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1907 Ergebnisse für „TSE“

  • 1331. 8.pdf

    §8 Grundsatz der Gesamtdeckung (1) Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. (2) Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen nur beschränkt werden, soweit dies durch… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1332. 23_ab01012014.pdf

    1 § 23 Zuwendungen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden,… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1333. 26.pdf

    § 26 Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger (1) Landesbetriebe haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, wenn ein Wirtschaften nach Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nicht… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1334. 31.pdf

    § 31 Finanzplanung, Berichterstattung zur Finanzwirtschaft (1) Das für Finanzen zuständige Ministerium stellt entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1335. 36.pdf

    § 36 Aufhebung der Sperre Nur mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung) des für Finanzen zuständigen Ministeriums dürfen Ausgaben, die durch Gesetz oder im Haushaltsplan als gesperrt bezeichnet sind,… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1336. 39.pdf

    § 39 Gewährleistungen, Kreditzusagen, kreditfinanzierte Ausgaben (1) Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1337. 46.pdf

    § 46 Deckungsfähigkeit Deckungsfähige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zu Gunsten einer anderen… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1338. 47.pdf

    § 47 Wegfall- und Umwandlungsvermerke (1) Über Ausgaben, die der Haushaltsplan als künftig wegfallend bezeichnet, darf von dem Zeitpunkt an, mit dem die im Haushaltsplan bezeichnete Voraussetzung für… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1339. 58.pdf

    § 58 Änderungen von Verträgen, Vergleiche (1) Das zuständige Ministerium darf 1. Verträge zum Nachteil des Landes nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aufheben oder ändern, 2. einen Vergleich… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1340. 59_21122011.pdf

    § 59 Veränderungen von Ansprüchen (1) Das zuständige Ministerium darf Ansprüche nur 1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der… mehr

    09.02.2022 09:47

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