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Wertschätzung und Anerkennung für Dienst zu ungünstigen Zeiten insbesondere für Polizei und Justizvollzug.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Landesregierung beschließt Erhöhung der Zulagen.

Das Kabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Damit werden die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), welcher insbesondere von den Bediensteten bei der Polizei und im Justizvollzug geleistet wird, zum 1. Juli 2024 erhöht.

„Das ist ein wichtiges Zeichen für alle Bediensteten in unserem Land, die unabhängig von der Tageszeit dafür sorgen, dass unser Freistaat sicher ist. Speziell im Polizeibereich begünstigt die Änderung den zunehmenden Personaleinsatz im Rahmen von wechselnden Arbeitszeiten“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Landesregierung setzt damit auch Beschlüsse des Landtags vom 20. Dezember 2023 um.

Der Thüringer Innenminister Georg Maier lobt die Erhöhung der DuZ-Zulage: „Damit können wir endlich auch Nachtdienste, die eine erhebliche körperliche Belastung mit sich bringen, angemessener vergüten. Für die Thüringer Polizei bedeutet das eine Steigerung der Attraktivität und ist ein weiteres Argument für die Nachwuchsgewinnung.“

Die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden wie folgt erhöht:

Dienst

aktueller Stundensatz
(in Euro)

neuer Stundensatz

(in Euro)

an Sonn- und Feiertagen

3,80

5,00

an Samstagen

1,05

1,50

in der Nacht

1,76

5,00

 

Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulagen werden im Gegenzug zur signifikanten Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten abgeschafft.

Mit der Erhöhung der Zulagen sind Mehrausgaben in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro jährlich verbunden. Der allergrößte Teil entfällt dabei auf die Polizei.

Die Erhöhung der Zulagen gilt nicht nur für den Polizei- und Justizbereich, sie betrifft alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, die Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichten.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Wertschätzung und Anerkennung für Dienst zu ungünstigen Zeiten insbesondere für Polizei und Justizvollzug.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Landesregierung beschließt Erhöhung der Zulagen.

Das Kabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Damit werden die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), welcher insbesondere von den Bediensteten bei der Polizei und im Justizvollzug geleistet wird, zum 1. Juli 2024 erhöht.

„Das ist ein wichtiges Zeichen für alle Bediensteten in unserem Land, die unabhängig von der Tageszeit dafür sorgen, dass unser Freistaat sicher ist. Speziell im Polizeibereich begünstigt die Änderung den zunehmenden Personaleinsatz im Rahmen von wechselnden Arbeitszeiten“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Landesregierung setzt damit auch Beschlüsse des Landtags vom 20. Dezember 2023 um.

Der Thüringer Innenminister Georg Maier lobt die Erhöhung der DuZ-Zulage: „Damit können wir endlich auch Nachtdienste, die eine erhebliche körperliche Belastung mit sich bringen, angemessener vergüten. Für die Thüringer Polizei bedeutet das eine Steigerung der Attraktivität und ist ein weiteres Argument für die Nachwuchsgewinnung.“

Die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden wie folgt erhöht:

Dienst

aktueller Stundensatz
(in Euro)

neuer Stundensatz

(in Euro)

an Sonn- und Feiertagen

3,80

5,00

an Samstagen

1,05

1,50

in der Nacht

1,76

5,00

 

Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulagen werden im Gegenzug zur signifikanten Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten abgeschafft.

Mit der Erhöhung der Zulagen sind Mehrausgaben in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro jährlich verbunden. Der allergrößte Teil entfällt dabei auf die Polizei.

Die Erhöhung der Zulagen gilt nicht nur für den Polizei- und Justizbereich, sie betrifft alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, die Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichten.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Wertschätzung und Anerkennung für Dienst zu ungünstigen Zeiten insbesondere für Polizei und Justizvollzug.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Landesregierung beschließt Erhöhung der Zulagen.

Das Kabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Damit werden die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), welcher insbesondere von den Bediensteten bei der Polizei und im Justizvollzug geleistet wird, zum 1. Juli 2024 erhöht.

„Das ist ein wichtiges Zeichen für alle Bediensteten in unserem Land, die unabhängig von der Tageszeit dafür sorgen, dass unser Freistaat sicher ist. Speziell im Polizeibereich begünstigt die Änderung den zunehmenden Personaleinsatz im Rahmen von wechselnden Arbeitszeiten“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Landesregierung setzt damit auch Beschlüsse des Landtags vom 20. Dezember 2023 um.

Der Thüringer Innenminister Georg Maier lobt die Erhöhung der DuZ-Zulage: „Damit können wir endlich auch Nachtdienste, die eine erhebliche körperliche Belastung mit sich bringen, angemessener vergüten. Für die Thüringer Polizei bedeutet das eine Steigerung der Attraktivität und ist ein weiteres Argument für die Nachwuchsgewinnung.“

Die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden wie folgt erhöht:

Dienst

aktueller Stundensatz
(in Euro)

neuer Stundensatz

(in Euro)

an Sonn- und Feiertagen

3,80

5,00

an Samstagen

1,05

1,50

in der Nacht

1,76

5,00

 

Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulagen werden im Gegenzug zur signifikanten Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten abgeschafft.

Mit der Erhöhung der Zulagen sind Mehrausgaben in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro jährlich verbunden. Der allergrößte Teil entfällt dabei auf die Polizei.

Die Erhöhung der Zulagen gilt nicht nur für den Polizei- und Justizbereich, sie betrifft alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, die Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichten.

 

Test

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Landesregierung beschließt Erhöhung der Zulagen.

Das Kabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Damit werden die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ), welcher insbesondere von den Bediensteten bei der Polizei und im Justizvollzug geleistet wird, zum 1. Juli 2024 erhöht.

„Das ist ein wichtiges Zeichen für alle Bediensteten in unserem Land, die unabhängig von der Tageszeit dafür sorgen, dass unser Freistaat sicher ist. Speziell im Polizeibereich begünstigt die Änderung den zunehmenden Personaleinsatz im Rahmen von wechselnden Arbeitszeiten“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die Landesregierung setzt damit auch Beschlüsse des Landtags vom 20. Dezember 2023 um.

Der Thüringer Innenminister Georg Maier lobt die Erhöhung der DuZ-Zulage: „Damit können wir endlich auch Nachtdienste, die eine erhebliche körperliche Belastung mit sich bringen, angemessener vergüten. Für die Thüringer Polizei bedeutet das eine Steigerung der Attraktivität und ist ein weiteres Argument für die Nachwuchsgewinnung.“

Die Stundensätze für die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten werden wie folgt erhöht:

Dienst

aktueller Stundensatz
(in Euro)

neuer Stundensatz

(in Euro)

an Sonn- und Feiertagen

3,80

5,00

an Samstagen

1,05

1,50

in der Nacht

1,76

5,00

 

Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulagen werden im Gegenzug zur signifikanten Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten abgeschafft.

Mit der Erhöhung der Zulagen sind Mehrausgaben in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro jährlich verbunden. Der allergrößte Teil entfällt dabei auf die Polizei.

Die Erhöhung der Zulagen gilt nicht nur für den Polizei- und Justizbereich, sie betrifft alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, die Dienst zu ungünstigen Zeiten verrichten.

 

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