbausteine“.

Die Projektpartner wollen einen Vorschlag für eine Referenzarchitektur für eine entsprechende Verwaltungssoftware entwickeln, die beispielgebend für eine breite Anwendung im Bereich der digitalen Administration sein kann. Dabei wollen sie auf sogenannte Low-Code- bzw. No-Code-Plattformen zurückgreifen – also Software, die mittels visueller Diagramme in einer Art Baukastensystem programmiert wird.

Die Bausteine sollen dabei weitgehend automatisiert erstellt und konfiguriert werden. Ein solches System hat den Vorteil, dass der digitale Verwaltungsprozess nach Änderungen rechtlicher oder technischer Richtlinien durch die Bearbeitung oder Ergänzung einzelner Segmente schnell und unkompliziert angepasst werden kann. Außerdem soll dieses einfache Verfahren garantieren, dass die Behörden selbst oder Dienstleister vor Ort ohne umfangreiche Programmierkenntnisse Änderungen vornehmen können.

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