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Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Finanzverwaltung bleibt zukunftsfähig trotz demografischer Herausforderungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute während einer Pressekonferenz im Finanzamt Suhl über die bevorstehende Zusammenführung der beiden Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen informiert. Die Zusammenführung beider Finanzämter wird zum 1. September 2024 erfolgen. Die Standorte in Sonneberg und Suhl bleiben bestehen.

Die beiden Finanzämter sollen zusammengeführt werden, um eine zukunftsfähige Aufbauorganisation in der Finanzverwaltung zu etablieren. „Die demografischen Herausforderungen in den kommenden Jahren sind groß. Neben einer hohen Zahl an Altersabgängen wird es wegen des anhaltenden Fachkräftemangels immer schwieriger, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung im Finanzamt zu finden. Wir wollen mit anderen Arbeitgebern mithalten und bieten deshalb flexible Arbeitsmodelle. Die Standorte in Sonneberg und Suhl sollen künftig für alle Bediensteten des neuen Finanzamtes Südthüringen flexibel nutzbar sein“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Viele junge Leute, insbesondere in den Regionen um Sonneberg und Suhl, gehen zur Ausbildung oder zum Arbeiten ins nahegelegene Bayern. „Wir müssen den Bediensteten, Auszubildenden und Studierenden neue Möglichkeiten bieten, um als Arbeitgeber stark und attraktiv zu bleiben“, so Taubert.

Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Suhl und Sonneberg. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 1. September 2024 unter der Hausanschrift des Finanzamts Suhl in der Karl-Liebknecht-Straße 4. Dort wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Gleichwohl bleibt auch der Briefkasten in Sonneberg erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Telefonisch ist das Finanzamt Südthüringen ab 1. September 2024 unter der Rufnummer 0361 57 3619-900 erreichbar.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamtes Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen werden im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-suedthueringen  zur Verfügung gestellt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Finanzverwaltung bleibt zukunftsfähig trotz demografischer Herausforderungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute während einer Pressekonferenz im Finanzamt Suhl über die bevorstehende Zusammenführung der beiden Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen informiert. Die Zusammenführung beider Finanzämter wird zum 1. September 2024 erfolgen. Die Standorte in Sonneberg und Suhl bleiben bestehen.

Die beiden Finanzämter sollen zusammengeführt werden, um eine zukunftsfähige Aufbauorganisation in der Finanzverwaltung zu etablieren. „Die demografischen Herausforderungen in den kommenden Jahren sind groß. Neben einer hohen Zahl an Altersabgängen wird es wegen des anhaltenden Fachkräftemangels immer schwieriger, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung im Finanzamt zu finden. Wir wollen mit anderen Arbeitgebern mithalten und bieten deshalb flexible Arbeitsmodelle. Die Standorte in Sonneberg und Suhl sollen künftig für alle Bediensteten des neuen Finanzamtes Südthüringen flexibel nutzbar sein“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Viele junge Leute, insbesondere in den Regionen um Sonneberg und Suhl, gehen zur Ausbildung oder zum Arbeiten ins nahegelegene Bayern. „Wir müssen den Bediensteten, Auszubildenden und Studierenden neue Möglichkeiten bieten, um als Arbeitgeber stark und attraktiv zu bleiben“, so Taubert.

Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Suhl und Sonneberg. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 1. September 2024 unter der Hausanschrift des Finanzamts Suhl in der Karl-Liebknecht-Straße 4. Dort wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Gleichwohl bleibt auch der Briefkasten in Sonneberg erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Telefonisch ist das Finanzamt Südthüringen ab 1. September 2024 unter der Rufnummer 0361 57 3619-900 erreichbar.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamtes Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen werden im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-suedthueringen  zur Verfügung gestellt.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Finanzverwaltung bleibt zukunftsfähig trotz demografischer Herausforderungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute während einer Pressekonferenz im Finanzamt Suhl über die bevorstehende Zusammenführung der beiden Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen informiert. Die Zusammenführung beider Finanzämter wird zum 1. September 2024 erfolgen. Die Standorte in Sonneberg und Suhl bleiben bestehen.

Die beiden Finanzämter sollen zusammengeführt werden, um eine zukunftsfähige Aufbauorganisation in der Finanzverwaltung zu etablieren. „Die demografischen Herausforderungen in den kommenden Jahren sind groß. Neben einer hohen Zahl an Altersabgängen wird es wegen des anhaltenden Fachkräftemangels immer schwieriger, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung im Finanzamt zu finden. Wir wollen mit anderen Arbeitgebern mithalten und bieten deshalb flexible Arbeitsmodelle. Die Standorte in Sonneberg und Suhl sollen künftig für alle Bediensteten des neuen Finanzamtes Südthüringen flexibel nutzbar sein“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Viele junge Leute, insbesondere in den Regionen um Sonneberg und Suhl, gehen zur Ausbildung oder zum Arbeiten ins nahegelegene Bayern. „Wir müssen den Bediensteten, Auszubildenden und Studierenden neue Möglichkeiten bieten, um als Arbeitgeber stark und attraktiv zu bleiben“, so Taubert.

Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Suhl und Sonneberg. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 1. September 2024 unter der Hausanschrift des Finanzamts Suhl in der Karl-Liebknecht-Straße 4. Dort wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Gleichwohl bleibt auch der Briefkasten in Sonneberg erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Telefonisch ist das Finanzamt Südthüringen ab 1. September 2024 unter der Rufnummer 0361 57 3619-900 erreichbar.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamtes Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen werden im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-suedthueringen  zur Verfügung gestellt.

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Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Finanzverwaltung bleibt zukunftsfähig trotz demografischer Herausforderungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute während einer Pressekonferenz im Finanzamt Suhl über die bevorstehende Zusammenführung der beiden Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen informiert. Die Zusammenführung beider Finanzämter wird zum 1. September 2024 erfolgen. Die Standorte in Sonneberg und Suhl bleiben bestehen.

Die beiden Finanzämter sollen zusammengeführt werden, um eine zukunftsfähige Aufbauorganisation in der Finanzverwaltung zu etablieren. „Die demografischen Herausforderungen in den kommenden Jahren sind groß. Neben einer hohen Zahl an Altersabgängen wird es wegen des anhaltenden Fachkräftemangels immer schwieriger, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung im Finanzamt zu finden. Wir wollen mit anderen Arbeitgebern mithalten und bieten deshalb flexible Arbeitsmodelle. Die Standorte in Sonneberg und Suhl sollen künftig für alle Bediensteten des neuen Finanzamtes Südthüringen flexibel nutzbar sein“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Viele junge Leute, insbesondere in den Regionen um Sonneberg und Suhl, gehen zur Ausbildung oder zum Arbeiten ins nahegelegene Bayern. „Wir müssen den Bediensteten, Auszubildenden und Studierenden neue Möglichkeiten bieten, um als Arbeitgeber stark und attraktiv zu bleiben“, so Taubert.

Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Suhl und Sonneberg. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 1. September 2024 unter der Hausanschrift des Finanzamts Suhl in der Karl-Liebknecht-Straße 4. Dort wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Gleichwohl bleibt auch der Briefkasten in Sonneberg erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Telefonisch ist das Finanzamt Südthüringen ab 1. September 2024 unter der Rufnummer 0361 57 3619-900 erreichbar.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamtes Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen werden im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-suedthueringen  zur Verfügung gestellt.

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