Das Kabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Damit werden die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), welcher insbesondere von den Bediensteten bei der Polizei und im Justizvollzug geleistet wird, zum 1. Juli 2024 erhöht.
„Das ist ein wichtiges Zeichen für alle Bediensteten in unserem Land, die unabhängig von der Tageszeit dafür sorgen, dass unser Freistaat sicher ist. Speziell im Polizeibereich begünstigt die Änderung den zunehmenden Personaleinsatz im Rahmen von wechselnden Arbeitszeiten“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Landesregierung setzt damit auch Beschlüsse des Landtags vom 20. Dezember 2023 um.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier lobt die Erhöhung der DuZ-Zulage: „Damit können wir endlich auch Nachtdienste, die eine erhebliche körperliche Belastung mit sich bringen, angemessener vergüten. Für die Thüringer Polizei bedeutet das eine Steigerung der Attraktivität und ist ein weiteres Argument für die Nachwuchsgewinnung.“
Die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden wie folgt erhöht:
Dienst | aktueller Stundensatz | neuer Stundensatz (in Euro) |
an Sonn- und Feiertagen | 3,80 | 5,00 |
an Samstagen | 1,05 | 1,50 |
in der Nacht | 1,76 | 5,00 |
Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulagen werden im Gegenzug zur signifikanten Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten abgeschafft.
Mit der Erhöhung der Zulagen sind Mehrausgaben in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro jährlich verbunden. Der allergrößte Teil entfällt dabei auf die Polizei.
Die Erhöhung der Zulagen gilt nicht nur für den Polizei- und Justizbereich, sie betrifft alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, die Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichten.